Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1790, [2])

Kapitalien ꝛc. Bekanntmachung ꝛc. 
Stuͤck 3 3. 
2) Ein gelernter Gaͤrtner, welcher dermalen bey einer Adellichen Herrschaft auf dem Land in 
Diensten stehet, und wegen seines Verhaltens die befte Attestaͤte vorzeigen kan, entweder 
bey einer andern Herrschaft in gleicher Qualttaͤt oder auf Nichaeli einen Garten alhier in Mie⸗ 
the zu nehmen, oder auch wohl zu kanfen. 
Personen, welche verlangt werden: 
— ezangluns alhier ein Lehrling, welcher wohl erzogen ist, Rechnen, Schreiben 
an e 
—— — — 
ehe ebSchreiber oder Unter-Verwalter, von gutem Her en nige 
goldenen Adler in Cassel wird naͤhere Nachricht geben. li. Hr. Grund im 
Kapitalien, welche auszulehnen. 
1) In Nr. 702. 600 Rthlr. Pupillengelder auf sichere Hypothek zu 4pro Cen. 
2) Bey hiesigem Hohen Samt⸗Hospital 4- bis 5000 Rthlr. Niederbeff. Wahrung, mehren— 
kheils Hess. Muͤnze, gegen 5 pro Cent und doppelter Hypothek an liegenden Gruͤnden, elnzeln; 
welches dem Publilo mit dem Anfuͤgen bekannt gemacht wird, daß, wenn di⸗ Zinfenn 
tig abgefuͤhrt werden, kein Kapital sobald aufgekuͤndiget wird. 35 den 3ten Jul. 15 
38 von Stamford. 
3) 300 Rthlr. Pupillengelder in Kassenwaͤhrung zu 4 pro Cent, sogleich gegen sichere —5— 
alhier in Cassel. Der Herr Sengstor Stern gibt weitere Nachricht.7 
) 400 Rtoelr. Pupillenge!der sogleich gegen sichere Hrpothek zu 4 pro Cent. Der Baͤder Schroͤder 
gibt naͤhere Nachricht. 
Bekanntmachung von verschiedenen Sachen. 
) Nachdem des verstorbenen Zeugwaͤrters Capitain Sommers Liquidations⸗Verfahren nun⸗ 
mehro beendigt, dessen Nachlaß aber so gering ist, daß „nachdem 1) der Garnisons⸗Medicus 
Dre Piderit seine liquidirte 4 Rthlr. 5 Alb. 4 Hlr. fuͤr medicinische Huͤlfe bey der letztern Kranl⸗ 
heit bereits erhalten hat; 2) der Metzgermeitter Saͤnger ILXthlr. fuͤr eine halbjaͤbrige Haus⸗ 
miethe annoch erhaͤlt, der uͤberbleibende Rest, 3) zu Tilgung des vom Proc, Fisci Stuͤckradt, 
mit 359 8.thlr. 18 Alb. 103 Hlr. liquidirten Zeughaus⸗- Kasse⸗ Receß bey weitem nicht anrei⸗ 
chend ist, mithin 4) des Defuncti Sohn, Lieutenant Sonimer, auf sein zu Bezahlung dieses 
Recesses verwendeten Muͤtterlichen Vermoͤgens der liquidirten resp. 530 Rthlr. usd 227 Rrehlr. 
19 Alb. 4 Hir. nichts, noch vielweniger also die uͤbrigen sich gemelbeten Chirographaru etwas 
erhalten koͤnnen: So wird diesen solches hiermit zur Nachricht belannt gemacht, erstere aber 
haben, falls einer vor dem andern etwa ein Vorzugsrecht zu behaupten sich im Stande zů febn 
glaubt⸗
	        
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