F
3*
Stuͤck 35.
Verpachtungen.
234
aufih 26) Es ist nach zuser geschebener Berufung zur Vertheilung, auf Ansachen des verstorbenen
Schreinermeister Boͤttgers Witwe, als Vormuͤnderin uͤber ihre minorenne Kinder und deren
majorennen Sohn, zum oͤffentlichen freywilligen Verlauf ihrer ahier jn der Paulistrage
zwischen dem Schutzinden Goldschmidt und Schutzjuden Itzig Meyer gelegenen —
aaderweiter Termia auf Donnerstag den 7Zten Hctober schierskuͤuftig praͤfigirt: Kauflustige
koͤnnen sich demnach besagten Tages vor hiesigem Stadtgericht angeben, bieten, vnd det Meiste⸗
hiedende nach Befinden das weitere erwarten; wobes zur Nachricht dient, daß mit dem dar⸗
auf geschehenem Gedot derer 2500 Rthlr. ber Anfaug zum Ausdieten gewacht werden soll.
Lassel den 20. Aug. 1795.. Ex Commissione Senatus, 6E. Koch, Staole Secretarius.
27) Es ist auf zuvor ertheiltes Veraͤußerungs⸗-Decret zum oͤffeutiichen freywilligen Verkauf der
Mauchardtischen Behausung alhier auf der Ahna, zwischen dem Schuhmachermeister Goͤtze
und dem Blechschmidt Keßler gelegen, Termin auf Donnerstag den 18ten Novbr. schiers—
kuͤnftig dizett Kauflustige koͤnnen sich dahers beßimmten Tages vor hiesigem Stadigericht
zu gewoͤhnlicher fruͤber Zeit angeben, bleten, und der Meistbletende nach Befinden das wei⸗
tere erwarten. Eassel den zoten Aug. 1790. —B
Ex Commissione Senatus, 5. E. Koch, Stadt⸗Secretarius.
Verpacht⸗ und Vererbleihungen.
singe
neind!
38
all hith
—XX
ten/
er w
D t.
nariut
rop de
lich u
othat⸗
aeynt
fiude
chlag
*4
eppe
nin
ihter
b
Sitad
ʒefind
—D— . —1 22
1) Es soll das zwischen Cassel und Geismar an der Straße liegende Herrschaftliche Wirthshaus
zu Burguffeln mit Zubehoͤr, von Ostern kuͤnftigen Jahrs an anderweit verpachtet, und des
Ends Montags den z2oten Septbk. l. J. ein nochmahliger Licitations Termin auf Fuͤrstlicher
Ober⸗-Reuthkaninier abgehalten werden; welches mit dem Beyfuͤgen hierdurch bekannt gemacht
wird. daß diejenige, welche zu Uebernehmung dieser Wirtbschaft Lust haͤtten, sich alsdann des
Vormittags aihier einfinden, wegen ihrer Vermoͤgens⸗Umstaͤnde, bisherigen uten Rufs und
daß sie sich zu solcher Pacht schicken, obrigkeitliche Attestate probuciren, sodann nach Ver—⸗
nehmung der Pachtkonditisnen, welche sie auch vorher bey dem Foͤrster Rauthe in Burguffeln
selbst erfragen koͤnnen, ihre Erklaͤrung ad Protefollum ban un darauf das weitere erwar⸗
ten moͤgen⸗ Cassel den ziten Jul. 1700.NQlus Suͤrsil. Ober⸗Renth⸗ Kammer.
a) Zur anderweiten Verpachtung der auf Trinitatis kuͤnftigen Jahrs vaeant werdenden herrschaftl.
Muͤhle zu Burguffeln und deren zubehoͤrigen Grundsiuͤcke, ist Terminns Licitationis auf
Dienstag den 21ten Septbr. alhier auberahm worden; welches hierdurch mit dem Beyfuͤgen be⸗
annt gemacht wird, daß diejenige, welche dtese Nuͤhle und Zubehoͤr in Pacht zu nehmen ge⸗
denken sich alsdann des Vormittaas auf Fuͤrsil Sbr ⸗Renthkammer einfinden, mit obrigkeit⸗
ichon Littestatis wegen ihrer Vermoͤgens⸗Umftaͤnde, und daß sie des Muͤhlenwesens und der
kandwirthschaft kundig, sich zur Licitation legitimiren, nach Vernehmung der Pachtkonditio⸗
nen⸗welche auch vorher bey bem Foͤrster Rauthe zu Burguffeln erfragt werden lormen, itr
Gebot ad Protokollum thun, und darauf das weitere erwarten. Cassel den z7ten Jul. 1790.
— Aus Suͤrstl. Ober⸗-Renih⸗ Kammer.
3) Donnerstag den zoten Septbr. d. J. soll die zu dem von Malsburg. Guthe zu Niederelsun⸗
gen gehoͤrige Mahimuͤhle daselbst, anderwaͤris verpachtet werden. Pachtliebhaber, welche
entweder 200 Rtihlr. baare⸗ oder 400 Rihlr. hypothecarische Caution zu machen, und daruͤser
hinlaͤngliche Beweise beyzubringen im Stomte sind, koͤnnen sich angesetzten Tages zu Breune in
des Verwalters Stein Behausung, auch allenfalis vorher alhier in der Wohnung ves Hrnu. Gehei⸗
men Raths von der Malsburg einfinden, ihr Gebot hun, und die weitere Bedingungen ver⸗
nehmen. Caffel den 1sten ing. 5
n) Nagdem die Stadt⸗ uad Rebenwirttzschafts-⸗ Schenke, so wie auch die Ziegelhuͤtte alhier.
nit Ab anf dieses Jahrs pachnesee e Iten Ignuar IN gr an, ein. drere und mehrere
Jahre hinwiederum verpachtet werden sollen dunen sich diejchigen, welche soiche &
Jiiii pPpach⸗
iud.
—30
go
oßen
mit⸗
rski
richt
itere!
riu⸗
Kind
Jehen
ztagh
age
eter
iub.
ist
e,
en g
nen s
bleki
790