Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1790, [2])

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wird, produciren, nach Vernehmung der Conditionen ihre Erklaͤrung ad Protokollum thu 
und darauf das weitere erwarten. Cassel den I7ten Rug 1790.— 
Nus Suͤrstl. Ober⸗Kenih , Kammer. 
2) Zu anderweiter Elocation des auf Maytag kuͤnftigen Jahrs pachtlos weidenden Herrschaf 
Vorwerks Schaafhof bey Ziegenhain, soll ein nochmahliger Licitarions- Texmin, Sonnabeund 
den eten October des jeztlaufenden Jabes auf Fuͤrstl. Ober⸗ Renth⸗Kammer alhier abgehale 
werden, welches hierburch dffentiich mit dem Beyfugen bekannt gemacht wird, daß diejeng 
welche dieses Vorwerk in Pacht zu nehmen Lust haben, sich alödann des Vormittags alhier e 
finden, und obrigkeitliche Attestata, daß sie der Landwirthschaft kundig, Cautien zu leiste 
ind das Inventarium zu bezahlen im Stande seyen, ohne wolche Leg timation nemand 
Licitatien gelassen wird, produciren, nach Vernehmung der Pachtconditionen, welche au 
boͤrher alhler erfraget werden kounen, ihre Erklaͤrung ad Protokollum thun, und darauf d 
veilere erwarten. Cassel den 2uten August 19 Fuͤrsl. Obe 
3.. Aus Suͤrstl. Ober⸗Renth⸗Kammer. 
3) Zu anderweiter Verpachtung des auf Maytag kuͤnfrgen Jahrs vacant werdenden herrscha 
Vorwerrts zu Lippolbsberg, ist Terminus Licitationis auf Donnerstag den 7ten October de 
bey Fuͤrstl. Ober Renth; Kammer anberahmt worden, welches hierdurch mit dem Beyfuͤh 
ffemuch bekannt gemacht wird, daß diejenige, welche zu dieser Pachtung Lust haben, a 
Absdann des Vormlitags alhier einfinden, und mit obrigkeitlichen Attestatis wegen ihrer Kenn 
niß in der Landwirtbschaft, sowohl in Ansehung thres Vermoͤgens zu Leistung der Caution u 
Bezablung des Inveniarii, sich gehoͤrig lezitimiren, nach Vernehmung der Pachtconditiom 
hre Erklaͤrung ad Protokollum thun, und darauf das weitere erwarten. Caffel den 24ten Aus 
1790. Aus Suͤrstl. Ober⸗Renth⸗KRammer. 
Nachdem die Stadt⸗ und Nebenwirtbschafts-Schenke, so wie auch die Ziegelhuͤtte albi 
mit Ablauf dieses Jahrs pachtlos, und also vom ItenJanuar 1791 an, ein⸗ drey⸗ und mehm 
Jabre hinwiederum verpachtet werden sollen: Als koͤnnen sich diejenigen, weiche solche 
pachten gesonnen sind, im Termin, Montag den 2oten Septb. d. J. dahter ouf dem Ratheha 
Jeilig einsinden, und nach gethanem hoͤchsten Gebot mit Genehmigung Fuͤrstlichen Steu 
Collegii der Zuerkennung gewaͤrtiget seyn. Immenhausen den 12ten Aug. 1790. 
S . Bess. Burgermstr. und Rath daselbst. 
5) Auf Befehl Hochfuͤrstlicher Ober⸗Renth⸗Kammer soll der Eisenhandel in der Stadt Liel 
nau anderweit verpachtet werden, und ist des Endes Term uns Licitationis auf Mitwochend 
bien October naͤchstkuͤnftig angesetzt · Wer nun dazu Lust hat, kan sich alsdann des Vornro 
tags in meiner Wohnung dahier einfinden, die Bediugungen vernehmen, bieten, und der Meiß 
bietende das weitere gewaͤrtigen. Hofgeismar den zten Septb. 1790. Goͤssell. II) 
5) Die Wirthschaft bey dem Lustschlog Weissenstein, welche Bender bis Johannestag 1791 * 
Befiand hat, soll, auf gnaͤdigsten Befehl, zur anderweiten Verpachtung nochmahls —* 
len werden. Nachdem nun des Endes ein weiterer Licitationd-Termin auf Sonnabende 
oten des naͤchstkuͤnftigen Monats October, bey Fuͤrstl. Ober⸗RentheKammer anberahmt w3 
den: Als wird solches hierdurch oͤffentlich bekannt gemacht, damit diejenige, welche zu diir 
Pachtung Lust, und die noͤthige Qualitaͤten haben, sonst in gutem Ruf und Vermoͤgens⸗n 
saͤnden, mithin auch eine hypothecarische Caution von 300 Rthlr. zu leisten im Stande siug, 
sich aledann des Vormittags alhier einfinden, mit hinlaͤnglichen obige Puncte d 
Altestatis zur Licitation legitimiren, nach Vernehmung der Pachtcondiionen, welche anz) 
dorher hier erfraget werden koͤnnen, ihre Erklaͤrung thun, und darauf das weitere 0 F 
moͤgen. Cassel den 6ten Septb. 1790. Aus Suͤrstl. Ober⸗Renth⸗Kammerie 
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