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gruͤnden koͤnnen⸗ hiermit verabladet, in Termino auf den 26. Jan. k. J. bestimt, auf hlesiger
Fuͤrstl. Regierung zu erscheinen⸗ sich behorig zu legitimiren ind ihre Mothdurft gegen die sich be⸗
reits angegebene Erben rechtlich auszufuͤhren, widrigenfalls zu gewaͤrtgen, daß nach Ablauf
dieser Frist sie nicht weiter gehoͤrt und der Nachlaß jener extradirt werden soll. Cassel den 25.
Dci. 1795... B. W. Vuͤppell, Regierungs⸗Secretarius.
5) Johann peter, des Cyriacus Iffert zu Corla, hiesigen Amts, ehlicher Sohn, ist schon vor mehr
benn zo Jahren adwesend, und weiß niemand von dessen jetzigen Aufenthalt Nachricht zu ge⸗
ben. Da nun dessen Stiesschwester und Stiefschwesterlinder uin die Verabfolgung, dessen bis—
her in vormundschaftlicher Verwaltung gestandenen elterlichen Vermoͤgens, gegen Caution auge⸗
halten haben, und dieses Gesuch gew Ufahrt worden; so wird gedachter Fohann Peter Iffert
biermit ein fuͤr allemahl zu dem auf Dienstag den 23. Novemb. d J. bestimten Termin, vor
hiesigem Amt vorgeladen, um sein Vermoͤren in Empfang zu nehmen, oder zu erwärten, daß
solches gedachten seinen sich dazu legitimirten naͤchsten Verwanoten, werde verabfolgt werden.
Melsungen den 12. Oct. 1790. Farstl. Heff. Intexrims⸗Justizamt das. Wangemann.
Vorladungen der Glaubiger.
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) Der in Liquidations⸗Sachen, des mit Abschied erlassenen Staabs⸗Capitain von Lehrbach,
an den en Septiember v. J. anberaumt gewesene Termin, ist, wegen Veraͤnderung des
Standtquartiers des Feldjaͤger Corps nicht abgehalten werden, es wird des Endes ein an⸗
ende Vondersiaz den gten December d. J. best nmt worinn au⸗ dessen bekannte
e abeante Glaͤubiger in Perlon oder genugsam Vevollmaͤchtigte erscheinen, und ihre For⸗
derungen begruͤnden oder gewaͤrtigen sollen daß sie damit weiter hey dem Jaͤger⸗Corvs griege
gericht nicht gehoͤret werden. Auch wird benen Creditoren hiermit ein guͤtlicher Vergleich da⸗
hin offerirt, und haben sich dieselven in præeßxo bestimmt zu erklaͤren, ob sie den zten Theil
hier aerung annebmen und Zoeydrittheile schwinden lassen wollen, als welches Drittheil
ihnen dfort bezahlt werden soll. Schmalkalden den 27ten Ober 1700.
Faͤrsti. Feldjaͤger⸗ Corps Kriegsgericht hierselbst.
— C. de Creuzbourg,
Oberst und Commandeur des Feldzaͤger Corbss — Muͤnter, Auditeur
) Von Hechfaesti. Feglerung isi mir auf Ansachen verschiedener Glaubiger gnaͤdigst aufgetra⸗
en wolben, aͤber des zu Varchfeld verstorbenen von Steinischen Gerichts⸗Directors, Ambron
dite ssenen Schuiden- und Vermdsensbestand was — ——
sen ee unter dem Veystand ihres Schwagers vorlaͤufig erkiaͤrt, das sie Namens ihrer
Kinder deren· Vaters Verlaffenschaft nicht anders als cum benesiclo legis & Inventarii antreten
ene sidecauh mit dem Vorbehalt, sich hierdurch in die Erbschaft nicht zu mischen, zu
Veiee des Concurses mit denen bekannt gewordenen Glaubigern, gegen Cession deen
Forderungen einen Vergleich getroffen, dabey aber gebeten, alle etwã noch unbelannte Gau⸗
biger dffentlich vorzuladen re dorderungen liquidiren, und diesew vorgaͤngig sich ebenfals
uͤber den mit lenen Glaubigeren barens gelroffenen Vergieich, vernehmen zu lagen Sagr
aian issein Veriangen nach aufgesteltem Inventaris satt getvan, und ein Anidauens Ie7e
min guf Miwochen den Iten Seee Jachttanftig augesezt worden ist: so werden au⸗e
d e eee des erwehnten Gerichts Directors Ambron Verlassenschaft, gegruͤndete
dorderuugen zu haben vermeynen hierdurch mit der Verwaruung vorgeladen, daß sie soge⸗
d bereen Laget, des Morgens um aubr n der Amtsstube zu Vach, enmmeder in Ve—
son, oder dinrch geungsam Bevollmaͤch igte erscheimen, idre Zorderungen gebhrig begruͤrden
ea ue Dagiweerschage bernehmmen asen ber onee
zu gewaͤrligen vaben, —— ———— si⸗
Wer uͤchen praͤcludirt werden muͤssen. eld àm zoten October 1790.
er mit ihren Unspruͤchen p Von Commißionswegen. Giesler.
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