Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1790, [2])

38. 
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Stuͤck z8⸗ Bekanntmachung von verschiedenen Sachen. 
Personen, welche verlangt werden: 
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— 24—. 
1) Eine geschickte Koͤchin von gesezten Jahren, welche wegen ihrer guten Auffuͤhrung und Ge⸗ 
schicklichkeit Attestate vorzeigen kan; auf Michaeli gegen guten Lohn. 
2) Aufs Land, nahe bey Caßel, ein ohnverheiratheter Gaͤrtner, gegen billige Bedingung; so⸗ 
gleich ober auf Michgeli. Naͤhere Nachricht gibt Hr. Kaufmann Schrader am Morte. 
3) Ein Greß⸗ und Klein⸗Uhrmacher in Cassel elnen Lehrburschen, so von honetten Eltern seyn 
muß, gegen billiges Lehrgeld; da derselbe die Gelegenheit hat, fuͤr vornehme Herrschaften zu 
RX kan sich ein Lehrling um so mehr die groͤßte Kenntniß in diesem Fach zu erlangen, 
versprechen. — 
Kapitalien, welche auszulehnen: 
) 2500 Rtblr. zu 4 pro Cent, einzeln oder zusammen, hier in die Stadt auf sichere Hypothek, 
2) Achthundert Rtbir. auf die erste sichere Hypothek. Der Hr. Regierungẽ⸗Procurator Lotheiffen 
giebt wetere Nachricht. —— 
3) — Pupillengelder, bey dem Disseschen Vormund, Tuchbereitermeister Bauer, gegen 
J erheit. 
V 350 Rthlr. Pupillengelder zu pPro Cent auf die erste Hypothek, Bepy dem Baͤckermelster 
IFriedrich Krug auf dem Pferdemarkt ifi sich zu befragen. , 
5) 400 Rthlr. gegen sichere Hypothek. 7 
9) 800 Rthlr. in Hessenwaͤhrung zu 33 pro Cent auf die erste Hypothel eines alhier belegenee asst 
curirten Hauses; sogleich. 
Bekanntmachung von verschiedenen Sachen. 
) Da die Loose von Nr. 2726. bis 2800. inclusive, zur Iten Classe 35ter hiesigen Lotterie ver⸗ 
loren gegangen: so werden solche hierdurch vor Null und Nichtig erklaͤrt, und mithin jeder⸗ 
mann fuͤr deren Ankaufung gewarnet. Cassel den æoten August 1790. 
8. 6. Rlassen⸗Lotterie⸗ Direction daselbst. 
2), Da in der Nacht vom zien auf den 6ten d. M. eine Ruͤckwand⸗Laterne, worinnen 2 Glaͤ⸗ 
ser, welche zwischen der Decanei und des Kaufmanns Dietrich Behausung befindlich gewesen, 
abgehoben und entwendet worden ist; so soll solches zu dem Ende und in der Hofnung hiermit 
bekannt gemacht werden, daß derjenige, welchem diese Laterne, so wegen der im Boden befind⸗ 
lichen zum anstecken erforderlichen Oesfnung, kentbar ist, zu kaufen angeboten wird, oder sonst 
davon Wissenschaft hat, sofortige Anzeige thun werde. Cassel den 9. Septbr. 1790. 
Welbruͤck, Cassirer. 
3) Nachdem ich mir vorgenommen einen großen Thell meines Mobiliar⸗ Vermoͤgens gegen baa⸗ 
re Bezahlung, an Gold, Silber, Zinn, Messing, Kupfer, Eisen, Betten, Schraͤnken, 
Tischen, Stuͤhlen; sodann eine in 40 bis z300 Banden der ausgesuchtesten, und in alle Wissen⸗ 
schaften einschlagende Baͤcher bestehenden Bidnother ine Chaise und mehrete andere Sachen, 
dffentlich zu veranctioniren; hierzu aber Termin auf Montag bden 1ten Octeber und die darauf 
folgende Tage bestimmt babe. So kan sich jederman der ein⸗-oder das andere zu kaufen Lusit 
hat, ersagten Tages, Morgens 8 Uhr, in meiner Behausung dahier einfinden, auf die vor⸗ 
kommenden Sachen bdieten nach erfolgtem hoͤchsten Gebot aber des Zuschlags gewaͤrtigen. 
Borcken den aten Septb. 1790. 
A Des verstorbenen Amts-Actnarli Cotz hinterlassene Witwe, M. C. Cotʒ. 
O Johann Henrich Habenicht logirt hier in Casfel in de— Schloßstratze, der Stadt Hanau ge⸗ 
genuͤber, in Ne. 416, bey Hr. Wiegand, 8 von allen Urten Bruch⸗ und Leitscha⸗ 
2 en⸗
	        
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