Full text: Casselische Policey- und Commercien-Zeitung (1791, [2])

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getragen werden; Als wird solches hierdurch, und daß niemand bey Strase doppelter Zahlung 
etwas an Jenen auszahle, belannt gemacht. Tassel deu ꝛuen Juu. 1791. 
8. 3. Begierung hier selbst. 
8) Nachdem Montag den 1. August d. J. und in denen darauf folgenden Taten; bey hiesiger 
Leyh⸗Banco die verfallene Unterpfaͤnder au Pretiosis, Gold, Silber, Kupfer, Meßing und 
Znu⸗-Geschirr, Tisch⸗ und Beit⸗ Linnen, Manns- und Fraueuskleidungen, und andre Sa⸗— 
chen mehr, an den Meiß bietenden gegen baare und kassamaͤsize Bezahlung, oͤffentlich verauctio⸗ 
nirt werden sollen; so wird soches za dem Ende hlermit bekannt gemacht, damit diejenigen, 
welche ein oder das andere zu erstehen wikens. sich an obgedachten Tagen jedesmahl Nachmit⸗ 
tags um 2 Uhr, in dem Banco⸗Hause einfinden, und ihr Gebot thun koͤnnen. Cafsel den Laten 
Jul. 170o1. Aus hiesiger Leyh⸗Banco. 
9) Die Gemeinden Guxhagen und Buͤchenwerre sind willens, ihre Orgel, wesche noch in gu⸗ 
tem Stande ist, und 13 Stimmen hat, da solche in die neue Kirche zu klein faͤllt, zu ver⸗ 
kaufen. Sollte sich also eine Gemeinde finden, welch⸗ —D 
zu acben gedachte; so wird dieselbe gebeten, fich desfalls, in Zeit von 14 Tagen, an den 
Schoͤpfe i⸗ Greben Grießel zu Guxhagen, zu wenden. 
10) Er ist ohnlaͤngst aus einem in der Unkerneustadt gelegenen Hause, ein schwerer silberner Eß⸗ 
löͤffel mit J. R. H. 8. H. bezeichnet, gestohlen worden. Da nun an dessen Wiedererhaltung und 
daran gelegen ist, den Dleb zu wisffen, und ob bdie berens arretirte außer denen bereits einge⸗ 
standenen auch diesen Loͤffel gestohlen, so wird solches hiermit bekaunt germacht, und dem Kaͤu⸗ 
fer desselben wodlmeinend geraihen, Fuͤrstl. Kriminal⸗ Gericht fordersamste Anzeige zu thun. 
und den Loͤffel selbst abzuliefern. Cassel den oten Jul. 1791. 
Aus Suͤrstl. Kriminal⸗Gericht. J. C. S. Buch. Kriminal⸗ Richter, 
11) Es sollen Montag den 18ten Jul. d. J. und folgende Tage in der obersten Schaͤfer⸗ nun⸗ 
mehrigen Kasernen Straße, in des Bierdrauer Dietrichs Behausung allerhand Mobilien, an 
Kupfer, Messing, Zinn, Stuͤhle, Tische, einen großen Kleiderschrank, eine englische Pendul⸗ 
Uhr und noch eine andre, sodann Silber und Mannskleidungen und fonftige Sachen, au die 
Meistbietende gegen baare Bezahlung verauctionirt werden. 
12) Bey Wilh. Brandau auf der Obe neustedt sind Ganze⸗ Halbe⸗ und Viertel⸗Loose zur hie⸗ 
33 ehetre zu haben, wie auch frische Butj. Maybutter, und neuer Caroi Reis, 
15 Pf. fuͤr 1 Kthlr. 
13) Bey dem Schutzijuden Salmon Abraham Sohn in der Leopolbstraße, sind zu der zoten hlie⸗ 
figen Casselischen Kassen⸗Lotterie, Ganze, Halbe⸗ imd Vertel Loose zu haben. 
14) Bey dem Schreinermstr. Krug, an den Kausmann Heim gelegen, stehen 2 Commoden mit Be⸗ 
Fchlaͤgen fertig, um billigen Preis zu verkaufen. 
15) In des verst. Hrn. Buchholter Hildewigs Erben Bebausung, find folgende Meubeln zu verkaufen: 
7Dutzend neumodige Stuͤhle, bey jedem Dutz. 1 Kanapee 3 Dutz. engl. Stuͤhle mit verschie⸗ 
denen Pluͤsch⸗ Seibnen⸗ uns damasten Ueberziehen auch Sophas, neue Tische, Spiegel von ver⸗ 
schiedenen Sorten, Tisch⸗ und Penduluhren, Komtoirs, Kommoden, paareweise oder einzein, 
Lomplette neue Bette mit Spaunen, Vorhaͤnge. Schraͤnke, Schretbpult, 3 hroße eiferne Waage⸗ 
balken, eine große Feld⸗Apotheke, Klesdungsfücke, Le nen, Tischzeng, Kasten. Liebyaber belieben 
fich von 25 bis 5 Uhr Nachmittag zu meiden. 
16) Die Lieferung des Linnens zu einer betraͤchtlichen Anzahl Kasernen ⸗ Bettuͤcher, soll Dienstags 
den eoten Jullus d. J. offentlich lieitirt, und nach Befiaben an den Geringstfordernden verc 
tordirt werden. Es wird daber dieses allen einlaͤndischen Kauflenten und sonstigen Lieferan⸗ 
ten tc. bekannt gewacht, damit die, welche diese Lieferung uͤbernehmen wollen, nd zu leisten 
jm Stande sind, sich auf Fuͤrstl. Kriegs⸗Kollegio altzier Vormittags um 10 Uhr einfinden, und 
itzre Forderungen zu Prosokoll geben moͤgen; maßen nachter kein Gebot mehr augenommen 
wirb. Cassel den 29ten Jun. 1791. v 38 e Aus duͤrstl, Kriegs⸗Kollegio. * 
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Julius. 
Bekanntmachung bon verschiedenen Sachen⸗ 
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