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und sich erklaͤrende Creditores beschlleßen werden, gemaͤß das weitere rechtliche versuͤgt wer⸗
en wüd. Rotenburg den 2ten Jul. 1790. 8. 85. R. Ranzley daselbst.
) Hochfuͤrstl. Hohe Laͤndes Regierung hat mir committirt, uͤber die Verlassenschaft des in
hesigen Salz⸗Sooden verstorbenen Herrn Ober⸗Renthmeister Laubinger, ein legales Inventa⸗
rium zu errichten: Zum Vehuf dessen, werden alle diejenige, welche an ersagter Verlassen⸗
schaft eine gegruͤndete Forderung zu haben vermeynen, vorgeladen, im Termin den oéten Sept.
alhler vor der Commiff ion zu erschelnen, und solche anzugeben. Allendorf den oten August
1795.. J V. Hagen. Vig. Commiss.
z3) Rachdem bem Staabs Capitaine, George von Lehrbach, auf unterthaͤnigstes Nachsuchen der
Abschied gnaͤdigst zugestanden worden; so werden elle diejzenigen, die eine Forderung an ihm
zu haden vermehnen, hiermit vorgeladen, im Termin, Montag den G6ten September 1790,
in Person oder durch genugsam Bevollmaͤchtigte vor dem Kriegsgericht des Feldjaͤger⸗Corps zu
erscheinen, und ihre eiwaige Forderung gehoͤrig zu begruͤnden, oder zu gewaͤrtigen, daß sie
hernach damit weiter nicht gehdret werden. Cassel den 6ten August 1790.
Suͤrstl. Sess. Seldjaͤger⸗Corps Gericht hierselbst.
EC. von Creuzbourg, Obere u. Commandeur. Muͤnter, Aubiteur.
H Alle diejenige, welche an den in Concurs gerathenen Friedrich Jung und dessen Schwieger⸗
vater Israel Quel zu Heine gegruͤndie Forberungen zu haben vermeynen, werden hierdurch
oͤffentuch verabladet, in dem auf Aitwochen den 8Sten Septb. d. J. vestgesezten Termin, ent⸗
weder in Person oder durch Bevollmaͤchtigte, Vormittags 9 Uhr, auf hicsigem Amthaus zu
erscheinen, ihre Forderungen anzuzeigen und zu begruͤnden, alt widrigenfals, so wie die Nichte
erschlenene zu erwarten haben, daß sie damit nicht weiter gehoͤret, sondern von diesem Con⸗
curs auegeschlossen werden sollen. Spangenberg den Gten Aus. 1790. *
—— ... Zuͤrstl. GBess. Amt das. Wangemann.
5) Auf Andringen verschledener Glaͤubiger, ist mir von Fuͤrstlicher Regierung aufgetragen wor—⸗
den die Vermoͤgensumstaͤnde des emeriten Pfarrers Fuhrbans zu Hainedach zu untersuchen,
dem Befinden nach den Concurs zu erkennen, und die Glaͤubiger nach vorgaͤngiger Liquidation⸗
und Prisritaͤtsverfahren zu colloeiren, dabey aber den gedachten Pfarr Fuhrhans eine Verhaͤlts
nis⸗ und Standesmaͤßige Competenz zu bestimmen. Bey der vorlaͤufigen Untersuchung hat
man indes gefunden, daß der bekannte Schulbenbetrag sich schon wett uͤber 200 Athlr. belaufe,
das Mobiliar⸗ Vermoͤgen aber nur etwa 32 Rihlr. betrage, und die Pfarr-Competenz, davon
dem Adjuncto Pfarr Pezer fuͤr die Dienstbesorgung nach einen vorgezeigten Fuͤrstlichen Cone
sistorial⸗ Rescript die Haͤlfte gebuͤhrt, 180 Rthlr. etwa ausmache. Wenn nun davon die Stan⸗
des⸗ und Verhaͤltnismaͤßige⸗ Comperenz abgezegen wird, so kan man sich von dem geringen
Ueberbleibsel zur Distribution fuͤr die Creditoren leicht die Rechnung machen. Da nun schon
gebachter Pfarr⸗Adjunctas Pelzer sich bey der vorhin ernannt gewesnen Commission anheischig ge⸗
macht hat, gegen uͤbernommene Verpflegung des Pfarrers Fuhrhans denen Glaͤubigern ein fuͤr
alles 20 Rthir. des Jahrs abgeben zu wollen, erstrer davon aber anjezt abzugehen sich erklaͤrt,
und man deshalb die Erklaͤrung der saͤmtlichen Glaͤubtger fuͤr noͤthiz erkchiet hat, so werden
dieselbe hiermit oͤffentlich ein vor alemahl vorgeladen, um Theils ihre Forderungen in dem
dazu auf Mitwochen den Iten September d. J. bestimmten Termin, auf hiesigem Rathhause an⸗
zugeben und gehoͤrig zu liquidiren, Tteils aber ihre Nothdurft gegen gedachtem Pfarr: Udjunctum
Peizer, in Änsehung der jaͤhrlichen Abgabe von 20 Rthlr., welches man der vielen Kosten und
Vefoldungs Fearnstrgtone Peit aufrigreinzn am gerathensten findet, vorzustellen, und darauf
weitere rechtliche Verfuͤgung, im Ausbleibensfall hingegen die Abweisung von dieser Debit⸗
sache zu erwarien. Spangenberg den 1eten August 1750.
J Wangemann/ Kraft Fuͤrstl. Rezlerungs⸗Auftrags.
5) Da es noͤthig seyn will, den Schuldenzustand des qusgetretenen hiesigen Vuͤrgers und
Aralteurs Johgunes Peters zu untersuchen und X des Ends, auch zu Versuch eines
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Stuͤck 34.
Vorladungen der Glaubiger.