Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1790, [2])

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Besondere Anzeige. 
Stuͤck 38. 
Verpachts.: Vermoͤge eines aus Hochfuͤrstlicher Ober⸗Rent⸗Kammer anhero erlassenen Comissorii, isl 
uns Endesbenamten aufgetragen worden, die den Iten April 1791 pachtlos werdende Herr schaftli⸗ 
he Cappeler Steinmuͤhle, so ohnweit der Stadt Marburg gelegen und in 4 Mahl⸗ und 1 Schlag⸗ 
Gang besteht, nebst denen darzu gehoͤrigen 3 Morgen Garten, 3Morgen Wiesen und 18 Morgen 
Landes, auf anderweite Temporal-Pacht an den Meistbietenden oͤffentlich ausbieten zu lassen. Nach⸗ 
dem wir nun hierzu Termin auf Montag den Iten October d. J. in die Renterey alhier anberaumt 
haben? so wird solches zu dem Ende hiermit oͤffentlich bekannt gemacht, damit diejenige, welche be⸗ 
sagte Muͤhle mit Zubehoͤr, wie solche der bisherige Pachter im Bestand gehabt, zu Ppachten Lust 
haben, sich alsdenn des Morgens 10 Uhr einfinden, die naͤhere Bedinguuͤgen vernehmen, sodann 
ihr Gebot thun, und hierauf das weitere gewaͤrtigen. Wobey aber zuůgleich zur Nachricht dient, 
daß die Licitanten vorher obrigkeitliche Attestate wegen ihres bisherigen Lebensswandels und daß sit 
das Muͤhlwesens uͤberall kundig, auch hinlaͤngliche Caution zu leisten im Stande sind, vorzeigen 
muͤssen. Marburg am 13. Sept. 176950.VvVig. Commiss. Baron Du Say. Ullmann 
Besondere Anzeige. 
Nachdem Unsers gnaͤdigsten Landesherrn Hochfuͤrstl. Durchlaucht, dem hochdeutschen reformir⸗ 
ten Waisenhaus zu Hanau das nachstehende Pribilegium exclufivum zum Abdruck und Debit 
der in den saͤmtlichen hessischen Landen berelts eingefuͤhrten und in Zukunft eswa noch einge⸗ 
fuͤhrt werdenden hebraͤischen Schulbuͤcher hu dreichst ertheilt haben; so wird solches zu jeder⸗ 
manns Nachricht und Achtung hierdurch oͤffentlich belannt gemacht. Cassel den 28ten Äugust 
1790. S. f. Regierung hierselbst. 
Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm der Neunte, Lan dgraf zu Hessen, Fuͤrst zu 
Hersfeld, Graf zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain, RNidda, Schaumburg 
und Hanau, ꝛc. ac. 
Thun kund und fuͤgen hiermit zu wissen, nachdem bey Uns von der Direction des hochdeut⸗ 
schen reformirten Waisenhauses zuͤ Hanau unterthaͤnigst nachgesucht worden, daß Wir bemeldter 
Waisenhaus mit einem Privilegko exclusivo zum Abdruck und Debit der Hedraͤischen Juͤdi⸗ 
schen Schulbuͤcher in den saͤmtlich Hessischen Landen zu begnadigen geruhen moͤchten; daß Wir 
demn ach sothanem unterthaͤnigsten ÄAnsuchen in Gnaden statt geshan, und das gebetene aus⸗ 
schließliche Privilegium Kraft dieses dahin gnaͤdigst ertheilet haben, daß in solange solches von 
Uns nicht wieder aufgehoben, oder ein anderes deshalb verordnet wird, sich mmnnt unter⸗ 
nehmen solle, die bey denen Juden in Unsern saͤmtlichen Landen eingefuͤhrte und in Zufunfi 
etwa noch eingefuͤhrt werdende Hebraͤische Schulbuůͤcher, diese Zeit uͤber in Unsern Landen nach⸗ 
zudrucken, noch andere außerhalb Landes gedruckte Exemplaria darinnen feil zu haben und zu 
vertauschen, oder zu verkaufen, bey Vermeidung der Confiscation sothaner Buͤcher und Funfzig 
Rthlr. ohnnachlaͤßiger Strafe, davon jedesmahl die Haͤlfte Unferm Fisco, die andere Haͤlfte 
aber dem Waisenhaus anheimfallen soll. 
Wir befehlen dahero Unsern saͤmtlichen Regierungen und Consistoriis, auch Beamten und wen 
es sonst angehet, hiermit so ernstlichst, als gnaͤdigst, mehrerwehntes Waisenhaus darwider 
in keinerley Wege beschweren noch beeintraͤchtlgen zu lassen. Daran geschiehet Unser Will. 
Urkundlich Unserer eigenhaͤndigen Namens-ünterschrift und beygedrucktem Fuͤrsti. Secret⸗ 
Insiegels. Gegeben Weissenstein den oten October 1789. 
CL. S.) Wilhelin L. 
Vt. Fleckenbühl, gt. Bürgel. 
Lyceum. 
Im Anfang der kuͤnftigen Woche, Montag den 7ten Sepimbr. wird das gewodhnliche dffent⸗ 
liche Herbst⸗Examen uͤber den im verflossenen halben Jahr errdeliten Unterricht angestellet 
wer⸗
	        
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