Vorladungen der Glaubiger.
831 Stüůuͤck.
2) Der von hier gebuͤrtige, und seit 20 vnd mehreren Jahren abwesenbe Metzgergesell, Philipy
Schmibt. wird auf Ansuchen seiner Geschwister hierdurch edictanter citirt, in Zeit von z Merac—
ten sich alhier einzusiuden, und stin sub curs stekendes Vermözen in Empfang zu nebmen, eder
fich zu gewaͤrtigen, daß solches an seine Geschwistere gegen Cautlon ausgedaͤndiget werde. Allen⸗
dorf ben h9ten Jul. 17901. Suͤrstl. Hess. Sradtgericht daselbsten.
Vorladungen der Glaubiger.
1) Ueber des hiefigen Schutzzudens Manus Abt Vermoͤgen, ist zwar unkderm 23ken April 1760
ber Concurs⸗ Proceß erkaunt, allein diese Concurt sache vermuthlich mit Bewelligung der da—
mals sich gemeldeten Glaubiger wegen der gar geringen Vermdgensmasse nicht weiter fortge
sezt, auch der gemeinschaftliche Schuldner bis dlerhin im Besitz seines Wohuhauses und son
stigen gertntzen Mobtliarvermoͤgens gelassen worden. Da aber viele aͤlteren, allein noch weh⸗
rere neuere Gläubiger dieses gemeinsamen Schaldners auf der execurivischen Beytreibnng ihren
bereits ausgeklagten Schuldforderungen bestanden, und hierauf zur Untersuchung dessen saͤnt
lichen Schuldenzustands ein Termin, auf Montag den 29ꝛen kuͤnftigen Monats August l. J
von Amtswegen angesezt worden; So werden dessen aͤltere und neyece, sowohl betannte all
unbekannte Glaubiger hiermit oͤffentlich vorgeladen, in obbesagfem Termin ihre Forderungen
sie bestehen, worinnen sie wollen, auf hiesiger Amtsstube des Morgens von 8 bis 13 Uhr, mi
der ansdruücklichen Vernarnung klar zu machen, daß auf die alsdenn Zuruͤckbleibende keine welter
Raͤcksicht geaommen, sondern dieselbe von diesem Concurs sofort abgewiesen werden sollen
Melsungen den 28. Jul. 1791. Suͤrstl. Hess. Justizamt hierf. 8. W. Burchhardi.
2) Alle und jede, welche an der zulezt zu Fronhausen verstorbenen Jungfer Johanna Justin⸗
Cancrin Nachlaß gegruͤndete Forderungen sit ex quocunque capite, auch sonsten vohne und au
Versatz⸗ Stuͤcke zu haben vermeynen, werden hiermu ,“, citirt und vorgeladen, in Teu
mino, Montag den 29ten Aug. d. J. Morgens h Uhr, dahier coram Commissione zu erscheinen
und ihre an jener Nachlaß vermeintliche Forderungen und Auspruͤche, auch resp. in Haͤnbe
habenden Versatzstuͤcke bey Strafe, daß sie sonst nicht weiters gehoͤrt, auch daß diezjenige s
zu diesem Nackhlaß gehoͤrige Faust pfaͤnder in Haͤnden, solche bernach ohnentgeltlich heraueg
ben sollen, auzugeben, auch rechtlicher Gebuͤyr nach zu — demnaͤchst aber der Zal
lung halber, ex Massa feruers sich zu gewaͤrtigen W. R. arburg am 13ten Jul 1791.
Vig. Commilss. Li. Carl Gottfried Hille, Raih u. Ober⸗-Schultheiß das⸗
3) Nachdem uͤber Christian Wiederhold zu Melgerstausen Vermögen der Concurs erkannt, und eit
Termin auf den gten Nos. schierskuͤnstig anberahmt worden ist, wor nnen saͤmtliche Glaubigt
idre Forderungen an diesem Schu duer gegen den Contradictor liquidiren, und sich wegen del
guͤtlichen Beylegung dieser Schuldensache erklaͤren sollen: so werden alle, welche an diesen
Schuldner gegruͤndele Anforderungen bhaben, hiermit dergestalt vorgeladen, daß sie in dem be
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Bevollmaͤchtigte erscheinen. ihre Anspruͤche geleend machen, und sich wegen einer guͤllichen Aut
kunft vernehmen lossen, oder ober erwarten, daß sie von diesem Concurs gaͤnzlich auseschlosstt
werken. Fels berg am 11ten Jul. 1753.. 8. 5. Justitz⸗ Amt daselbst. Quentin, Actuar
Ob zwar in Gemaͤsheit des, auf Ansuchen des nunmebrigen Amtmanns Fubrdans zu Hospita
Haina, auf mich von Hochfürstliver Rezierung zu Marburg unterm igten Juntus 1784 aus
gebr achten Comm ssorit, wegen eiuer mu denen Creditoren besagten Amtmanns Fuhrhans z
kreffenden Uebereinkunft eines Nachlaffes, oder zu verwilligenden terminlichen Zablungen /
saͤmtliche Credirores auf den 152en Julius 1734 vorgeladen, auch von deuenselben ibre Forde
rungen groͤstentheils liquidiret worden: so sind gleichwohler nicht nur verschiedere Credits⸗
res im obbed minten Liquibations- Termin zuruͤck gebluben, sondern es ist auch das Liquida
tions⸗Geschaͤfte abseiten einsger erschienenen Creditoren nicht voͤllig zu Stande gediehen.