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»Hyybltzey⸗ und Commerzien-Zeitung.
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Mit Hochfuͤrstlich⸗ Heßischen gnaͤdigstem Privilegio.
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Ediktalvorladung.
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Mertz uighansen aus hiesiger Stadt gebuͤrtig, und ein Baͤcker seiner Professson, ist seit ohn⸗
gefehr 48 Jahr abwesend, ohne bisher etwas von sich hoͤren zu lassen. Va nun dessen Ge⸗
schwistere ahler um Verabfolgung dessen Elterlichen Erbtheils nachgesucht haben: Als wird
gedachter Moritz Boͤnighausen, oder dessen etwaige Leibes-⸗Erben hlermit edictaliter citiret,
dinnen einem halben Jahr dahier vor Fuͤrstlichem Hessischen Stadtgericht sich einzt finden, um
solches Erdiheil in Empfang zu nehmen, oder widrigenfalles zu gewaͤrtigen, daß dieses Ver⸗
moͤgen dessen Geschwistern verabfolgt werden solle. Homberg in Hessen den dien Aug. 1790.
Kleyenßseuber. 3. P. Diihmar.
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Vorladungen der Glaubiger.
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1) Nachdem man fuͤr noͤthig findet, den Echulden⸗Zustand des in Schiffelbach verstorbenen
Johannes Schmitts und dessen Ehefrauen, so wie lezteren aͤlterlichen des Johannes Voͤllers
Vermoͤgen zu untersuchen: So werden saͤmtliche bekannte und unbekannte Glaͤubigere hiermit
F een, ihre Forderungen an gedachte Personen —— den 12ten Octob. d. J.
o 434 alhier gehoͤrig zu liquidiren, und geltend zu machen, als widrigenfalls sie damit aus⸗
geschlossen und weiter nicht gehoͤrt werden sollen. Marburg den 18ten Aug. 1798..
Schiffelbachlsches Gericht daselbst. I. M. Scheffer.
bBII.