Stuͤck 39.
Verpflegungskosten Vermoͤge Fuͤrstlichen Regierungs⸗ Remissorialien vom z3ten Maͤrz 1789,
an die Exben des erwehnten Invaliden Engelhard Gemuͤnders verwlesen worden, und zu der Sie
herheit der Klaͤgerin 30 Rthlr. so bey des hiesigen Buͤrgers, Poani Hahnen Kinder sie hen, in
epoßtum genommen werden sollen; die Gemuͤnderische Erben aber unbekannt find, und des
Eaͤdes gedachte Eonrad Prenzels Rel. um offentliche Vorladung nachgesuchet hat, zur Erklaͤ⸗
rung auf die angestelte Klage aber terminus peremtorius auf den 6ten December d. J. bestimmt
worden; so werden die Erben des verstorbenen Invaliden Engelhard Gemuͤnders, hiermit edieta⸗
uer ciiret und vorgeladen, in beregtem Termin des Vornuttags von 9 bis 12 Uhr, fich vor
hiefigem Zuͤrsil. Justize Amt einzufinden, und sich so gewiß auf die angestelte Klage vernehmen
zu lassen, als gewiß sich zu gewarugen, daß sie mit ihren Einreden praͤcludiret, und die in
epohts befinduche zo Rihlr. in Abfblas der eingellagten Verpflegungskosten, ausgezahlet wer⸗
den sollen. Borcken den gten August 17090.
. 4 hvochfarstl. Justiz · Amt dahier. G. 5. Sleischhut.
) Es ist des Kathsverwandten, Regnerus Braacken hinterlassener Sohn, Namens Adam Chri⸗
stoph Braacke, vor Aaͤnger denn zo Fahren von hier nach Holland, und dem Verlaut nach, von
da nach Surinam gegangen, von dessen Leben oder Tod ader ist im geringsten nichts bis hier⸗
hin berannt worden: Da nun der Buͤrger und Huthmacher, Justus Wacmuth zu Wolfhagen als
Curator uͤber des dase bist verstor benen Apotheker, Joh. Eonrad Braacke hinter lassene zwey Kin⸗
der namenlich Maria Margretbha, des Apolheter Oltleben Ehefrau zu Gudensberg,und
Feanz Henrich Braacke, deren Vater ein Haib⸗ Bruder von dem abwesen den Adam Christoph
Braacke gewesen, beym hae sigen Stadigericht geziemende Vorstellung gethan, und gebeten— daß
seinen Curanden des abwesenden Adam Ehristoph Braacken sub cura stehende Vermoͤgen gegen
u siellende Caution verabfolget werde, aus dem beygebrachten dehemate tzeneslotzies aber zr
sehen ist, daß oftgedachter Adam Christoph Braacke noch vollbuͤrtige Geschwistere gehabt:
Als wird nicht vur ebengenannter Adam Ehrisftoph Braacke oder dessen etwaige Leibes-Exrben⸗
berdern auch dessen vollbuͤrtige Geschwistere namentlich: Joh. Jacob⸗ Elias⸗M da Tus⸗⸗
ageee nes, Gottfrieb Daniel Maria Magdalena, und Dorothea Elisabeth, des Rathe⸗
iandlen Regnerus Braacken Kinder, oder wenn sie versiorben waͤren, deren Leibes⸗Erben⸗
hierdurch von Obrigkeitswegen aufgefordert, sich binnen einer halbjaͤhrigen Frist a dato vor *
hiesigen Fuͤrstl. Stadtgericht um Einpfang des benahmten sub Ira stehenden Bermoͤgens zu
fellen, oder zu gewaͤrtigen daß solches denen Supplicanten gegen Cautivn abgegeben werden
solle. Homberg in Hessen den oͤten Septemb. 1790..
INyechs Zarsu Zess. Stadtgericht daselbsten. Bauer
) Nachdem die Ranglsche Geschwistere, ais Zohann Denrich und Henrich auch Ea—
tharina Maria Range im Jahr 1744, von Meimbressen, Wolff von Gudenbergischen Gerichts, in
n drande gereidt sing — und sest 46 Jahren michts von igten Aufenthalte horen vder sehen
lassen, und dessen naͤchste Verwandten in Meimbrefsen, um Ausfolgung ihres ihnen —*ę
zugefallenen, in ohngefehr Siebenzig Rthlr. bestehenden Vermoͤgens geziemend gebeten go
veden obernannte Rangische Gefschwstere, oder deren rechtmaͤßige Leibes Erben, hlermit edicta⸗
ier vorgeladen, so gewiß innerhalb 3 Monaten vor dem Adel. Wolff von Gudenbergischen
Gerichte zu Meimbressen zu erscheinen und das vorerwebnse Vermoͤgen in Empfang zu ned⸗
men, oder gewiß zu gewaͤrtigen, daß dasselbe ihren naͤchsten Verwandten in Gemaͤsheit der
ea desherrl. Vero dnung vom H9ten debr. 1787, gebelenermaßen verabfolget. werden soll
Cassel den zoten Aug. 1790. npen c Such.
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Vorladungen der Glaubigere.
t) Nachdem zur summarischen Untersuchung, des mit Tode abgegangenen Amtmanns Sua⸗
vbediffen / Natus pal voxum, und resp · Tentirung eines Vergleiche, zwischen der hinteriassnn
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