Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1790, [2])

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Verkauf von Grundstuͤcken. Stuͤck 32. 
11) Arf von Fuͤrstlich Franzoͤsischer Justiz⸗Kanzeley, an hiesiges Stadtgericht beschehene 
Kequisition, ist nach von dem Caͤrtner Bastard alhrer a's Vormund, uͤber des Schornstein egers 
Wehe nachgelassene Kinder erwuͤrktem Veraͤußerungs-Decret, zum oͤffentlich freywilligem Ver⸗ 
kauf des Wehischen alhser vor dem Koͤnigsthor, zwischen dem Seilermeifter Engelhard und der 
Maulbreren-Plantage belegenen Garten, anderwriter Termin, auf Dornerstag den 1oten 
Septbr. bestimmt. Kauflustige koͤnnen sich an besagtem Tage vor —78 Staditgericht zu ge⸗ 
woͤhnlicher fruͤher Gerichtszeit angeben, ihre Gebote thun, und der Meistbietende den Zusch ag 
nach Befinden erwarten; wobey zur Nachricht dienet, daß mit dem darauf geschehenem Gebot 
derer 420 Rthlr., der Unfang zum Ausbieten gemacht werden soll. Cassel den z0ren Jul 1790 
Ex Commissione Senatus. 9. E. Roch, Srtabte⸗Secretarius. 
12) Es soll des Martin Sust Bebausung a hier in der Unterneustadt in der Magdalenenstraße, 
an dem Brandteweinéschenken Daniel gelegen, in dem anderweit auf Donnerstag den 1601en 
September schierskuͤnftig anberaumten Termin, oͤffentlich aufs meiste Gebot verkauft werden. 
Kauflustige koͤnnen sich demnach besagten Tages, vor hiesigem Stadtgericht zu gwoͤtnlicher 
fruͤher Zeit augeben, ihre Gebote thun, und der Meisibietende nach Besinden das weitere er⸗ 
warten; wodey zur Nachricht dient, daß mit dem darauf gescheheren Gebot derer 252 Rthlr, 
der Anfang zum Ausbieten gemacht werden soll. Cafsel den 20. Jul. tz290. 
Ex Commiisione Senatus. 59. C. Koch, Stadt⸗Secretarins. 
13) Des Mauermeisters Caspar Zehner und dessen Ehefrau Johanna Maria, geb. Schubich 
Behausung alhier in der Carlshaverstraße, an der Lorenzstraße Ecke, und dem Weißdinder 
Heppe gelegen, soll in anderweit auf Donnerstag den 160ten Septemb. schierskuͤnftig ande⸗ 
raumten Termin, oͤffentlich aufs Meistbietende verkauft werden. Kaufliebhabere koͤnnen sich 
alsdann vor hiesigem Stadtgericht angeben, ihre Gebote thun, und der Meistbietende die 
Heimschlagung nach Befinden erwarten; es dienet dabey zur Nachricht, daß 1000- oder 1500 
Rkhlr. allenfaüs darauf stehen bleiben konnen. Cassel den 20ten Jul. 1790. 
Ex Commifssione Senatus. 9. E. Roch, Stadt⸗Secre arius. 
14) Es ist auf Ansuchen des Hof-Instrumentmachers Friedrich Heise zu Manndeim, zum oͤffent⸗ 
lich freywilligen Verkauf seines allhter in der Leipziger Vorstadt, zwischen den Charitec-Gekaͤuden 
und Bettenhausen an der Landstrasse gelegenen Wohnhauses, nebst dim mit einem Brunnen verst⸗ 
henen Hof, der ehemaligen Bocksteinbreunerey, dem Schoppen, Back- und Waschtaus, auch 
Stallungen, imgleichen der 2 dabey gelegenen mit vielen Obstbaͤumen bepflanzten großen Gar⸗ 
ten und Grasplatz, anderweiter Termin cuf Donnerstag den 160. Septemb. bestimmt: Kauf⸗ 
liebhabere koͤnnen sich demnach alsdann vor hießgem Stadtgericht zu fruͤher gewoͤrnlicher Zeit 
angeben, bieten, und der Meistbietende das weitere erwarten; wobey zur Nachricht dienet, daß 
mit dem darauf geschehenem Gebot derer 1205 Rthlr. der Anfang zum Auébteten gemacht wer⸗ 
den soll. Cassel den 2oten Jullus 1790. 
Ex Commissone Senatus. 59. E. Boch, Stadt⸗Secretarius. 
15) Es soll die Baustaͤtte, worauf das nunmehro abgebrochene Friedrich Leitichsche Wohnkaus 
in der Weissensteiner Vorstadt gestanden, benebst dem Gaͤrthen dahinter, ex officio an den 
Meistbletenden oͤffeutlich verklauft werden. Wer nun darauf bieten will, der kan sich in dem 
auf den 24ten August bestimmten Licitations-Termin auf hiesigem Landgericht angeben. Cassel 
den 22ten Junius 1790. 
16) Es will der Muͤllermeister, Johann George Muͤller, sein in Betterhausen Cassel. Amtsneustadt 
an der Leipzigerstraße gelegenes wohl ausgebautes Haus, bestehend in 4 Stuben, 5 Kammern, 
Kuͤchen, Keller und Stallung, nebst Scheuer, Garten und Hosraum, aus freyer Hand ver⸗ 
kaufen oder vermiethen. Liebhaber melden sich deshalb bey ihm selbst; auch dient zur Rachricht, 
— — 
17) Es sol des Johann George Damm zu Niedervellmar seine an ihm selbst gelegene Scheuer, 
ofsicioʒ an den Meistbietenden oͤffentlich verkaust werden. Wer nun darauf bieten will, 
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