Vorladungen der Glaubiger.
Stuͤck 45
Da ber, in Uquildations⸗Sachen des verstorbener Masor Schraders auf demn 12ten die
ses gestandene Liquidation⸗ Termin, wegen Abwesenheit des bochloͤbl. Leib⸗Dragoner· Regi
ments, nicht abgehalten werden koͤnnen: So wird anderweiter Termin auf den 25ten Nov. d.
bestinunt, worinnen alle helannte und unbekanute Creditores, entweder in Person oder durd
enugfam Bevollmaͤchtigte, so gewitz erscheinen, und ihre Forderungen gehorig liquidiren sol
—* als sie widrigenfalls bey dem Kriegsgericht des hochloͤbl. Leib. Dragoner? Regiments, da
nit nicht weiter gehoͤret werden. Homberg den 25ten Octob. 1790.
CTreusch von Buttlarr
SBSen xienut. .J. 6. Zinn, Auditeur.
6) Nachdem der in meinem unterhabenben Regiment gestandene Premieur⸗ Lieutenant, Hen
rich Christoph Zimmermann, am 23ten v. M. mit Todte abgegangen, so werden alle diejenigen
welche gegruͤndete Forderungen an gedachtem Lieutenant haben, hiemit dergestalten vorgela⸗
bewn, daß sie so geweß in dem auf den 25ten naͤchstktuͤnftigen Monats November, vor dem hiefi⸗
tzen Regiments⸗Kriegs⸗Gericht angesezten Termin, eniweder in Person, eder durch hinlaͤng⸗
eu und itre Forderung geltend machen, als widrigenfalls gewaͤr⸗
tigen, daß sie nicht weiter gehoͤrt, sondern gaͤnzlich ausgeschlossen werden sollen. Hanau au
esten October 1700.
von Rospoth, Chef des Regim. We CEyncker, Auditeur
Gegen Jobannes Schwalm zu Gersdorf, sind bis dahin mehrere Pass lv⸗ Schuden ausgeklag
und bis zur Execution und resp. Proclamation gebracht worben, so, daß man ans bewegen ⸗
den Ursachen noͤrhig sindet, annoch vor dem Licstations⸗ Termin, seinen Schalden⸗-Zustand ge⸗
nau zu unsersuchen. Solchemnach werden alle diejenigen, welche an diesem Fohannes Ebrein
rinige Forder ng zu haben vermeynen, hierdurch aufgekordert sich bey Strafe der Praͤclusion
im Termin, Mitwochs den j1oten November bey alhtesigem Umt damit gehoͤrig zu melden, die
dieruͤber in Haͤnden habende Doeumenta im Original zů produciren, und in wie ferne sie den
Schuldner nach der sich alsdenn ergebenden Laͤge der Sache annoch einige Gedult, und wie
lange zu verwilligen gedenken, ad Prokokollum zu erllaͤren, hierauf aber allenthalben W. W. R
zu erwarten. Niedernaula den 13. Oct. 1760. Aus Suͤrstl. Justiʒ⸗Amt. Seuser, Dr.
) Nachdem es noͤthig seyn will, den Schuldenzustand der verstorbenen Anna Catharina, geben
ne Pistorin, des verstorbenen hiesigen Buͤrgers und Schwerdfegers Johann Eonrag Schoͤnickels
hinterbliebene Witwe zu untersuchen: Als werden hiemit alle und jede, welche an der gemeldeten
verstorbenen· Witwe Schoͤnickelin, einige Forderungen und Anspruͤche zu haben vermeinen. ein und
vor allemahl vorgeladen, daß sie in dem auf Dienstag den x.Maͤrz des instehenden 1791sten Jahrs
anbezielten peremtorischen Termin, vor hiesigent Stadtgericht zu fruͤher gewoͤhnlicher Gerichtszeit,
es seye in Person oder durch hinlaͤnglich Bevollmaͤchtigte erscheinen, ihre Forderungen und An⸗
spruͤche begruͤndet angeben, sich auch gehoͤrig erklaͤren ob und wie sie die Masse unter sich verthei⸗
len, oder ein voͤlliges Liquidations-Verfahren erdofuet wissen wollen, und darauf rechtliches Erkennt⸗
niß, im Entstehungsfall aber erwarten sollen, daß sie weiter nicht gehoͤret sondern ausgeschlossen, und
auf deren geschickt erschienenen An⸗ und Vorbringen erkannt werden solle. W. R. Cassel den W.
Octob. 1790. 3 Burgermeister und Rath daselost.
In des verstor benen Herrn Rentmeister Laubingers Verlasf nschafts⸗Sache, sind im Termin den
cgten dieses metzre Creditoren nicht⸗ andere nicht Inflruct erschlenen, und noch andere wolten sich
znvorderst von denen Kraͤften der Verlassenschaft vor ihrer Erklaͤrung naͤher unterrichten. Es
wird demnach nochmabliger Termin auf den 29ten Nov d. J. anberahmt, worzu faͤmtliche
—A — vorgelegte Zablungs -Vorschlaͤge zu er⸗
aͤren. Indessen koͤnnen sie sich durch Einsicht, ober Abschrift des Jipemari, e eigent⸗
kigen Lage der Sache unterrichten. Allendorf den 211en Oct. 1790. vSHagen.
). Nacbem der in meinem unterhabenden Regiment gestandene Faͤhnrich Marren —VV
hoͤchsten Befehl vom Regzment abgefuͤhrt worden ist; so werden all⸗ diejenigen, welche —
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