*
e find
Kauf
bie
Io—
us.
r un
efied
haut
gege
—
9
raͤhen
J de
ghabl
amt!
Neif
Huj
unt
odun
ch 9
hent
Mein
ijf
8
u¶
d
rige
diech
wi
—X
ttat
e M
ang
rigt
and
gn
i
sell
erbbh
ih
eut
Me
9—
Stuͤck A1.
— —
Verpachtungen.
nicken gelegen, ex osficio an den Meistbietenden verkauft werden. Wer nun darauf bieten will,
der kan sich in dem auf den r2ten November bestimmiten Licitattons⸗Termin, auf hlesigem Land⸗—
gericht argeben⸗ Cafssel! den 23ten Aug. 1700. 2
29) Demnach prævia provocatione ad divisionem zum oͤffentlichen jedoch freywilligen Verkauf
der Muͤnterschen in der Franlkfurterstraße, an dem Herrn Ober⸗Kammers Rath Fulda gelege—
nen Eckbehausung samt Zubehoͤr, Terminus auf den 17ten Decemb. d. J. anberaumt warden:
als wird dieses zu dem Ende hiermit belannt gemacht, damit Kauflustige besagten Tages, Vor⸗
wittags um 10 Uhr, auf Fuͤrstl. franz. Justiz⸗Kanzley erscheinen, ihr Gebot thun, und der
Meistbietende nach Befinden des Zuschlags gewaͤrtigen moͤge. Cassel den iten October 1790.
86l⸗ 8. Justiʒ⸗ Kanʒley.
VBVervpacht⸗ und Vererbleihungen.
), Zur anderweiter Elocation des auf Michaell 1791 pachtlos werdenden Herrschaftlichen Wirths⸗
hauses zu Niedernaula, ist in Gefolge aus Hochfuͤrstlicher Oberrenth-⸗ Kammer mir beschehe⸗
nen Auftrags, Terminus Licitationis auf Montags den Zten November d. J. daselbst in der
Rentherey⸗Wohnung anberahmt worden. Dieses an der Landstraße befindliche Wirthsbaus,
welches wegen seiner vortheilhasten Loge, viele Vorzuͤge besizt, ist mit 5Stuben, denen noͤthi⸗
zen Kammern, Boden, Scheuer und hinlaͤnglichen Stallungen, von mehr als 40 Stuͤck Vieh
versehen, hat nebst der alleinigen Herberge⸗ und Bierschenk-Gerechtigleit, welch lezteres von
der Niedernauler Brauerschaft vorgelegt werden muß, auch in soweit den freyen Wein⸗ und
Brandeweinsschank, daß davon blos die ordnungsmaͤßige resp. Ohmgelder und Accise abgege⸗
ben werden. Die freye Schlaͤchterey gehoͤrt ebenfals dazu, und kan allerhand Gattung Vleh
geschlachtet, und nach Gefallen Pfundsweise verkauft werden. Ueberdies sind auch sothaner
Wirthschaft an Herrschaftlichen Besitzungen, 25 Acker, 8 Rut. Land, und 95* Ack. 23 Rut.
Wiese ohnentgeltlich beygegeben, und werden daneben noch einem zeitigen Conductori, jaͤhrl.
5 Clafter forstfreyes Brennholz aus der Herrschaftlichen Waldung angewiesen; wobey zur wei⸗
teren Nachricht dient, daß auch mit dieser Wirthschaft zugleich der gnaͤdigster Herrschaft heim⸗
gefallene, aus 2325 Acker Land, 1155 Ack. Wiese, und 83 Rut. Garten bestehend, jedoch con⸗
fribuadle ziuss ünd dienstbare F Sengen⸗-Leibhof, ebenwohl mit in Pacht uͤbernommen werden
kan. Diejenige also, welche sothane Wirthschaft mit⸗ oder ohne den bemerkten 4 Sengen⸗
keibhof in Pacht zu uͤbernehmen Lust haben, und durch ohrigkeitliche Attestata beybringen koͤn⸗
nen/ daß sie der Laudwirthschaft kundig, die erforderliche Qualitaͤt eines Wirthes besitzen,
und die auf 1000 Rthlr. festgesezte hypothekarische Caution zu leisten im Stande sind, ohne
welche Legitimation niemand zur Licktation gelassen wird, koͤnnen sich alsdenn in Termino
præfixo des Vormittags von 9 bis 1Uhr alhier einfinden; nach Vernehmung der weiter naͤhe⸗
ren Pacht-Conditionen, we'sche sowohl in Termino Licitationis, als auch ante Terminum be⸗
kannt gemacht werden sollen, ihr ad Protetelium toun F and daraus R ppsen Orts
eingeholter Genehmigung, des Zuschlags gewaͤrtigen. Niedernaula den 19ten Septbr. 1790.
Vaneheiguiit deo guschlages Aus Suͤrstl. Rentherey daselbst. p J
2) Es sollen die hiesigen Stadt⸗Wirthehaͤuser nehmlich der Stadtkeller, wobey zugleich der
Weinfchank befindich, und der Nebenkrug, von 1791 an, auf 3 Jahre, anderwerts an die
Meinstbietende verpachtet werden; und ob zwar darauf bereits einige jedoch ohnbedeutende Ee⸗—
bote geschehen. So wird solches zu jedermanns Wissenschaft hierdurch nochmalen bekannt ge⸗
macht, mithin diesenigen, welche zu ein oder der andern Wirthschaft Lust haben, sich daͤzu
schicken, und die erforderliche Caution leisten kͤnnen, zudem des Endes auf Sonnabend den
23ten October d. J. auf hiefsigem Rathhause angesetzten Termin und zwar des Vormittags um
Uhr vorgeladen; worauf dann der Meistbietende nach Befinden und mit Genehmigung Hoch⸗
uͤrstl. Steuer-Collegit, des Zuschlags zu gewaͤrtigen. Wolfhagen den 25. Sept. 1790.
Bueenppeer und Rath daselbst. C. Wachenfeld.
ddoddd
883