Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1790, [2])

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Stuͤck 45. 
Vorladungen der Glaubiger. 
gruͤnden koͤnnen, hiermlt verablader, in Termino auf den 26 Jan. I. J. bestinit, auf hlessger 
Fuͤrstl. Regierung zu erscheinen, sich behoͤrig zu legitimiren und ihre Nothdurft gegen die sich be⸗ 
eils angegebene Erben rechtlich auszufuͤhren, widrigenfalls zu gewaͤrt'gen, daß nach Ablauf 
user Fese hicht weiter gehort und der Nachlag sener extraditt werden solnCassel den 25. 
dei, 1790. B. W. Ruͤppell, Regiernngs. Secretarius. 
Vorladungen der Glaubiger. 
) Me diejenige, welche an dem Einwohner Christian Althaus, jeit Johann George Alt⸗ 
haus und desfsen Ehefrau in Bettenhausen, gegruͤndete Forderungen haben, werden hiermlt 
eia vor allemahl vorgeladen, solches in dem auf den 10ten November dieses Jahrs anberahm⸗ 
ten Termin, fo gewiß zu begruͤrden, als sie ansonsten nachhero weiter nicht damtt gehoͤrt, 
sondern praͤcludirt und gaͤnzlich abgewiesen werden sollen. Cassel den 1aten October 1790. 
vuͤrstl. Sess. Landgericht. 
) Des Durchlauchtigsten Fuͤrsten und Herrn, Herrn Wilhelm des iX. Land grafen Iu Hessen, 
Fuͤrsten zu Hersfeld, Grafen zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain, Ridda, Schaumburg 
und Hanausrc. Wir zu Hoͤchst Dero Franzoͤsischen Justiz⸗ Kanzley verordnete Director, Raͤthe 
und ssessores, fuͤgen hiermit oͤffentlich zu wissen: Nachdem des verstorbenen Huthfabrikan⸗ 
ten Françols Faure Witwe, unterm moten September dieses Jahrs die Anzeige gelhan, was 
maaßen bie von ihrem Chemann und Sohn, Daniel Faure centraͤhirte Schuldeun, das vorhan⸗ 
dene Vermodgen aͤberste lgen und bierauf durch Bescheid von demselben dato, Concursus Ere⸗ 
zitorum ertannt worden: Als machen Wir solches mittelst gegenwaͤrtigen oͤffentlichen Anschlags 
sedermaͤnniglich bekannt, cltiren, heischen und laden auch zugleich alle und jede der obbemel⸗ 
deten Schuldner Credltores, peremtorie hierdurch, um in dem auf dem Igten Jannar kanfti⸗ 
zen Jahrs anberaumten Termin, Vormittags 9 Uhr, dahier zu erscheinen, ihre Se zu 
suldiren und vrdnungemaͤßig zu begruͤnden⸗ oder im Ausblesvungsfalle zu gewaͤrtigen 
sie damit praͤcludirt, und von diesem Concurs gaͤnzuch ausgeschlossen werden sollen. Cassel 
den gten October 17090.. . usnz Kanzley 
).Da der Leineweber, Johannes Linsener in Helmarsbansen, eine solche Schudenlast contrahi⸗ 
, baß derselbe weder die onera publica noch die Kapital⸗-Zinsen weiter zu bezablen vermag. 
fomit noͤthig befunden worden, dessen Statum acti vorum ce passi vorum zu untersuchen: Als 
Lerden aue dessen bekannte und unbekannte Creditores, hiermst vorgeladen, Donnerstags den 
igten November des Vormittags 9 Uhr, vor Fuͤrstl. Stadtgericht albier ohnausblelblich zu er⸗ 
scheinen, und ihre Forderungen bey Vermeidung der Praͤclusion zu liquidiren. Helmarshau⸗ 
sen den aten Octob. izxdo. Suͤrstl. Hess. Stadtgericht daselbst. Biedenkap 
1 Des im bochlobuchen Regiment Garde bey dem Herrn Hauptmann Des Clairs Fluͤgel⸗ 
Grengdier⸗ Eompagnie stehenden Feldwebel Andreson verstorbene Ehefrau, Namens Elisabeth, ge⸗ 
bohrne Brans, hat ohnlaͤngst bey dem Kriegs Gericht gedachten Regiments, ein Testament hinter⸗ 
jegt, zu dessen Publicatien Termin guf Montag den 15. Nov, d. J. angesezt ist. Alle diejenige, 
welche an der Nachiassenschaft der Verstorbenen, entweder als Erben, oder aus einem andern Grund 
einen gegruͤndeten Anspruch zu haben vermeinen, werden demnach ein vor allemahl hierdurch vor⸗ 
geladen, in dem angesezten Termin, vor dem Regiments⸗Kriegs⸗Gericht ihr vermeintliches Recht 
Pbhoͤrig zu hegruͤnden, oder haben in dessen Entstehung zu gewaͤrtigen, daß die Verlassenschaft nach 
Inhalt des Testamenis, an die Behoͤrde extxadirt, und die Nichterscheinende hernach weiter nicht 
gehoͤrt, sondern ausgeschlossen werden. Cassel den 25. Octob. 1799.. 
Oberst und Commandeur des Rgits. Garde, 
C. Bauer. 
Regimentsquartmstr, und Auditeur, 
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