sehr durch Schlaͤge und andere Thaͤtlichkelten mißhandelt worden sind, auch bey ihrer erlitle
nen Mißbandlung und oͤffentlicher Vergewaltigung verschiedene Effeeten. bestehend, in eine
dermißt werdenden goldnen Uhr,4 goldnen Handringen, 2 goldnen Ohrringen, einem seide⸗
nen ostindischen Halstuch und einem Kopfzeug, wie auch in einem zwar nicht vermißten aber
—A— besezt, und in einer eben so verdorbenen Hose,
wie auch in einer nicht vermißten verdruͤckten Uhr von Semil'or eingebuͤßt haben, und anle
den Incnlpaten dieser oͤffentlichen Vergewaltigung, auch folgende 2 von hier fich entfernte Per⸗
sonen, der bey dem Herrn Reservaten Commissario Keller dahier in Diensten gestandene Scri⸗
bent Zinckhan und der Christian Freyberg, welcher bereits inhaftirt war, aber vermittelst Er
bdrechung der Gefaͤngniß⸗ Thuͤr, aus seinem Arrest entwich, befinden, und der jetzige Ot ihre
Aufenthalts unbekaunt ist so werden folche hierdurch oͤffentlich vorgeladen, n sich laͤng
stens im Termin den 19ten Nov. vor hiesigem peinlichen Gerlcht zur Vernehmung zu fiftiren
eder zu gewaͤrtigen, daß sie im Nicht⸗Erscheinungs Fall als Eomplices angesehen werden, und
gegen sie in Contumaciam alles dasjenige, was ihnen bey der an ben bo benahmten Voltigeuri
Wan bach und Hirschbach und bdeffen Ehefrau ausgeuͤbten Mißhaudiungen oder oͤffentliche:
Vergewaltigung nach der Aussage der Mißhandelten und der abgeboͤrten Zeugen zur Last faͤlt,
luͤr cingestanden angenommen werde. Brrentenen Idten October 1796. *
Peinliches Gericht daselbft. O. W. C. Koͤnig, als peinlicher? Richter.
Vorladungen der Glaubiger.
) Alle diejenige, welche an dem Einwohner Christian Althaus, jetzt Johann George Alt⸗
haus und dessen Ehefrau in Bettenhaufen „gegruͤndete Forderungen haben. werden hiermit
ein vor allemabl vorgeladen, solches in dem auf den 10ten November diefes Jahrs anberahm⸗
ten Termin, so gewiß zu begruͤnden, als sie ansonsten nachhero weiter nicht damit gehoͤrt,
sondern praͤcludirt und gaͤnzlich adgewiesen werden sollen. Cassel den 14ten October 1790.
J Au Buͤrstl. Hessf. Landgerich.—
) Des Durchlauchtigsten Fuͤrsten und Herrn, Herrn Wilhelm des IX. Landgrafen zu Hessen,
Fuͤrsten zu Hersfeld, Grafen zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain, Nidda, Schaumburg
und Hanau ꝛc. Wir zu Hoͤchst Dero Fran zoͤsischen Juftiz ⸗Kanzley verordnete Dircetor. Raͤthe
umd Assessores, fuͤgen hiermit oͤffentlich zu wissen: Nachdem des verstorbenen Huthfabt ikan⸗
ken François Faure Witwe, unterm soten September dieses Jahrs die Anzeige gethan, was
maaßen die von ihrem Ehemann und Sohn, Daniel Faure contrahirte Schulden, das vorhan⸗
dene Vermoͤgen uͤbersteigen, und hierauf durch Bescheid von demselben dato, Concursus Ere⸗
ditorum erkannt worden: Als machen Wir solches mittelst gegenwaͤrtigen oͤffentlichen Anschlag⸗
edermaͤnniglich bekannt, eltiren, heischen und laben auch zugleich alle und jede der obbemel⸗
deten Schuldner Creditores, peremiorie hierdurch, um in dem auf dem 1aten Januar kuͤnfti⸗
gen Jahrs anberaumten Termin, Vormittags 9 Uhr, dahier zu erscheinen, ihre Forderung zu
tqu diren und ordnungsmaͤßig zu begruͤnden, oder im Ausbleibungsfalle zu gewaͤrtigen, daß
sie damit praͤcludirt, und von diesem EConcurs gaͤnzlich ausgeschlossen werden sollen. Eassel
den 8en October 1790 8. 89. 8. Justiz⸗ Kanzley
Da der Lein weber, Johannes Linsener in Helmarshausen, eine solche Schuldenlast contrahl⸗
ret, baß derseibe weder die oners publica noch die Kapital⸗Zinsen weiter zu bezahlen vermag,
somit noͤthig besunden worden, dessen Statum activorum & passi vorum zu untersuchen: Als
werden alle dessen bekannte und unbekonnte Ereditores, hiermit vorgeladen/ Donnerstags ben
18ten November des Vormittags 9 Ubr, vor Fuͤrsti. Stadtgericht alhier vohnausbleiblich zu er⸗
scheinen, und ihre Fo derungen bey Vermeidung der Praͤclusion zu liquidiren. Helmaͤrshau⸗
len den 4ten Octob i7090. Suͤrstl. Sess. Stadtgericht dafelbst. Biedenkap. y
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