Full text: Casselische Policey- und Commercien-Zeitung (1791, [2])

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Julius. 
Vorladungen der Glaubiger. 
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und ihre an jener Nachlaß vermeintliche Fordernngen und Anspruͤche, auch resp. in Haͤnden 
habenden Nersatz!uͤcke bdey Strafse, daß sie sonst nicht welters gehoͤrt, auch daß diejenige, so 
zu diesem Nachlaß gehösige Fauflpfaͤnder in Haͤnden, solche hernach ohnentgeltlich herausge⸗ 
ben sollen, anz geben, auch rechtlicher Sebuͤhr nach zu begruͤnden, demnaͤchst aber der Zaͤh⸗ 
lung halber, ex Massa ferners sich zu gewaͤrtigen W. RK. Marhurg am 15ten Jal 1291. 
Vig. Commiss. LIi. Carl Gottfried Hille, Rach u. Ober⸗Schultheiß das. 
5) Nachbdem uͤber Chriftijan Wiederhold zu Melgerszausen Vermoͤgen der Concurs erkannt, und ein 
Termin auf den gten Nov, schierskuͤnftig auberahmt worden ist, worinnen saͤmtliche Glaubiger 
ihre Forderungen an diesem Schuldner gegen den Contradictor liquidiren, und sich wegen der 
guͤtlichen Beyltgung dieser Schuldensache erklaͤren sollen: so werden alle, welche an diesem 
Schuldner gegruͤndete Ansorderungen haben, hiermit dergestalt vorgeladen, daß sie in dem be⸗ 
stimmten Termin vor hiesigem Umte fruͤhe um 8 Uhr, entweder in Person oder durch hinlaͤngliche 
Bevollmaͤchtigte erscheinen, ihre Anspruͤche geltend machen, und sich wegen einer guͤtlichen Aus⸗ 
kunft vernehmen lassen, oder aber erwarten, daß sie von diesem EConcurs gaͤnzlich ausgeschlossen 
werden. Felsberg am 1Iten Jul. 1791. s. 5. Justitz⸗ Amt daseibst. Quentin, Actuar. 
6) Ob zwar in Gemaͤsheit des, auf Ansuchen des nunmehrigen Ammannus Fudrhauns zu Hospital 
Hamna, auf mich von Hochfuͤrstlicher Regienung zu Marburg unterm 19ten Junius 1784 aus⸗ 
gebrachten Commessorii, wegen einer mit dentn Creditoren besagten Amtmanns Fuhrhans zu 
ireffenden Uebereinkunft eines Nachsasses, oder zu verwilligenden terminiichen Zahlungen, 
saͤmtliche Creditores auf den 15en Julius 1784 vorgeladen, auch von denenselden ihre Forde⸗ 
rungen groͤstenthells liquidiret worden: so siud gleichwohlen nicht nur verschiedene Credito⸗ 
res im obbestimmten Liquidations⸗Termin zuruͤck geblieben, sondern es ist auch das Liquida⸗ 
tions⸗Geschaͤfte abseiten einiger erschienenen Creditoren nicht vollig zu Stande gediehen. Es 
werden dannenhero des obg dachten Amtmanns Fuhrhans saͤmtliche Creditores hiermit auf 
Montag den sten August nochmahlen, und zwar dergestalt peremtorie vorgeladen, daß sie als 
dann zu gewoͤhnlicher Rechtefruͤhe, so gewiß vor hesigem Amte erscheinen, resp. ihre angeb⸗ 
liche und noch nicht in Richtigkeit gesetzte Forderunzen geboͤrig liquidiren und bewahrheiten, 
und diesem vorgaͤugig, ihr vermeintliches Vorzuasrecht gegen einander, wegen des mit Arreft 
bestrikten und resp im Amtlichem Deposito befindlichen J der Amtmann Fuhrhansischen Besoi⸗ 
dung deduciren, als im Euntstebuagsall gewaͤrtigen sollen, daß sie nicht nur mit ihren Forde⸗ 
rungen gaͤnzlich praͤcludtret, sondern auch allentbacben auf derer Erscheinenden Vordringen und 
resp. in ihren Ungehorsam, was Rechtens verfuͤget und erkannt werden solle. Frankenberg am 
xten Jul. 1749.. — Von Commissionswegen. J. C. Kuchenbecker. 
7 Nachdem sich ergeben, daß der Johannes Lange zu Zennern, wegen seines dissoluten Lebens 
viele Schulden contrahrret, und man dessen ganzen Schulsen-Zustand zu wiffen fuͤr noͤthig findet: 
So werden alle und jede, so an ersagten Johannes Lange zu Zennern gegruͤndete Forderungen zu 
haben vermeynen, dergestalten edic aliter vorgeladen, daß sie in Termins den 4ten August d. F. 
bor Fuͤrstl. Commenthurey⸗Amte dahier so gewiß erscheinen, ihre Forderungen gegen des ge⸗ 
nannten Langen Curatores Andreas Hotte und Conrad SGriessell liquidiren und begruͤnden, als 
in dessen Entstehung gewaͤrtigen, daß sie bey diesem Liquidations-Geschaͤfte nicht weiter ge⸗ 
hoͤret werden sollen. Homberg den 2fen Jul. 1791. Kleyensteuber. 
8) Denen Glaubigern, des Peter Grebesteins zu Weidenhausen wird nachstehendes Decret: 
„Nachdem in Gefolge der Lansesherrlichen Verordnung vom Joten Sepibr. 1788 ein guͤtliches 
„Auskommen zwar versachet worben, diese Auskunft aber uͤberall nicht wegen dem Zuruͤckbiei⸗ 
„ben der mehresten Glaubiger voll zogen werden koͤnnen: So wird diese abgebaltene Provisio⸗ 
nal⸗Verfuͤgung in Contuwaciam der zuruͤcgebliebenen Glaubiger ad hunc effectum, fur be- 
„richtiget angenommen, daß ihr Dorotheen, gebohrnen Beckerin, des Jobann George Grebe⸗ 
„steins Edefrauen zu Hitzerode, das ganze Vermoͤgen ihrer Schwieger-Eltern an Modbilsen — 
„Moventilen und Immobilien, exclusive derer Epprehrehenden Nominum adti vorum in quali o 
⸗ 4 quan-
	        
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