Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1790, [2])

Bekanntmachung von verschiedenen Sachen⸗ Stuͤck 33 
Edickalv.! a) Demnach die hinterlassenen, und nunmehr major. Kinder, des verstorb. Foͤrster Bauer 
von Ochshausen, zu vernehmen gegeben, wie ihre beyde Bruͤder, Johbann Henrich und Johaw 
nes Bauer bereins zeraume Jahre aswesend, und selbige von kerem Leben und Aufenthalt keine 
weitere Nachricht ertheilt haͤtten, mit Bitte, ihnen deren, bishierhin unter Vormundschaftl. 
Besorgung gestandenes Vermoͤgen, auszufolgen, zuvor aber selbige edictaliter vorzulaben: 
Als werden auch sie, abwesende Gebruͤder Bauer, ein fuͤr allemahl hlermit, oder im Fall ded 
Ablebens, deren rechtmoͤßire Erben eitirt, so gewiß binnen 3 Monaten a dato von ihrem Le⸗ 
ben und Aufenthalt; bey Fuͤrstl. Landgericht Nachricht zu geben, als sie ansonsten, nach, im 
Termin den 2ten Nobember bey die Acten gegebener Bescheinigung, der gegenwaͤrtigen Edictal⸗ 
Vorladung vor nicht mehr lebend deelarirt, die sich nicht gemeldete allenfalsige Sben aber, 
mit ihren Anspruͤchen praͤclndirt, und denen Geschwistern das Vermoͤgen ausgefolgt werden 
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bpr Nachdem in der, bey hlesigem Stadtgericht per modum Commissionis anhaͤngigen Rechtu 
Sache det Susaena Catharina, des verstorbenen Kammer⸗Buchhalters Kerstings nachgelassent 
Witwe, Anna Chriftina Clemen und Witwe Fuͤllgraͤfin alhler Imploranten, wider den Advoccht 
Hoͤpfnet hlerselbst, als Testaments⸗-Erben der verstorbenen Anna Elisabeth Pfluͤgerin, Imple⸗ 
raten, sodaun den UAcris-Schreiber Schnackenberg, des Archivarius Schuͤtten Ehe-Tonsortin 
Maria Magdalena, geb. Schnackenberg, und Marsa Magdaleng, des Johann Hentich Thomat 
zu Ochsdausen Ehcfrau, geb. Hartmannin, desgleichen Anna Catharina Buttin zu Obern⸗Zwe 
ren, als Buttische Erbschafis⸗Interessenten Adeitaten, auch die Adcitation der etwaigen Intestat 
Erhen der verstorbenen Johanna Euisabeth Pfluͤgerin, von Gerichtswegen und sonach derer 
Edictal⸗Vorladung erkannt worden ist: Als werden hiemit saͤmtliche etwaige Intestat⸗Erben 
der gemeldeten verstörbenen Johanna Elisabeth Pfluͤgerin ein und fuͤr allemal vergeladen. daß 
sie in dem auf Dienstag den zoten November angesezten peremtorischen Termin, vor hiesigem 
Stadtgericht zu gewoͤnlicher fruͤher Gerichtszeit, es sey in Person oder durch gehoͤrig Be⸗ 
bollmaͤchtigte erscheinen, sich behoͤrig legitimiren, und auf ein, vom Imploranten in vidimuirte! 
Abschrift zu den Acten gegebenes Testament der verstorbenen Pfluͤgerin sowohl, als die unte 
im Streit befangenen, Eingangs erwehnten Theilen geschehene Verhandlungen bestimt verneb⸗ 
men lassen, widrigenfalls aber erwarten sollen, daß sie weiter nicht gehoͤret, sondern mit ihrer 
etwaigen Nothdurft ausgeschlossen und nach Vorliegenheit der Sache erkannt werden werde W. 
R. Cassel den zoten Julii 1700. Burgermeister und Rath daselbst. 
c) Wir Burgermeister ind Rath der Fuͤrstlich⸗ Hessischen Residenz⸗Stadt Gassel fuͤgen hier 
mit kund und zu wissen: Nachdem des verstorbenen hiesigen Buͤrger und Schumachermstre— 
Michaelis nachzelasssener Sohn, Mathias Michaelis, vor langen Jahren von hier sich entferne! 
hat, ohne daß dessen Anfenthalt ausfuͤndig zu machen, und dessen beide Schwestern, Catharin⸗ 
Maria, des Leinwebers Ullrich Witwe, und Amna Eusabeth, des Schumachermstrs. Gerlach 
Ehefrau, Geschwistere Michaelis, um Verabfolgung genannt ihres abwesenden Brubders Vermoͤ⸗ 
gen gezen zu bestellenden Vorstand geziemend nachgesucht haben: Als wird ersagter Mathlat 
Michgelis, eder dessen etwaige Erben hiemit ein und fuͤr allemal aufgefordert und vorgeladen, 
daß er oder fie in dem auf Freytag den 10. Dec. bestimten peremtorischen Termin vor diesigen 
Siadtaericht zu gewoͤhnlicher fruͤher Gerichtszeit erscheinen, die Persfonen legitimiren und dai 
fragliche Vermoͤzen in Empfang nehmen; in Unterbleibung dessen sie gewarten sellen, daß sit 
weiter nicht gehoͤret, sondern praͤcludirt nund das Michaelische Vermoͤgen denen vorbengm es 
beiden Michaelischen Geschwistern gezen Cantiva verabfolget werde werden. Lassel den zlen 
ugust 1790. Burgermeister und Rath daselbst. 
Vorl dGl.: a) Da es noͤtbig seyn will, den Schuldenzustand des ausgetretenen hiesigen Buͤrgert 
und Traitenrs Johannes Peters zu untersuchen, und dann des Ends, auch zu Versach einel 
gütlichen Auskommens unter den sich angeben werdenden Peterschen Glaubigern peremtoxische 
Termin auf Dienstag den 7uen Dec. schierskaͤnftig aubezielt worden ist: so werden hiemn san
	        
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