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Stuͤck 45.
Vorladungen der Glaubiger.
hete Fordernngen an gebachtem Faͤhnrich haben hlemit dergeflält vorgeladett dag sie so gewisß
—X———— hiesigen Regimens⸗Kriegs⸗
Bericht angesezten Termin, entweder in Person, oder durch hinlaͤnglich Bevollmaͤchtigte erschei⸗
ren und ihre Forderung geltend machen, als widrigenfalls gewaͤrtigen daß sie nicht weiter ge⸗
hoͤrt, sondern gaͤnzlich ausgeschlossen werden sollen. Hanau am 25ten Octob 17010.
v. Kospoth, Chef des Regiments. W. Lyncker,
Rgimnts. Auditenr.
z1) Nachdem bdie Nachlassenschaftsmaffe des im blbl Husaren⸗ Regiment gestandenen und ver⸗
ftorbenen Majors von Klockher nunmehro complet, daher zur Auszahlung saͤmtlicher liquidir⸗
sen Forderungen, so wie zu Unshaͤndigung des Ueberrests an die Erben, Terminus auf Montag
den a2ten dleses Monats anberaumt worden ist; so wird solches faͤmilichen von Klockerschen
noch unbefriedigten Creditoren und dessen Erben hierdurch bekannt gemacht, um alsdenn dahter
in Person, oder durch Specdal⸗Bevollmaͤchtigte zu erscheinen und dre bescheidsmaͤßige Betraͤge,
anb respe den alsdaun verbleibenden Rest, der Nachlassenschaft gegen Quitung in Ewpfang zu
nehmen. Cassel den 1. Nes. 17598. *8 F. 8. Kriegs⸗ Kollegium alhier.
12) Saͤmtliche des in Eoncurs gerathenen hiesigen Buͤrger und Metzgermeifler, Caspar Schaͤffero
laubigere, werden hierdurch oͤffentlich verabladet, in dem auf Donnerstag den g9ten
Decender anberahmten Termin, auf hiesigem Stadtgericht des Vormittags o Uhr, ohnaus⸗
pleiblich zu erscheinen, ihre Forderungen anzuzeigen, und zu begruͤnden, darauf Vergleichs⸗
Vorschlaͤge anzuhdren, im Nichterscheinungsfall aber, der gaͤnzlich en Ausschliessung zu gewaͤr⸗
tigen. Helmarshausen den 1ten Nevember 1700. J
— Suͤrstl. Hess. Helmarshaͤuser Stadtgericht. Bicdenkap
13) Demnach auf des Johannes Schuͤler wiederholt zum Verkauf ausgebotene Grundstuͤcke zu
Wehnrshausen, bis hierhin geringe und noch weit unter der geschehenen Schaͤtzung seyende Ge⸗
dote erfolgt, und diese Kaufgelder zu voͤlliger Befriedigung der bis hierhiu betannt ge⸗
wordenen Glaubiger vicht anreichend seyn wuͤrden, dann aber auch von der vorlaͤufig ver fuͤgten
Sequestration kein Nutzen zu hoffen stehet: So hat man auf Montag den boten December
naͤchstkuͤnftig einen Termin angefezt, auf welchen die saͤmtliche bedannte und mbekonnte JIo⸗
hannes Schuͤlerischen Glaudiger, hierdurch zu dem Ende oͤffentlich vorgeladen werden, deß sie
beregten Tages, des Morgeus um 8 Uhr entweder in Person, oder durch genugsam Bevoll⸗
maͤchtigte in hiesiger Amtsstube erschetnen, und sich desfals in diesem Termin nicht etwa noch
mnehmlichere Gebote auf das Guth geschehen, daruͤber zu Protokoll erklaären sollen⸗ ob sie zu
Vermeidung eines forwlichen Concurs- Prozesses einen Nachlaß thun, und den Zuschlag der
Buͤther fuͤr das geschehene Gebot der 350 Rthlr. geschehen lassen, oder aber dem Johannes
Schuͤler die sich noch erbetene Geduld um sich durch eine vortheithafte Heurath eines seiner
Kinder zu retten gestatten wollen. Die in dem Termin Zaruͤckbleibenden haden zu gewaͤr tigen,
daß nach dem antrag der Erscheinenden in der Sache verfuͤgt wird, und sie hiergegen nach⸗
her nicht weiter gehoͤrt werden koͤnnen. Schenklengsfeld den 18ten October 1700.
bvuͤrstl. Hess Justiz⸗ Amt doselbst. Giesler.
19 Es haben die Lampischen Erben ibren Garten vor dem hollaͤndischen Thore an der Ahne, desgh
ihr Wohnhaus in der Earlshaverstraße die Stadt Manhelm genannt, zwischen der Baͤcker⸗
meisterin Lilsfeld, und dem Metzgermstr. Hildebrand gelegen, nebst Brauhaus und Garten; urd
15) der Foͤrster Ratsche sein Haus in der untersten Druselgasse, um eine gewisse Summe Gelb
verkauft: wer nun an diesen Grundstuͤcken etwan was ju fordern hat, oder Naͤherkaͤufer zu
seyn vermeynt, kan sich Zeit Rechtens melden.
Verkauf von Grundstuͤcken.
t) Es sollen auf Ansuchen bes Frey⸗Stift Wallensteins, nachbeschrigbene des Sinwohnern Joham⸗
ues Reuthers Witwe und Erben zu Breid aba zugehoͤrige, von Breidendach gelegene Ennnre
Ps80004 —XS