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Verpachtungen.
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thigen Wohn⸗ auch Oekonomie-Gebaͤuden bestehet, und wobey die arforderliche Schaafhude
ist von Petri oder Trinitatis kuͤnftigen Jahrs an, anderweit auf 3 oder 6 Jahre meistbietend
verpachtet werden. Diejenige, welche dazu Lust haben und obrigkeitliche Atiestate zeigen daß
fie die Landwirthschaft verstehen, auch hinlaͤngliche Sicherheit einlegen koͤnnen, moͤgen Mitt⸗
wochen den iten Septemb. d. J. vor hiesigem Amt erscheinen, ihr Gebot thun, und nach
vorgaͤngiger Genehmigung Hochfuͤrstlicher Ober⸗Renthz⸗Kammer des Zuschlags gewaͤrtigen.
Bischtausen am 2iten Jun. 1790. E Aus Suͤrstlicher Keniherey aly. Wilckens.
e) Nachdem das Lehen uͤber die Wasenmeisterey in Stadt und Amt Frankenberg, mit Frau⸗
kenau, Wolckersdorf, Hessenstein und Viermuͤnden, nach Ableben des Audreas Stahl, eroͤse
net und zu dessen anderweiten Conferirung ad vitam Terminus Licitationis auf Montag den gten
August d. J. bey Fuͤrstl. Ober⸗Renth⸗Kammer anberahmt worden: so wird solches hlerdurch
mit dem Beyfuͤgen bekannt gemacht, daß diejenige, welche zu diesem Wasenmeisterey⸗ Lehn
kust haben, sich alsdann des Vormittags alhier einfinden, und sowohl wegen ihres bis heri⸗
gen Lebens und Wandels, als in Ansehung des zu Bezahlung eines Laudemii erforderlichen
Vermoͤgens, obrigkeitliche Attestata, ohne welche niemand zur Licitation gelassen wird, pro⸗
duciren, nach Vernehmung der Conditionen ihre Erklaͤrung thun, und darauf das weitere er⸗
warten. Cassel den 19ten Jun. 1790. Aus Suͤrstl. Ober⸗RKenih Kammer.
z) Es ist der Herr von Buttlar auf Ziegenberg, lohnfern Witzenhausen, gesonnen, sein zu Petri
1791 pachtlos werdendes freyadeliches Guth, bestehend aus zos Acker stellbaren Landes,
bo Acker Wiesen und 10 Acker Obst⸗ und Gemuͤsgarten, wozu fuͤr eine Schaͤferey zu 400 St.
Huthe und gewisse Dienste gehoͤren, auch dabey, nach vorgaͤngiger Taration, ein betraͤchtliches
Inventarium an Vieh und Fonrage, an den angehenden Pachter abgeliefert wird, an den
Meistbietenden zu verpachten, und ist des Ends Termin auf den bten Auzust d. J. Vormittags
dUhr, auf dem Adelichen Burgsitz zu Ziegenberg anberahmt. Dieses wird zu dem Ende hier⸗
mit offentlich bekanut gemacht, damit diejen gen, so dieses Guth zu pachten gesennen, sich
in bestimmten Termin, am bemeldten Orte einfinden, sich anvorderst noͤthigenfals durch glaub⸗
hafte Attestate, daß sie der Oekonomie kundig und Sicherheit zu leisten im Stande, legitinaren,
sodann die desondern Bedinzungen, die auch vorher zu easse bey mir, dem Endsbemeidten
Rath Kleinbans, weniger nicht bey dem Herrn Verpachter selbst eingesehen werden koͤnnen, ver⸗
nehmen, sodann ihr Gebot thun, und der Meistbietende Mitiags 12 Uhr, nach Befinden, sich des
Zuschlagzs nach Beschaffenheit der Umstaͤnde auf 60 9 ober 12 Jadre gewaͤrtige. Dabey wird
auch ferner bemerkt, daß auf gewisse bekannt zu machende Faͤlle auch die zu diesem Guth ge⸗
hoͤrige Frucht⸗ und Gelde auch andere Zinsen nach Gutfinden mit verpachtet werden koͤnnen
and sollen. Cassel den 25. Jun. 17909. 3IJ. Rleinhans, Lt.
Zu anderweiter Verpachtung des auf Petritag kuͤnftigen Jahrs vacant werdenden Vorwerks
zu Aßbach, Gerichts Altenstein, soll ein nochmaliger Licitatiens-Termin, Montags den Ioten
August d. J. auf Fuͤrstl. Ober⸗Renuth⸗Kammer abgehalten werden. Welches hierdurch mit
dem Beyfuͤgen bekannt gemacht wird, daß diejenige, welche zu dieser Pachtung Lust haben,
sich alsdann des Vormiltags dahier einfinden, mit hinlaͤnglichen obrigkeitlichen Attestatis uͤber
hre Vermoͤgens⸗ Umstaͤnde, und daß sie einer solchen Pachtung vorstehen koͤnnen, sich zur
kicitation legitimiren, nach Vernehmung der Pachtkonditionen ihre Erklaͤrung ad Protocollum
thun, und darauf bas weitere erwarten. Cassel den 28ten Inn. 1700..
Aus Suͤrst!. Ober⸗Kenth⸗Kammer.
5) Es ist die im hiesigen Hospital liegende Ober⸗Muͤhle, welche in drey Mahlzaͤngen und einer
Schneldemuͤhle bestehet, dermalen im Pacht vacant, und fan sogleich uͤbernommen werden,
wobey etwas Ackerland zu Feldgemuͤß, Garten und Wiesenwachs befindlich, und noch angemerkt
wird, daß die in hiesizem Hospital befindliche starke Anzahl Einwohner nicht nur verbdunden
sind ia dieser und hier seyenden Untermuͤhle alles matlen und schaͤlen zu lassen, sondern auch
bie Veranstaltung getrosfen, daß alles, was fuͤr 63 Unterhalt der hiesigen vielen drmen
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