Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1790, [2])

. 
Stuͤck 36. 
Verpachtungen. 
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schen des Stallschreiber Wenderoths Erben und Siechenhofs ⸗Verwalter Volmar Erben gele⸗ 
enen Garten, Termin auf Donnerstaz den raken October praͤfigirt; Kaut lustige koͤnnen sich 
b ee, vor hiengem Stadegericht zu gewoͤhnlicher fruͤher Zeit angeben, bieten, 
und der Meistbletende uach Sefinden das seitere erwarten. Cassel den 20ten August 1790. 
Ex Commissone Seuatus. 8. E. Koch, Stadt⸗ Secret arius. 
20) Es ist nach zuvor geschehener Berufung zur Verthefiung, auf Ansuchen des verstorbenen 
Schreinermeister Boͤttgers Witwe, als Vormuͤnderin uͤber ihre minorenne Kinder und deren 
majorennen Sohn, zum oͤffentlichen freywilligen Verkauf ihrer alhier in der Paulistraße, 
zwischen dem Schutzjuͤden Goldschmidt und Schutziuden Itzig Meyer gelegenen Behausung, 
auderwelter Termia auf Donnerstag den Zden October schiers kuͤnftig praͤfigirt: Kauflustige 
koͤnnen sich demnach besagten Tages vor hiesigem Stadtgericht angeben, bieten, und der Meist⸗ 
bietende nach Befiaben das weitere erwarten, wobey zur Nachricht dient, daß mit dem dar⸗ 
auf geschehenem Gedot derer 2500 Rehlr. der Anfassg zum Aus bieten gemacht werden soll. 
Cassel den 20. Aug 1790.. xx Commissione Senatus. 8. &. Koch/ Stadt⸗Secreta us. 
Es ist auf zuvor erthelltes Veraͤußerungs ⸗Decret zum oͤffentlichen freywill gen Verkauf der 
Mauchardtischen Behausung alhter auf der Ahna, ischen dem Schubmachermeister Goͤhe 
und, dent Blechschmidt Keßler eel gen Termin auf Dounerstag den 1i8ten Novbe. schieno— 
kuͤnftig praͤfigirt: Kauflustige koͤnnen sich dahero bestimmten Tages vor hiesigem Stadigericht 
zu zewoͤhnlicher fruͤter Zeit angeben, bieten, und der Meistblerende nach Besnben, 
tere erwarten. Cassel den 20ten Aug. 17090.. ⏑ — 
Ex Commissione Senatus, 8. E. Koch, Stadt⸗ Secretarius 
Verpacht⸗ und Vererbleihungen. — 
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) Es soll das zwischen Cassel und Geismar an der Straße liegende Herrschaftliche Wirthshaus 
zu Burauffeln mit Zubehoͤr, von Ostern kuͤnftigen Jahrs an, anderweit verpachtet, und des 
Ends Monags den zꝛoten Septbr. L J. ein nochmahliger Licitgtions Termin auf Fuͤrstlicher 
Ober-Renthkammer abgehalten werden welches mit dem Beyfuͤgen hierdurch bekannt gemacht 
wird, daß diejenige, welche zu Uebernehmung dieser Wirthschaft Lust haͤtten, sich als dann des 
Vormittags alhler einfinden, wegen ihrer Vermoͤgens⸗ Umstaͤnde, bisherigen guten Rufs und 
daß sie sich zu solcher Pacht schicken, obrigkeitliche Attestate produciren, sodann nach Ver⸗ 
nehmung der Pachtkonditisnen, welche sie auch vorher bey dem Foͤrster Rauthe in Burguffeln 
selbst erfra zen koͤnnen, ihre Erklaͤrung ad Protokollum thun und darauf das weitere erwar⸗ 
sen moͤgen. Cassel den 3iten Jul. 1799. Aus Suͤrstl. Ober⸗-Renth⸗Kammer. 
Zur anderweĩten Verpachtung der auf Trinitatis kuͤnftigen Jahrs vacant werdender herrschaftl. 
Mauͤble zu Burguffeln und deren zubehoͤrigen Grundstuͤcke ist Terminus Licitationis auf 
Dienstag den 21ten Septbr. albier anberahmt worden welches hierdurch mit dem Beyfugen ber 
kanat gemacht wird, daß diejen!ge, welche diese Muͤhle und Zubehoͤr in Pacht zu nehmen ge⸗ 
denken, fich alsdann des Vormitsags duf Fuͤrstl. Ober⸗ Renthkammer einfin den mit obrigkent⸗ 
lichen Attestatis wegen ihrer Vermoͤgens Umßaͤnde, und daß sie des Muͤhlenwesens und der 
kandwirthschaft kundig, sich zur Licitation legitimiren, nach Vernehmung der Pachtkonditio⸗ 
en, wecche auch vorher bey dem Foͤrster Rauthe zu Burguffeln erfrogt werden koͤnnen, ihr 
Gebot ad Protokollum thun, und darauf das weitere erwarten. Caffel den 31ten Jul 1790. 
. Aus 8Luͤrstl. Ober⸗ Renih⸗Kammer, 
3) Donnerstag den Zoten Septbr. d. J. soll die zu dem von Malsburg Guthe zu Niederelsun⸗ 
gen gehoͤrige Mahimuͤhle bafelbsi, anderwaͤrs⸗ verpachtet werden. Pachtli bhaber weich⸗ 
entweder 200 Rthlr. baare⸗ oder 400 Rthlr. hypothecarische Caution zu machen. und daruͤber 
hinlaͤrgliche Beweise beyzubringen im Stande sind koͤnnen ih egehten Tases zu Breune in 
des Verwalters tein Bebausung, anch allenfalls vor her alhier ia der ohnung des Hrn. Gehei⸗ 
wen Rathe von der Malseurg einfinden, ihr Gebot thun⸗ und die weitere Bedingungen ver⸗ 
kehmen. Cassel den IAbten ug. 1700. 3 * 
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