Full text: Casselische Policey- und Commercien-Zeitung (1791, [2])

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Jorladungen der Glaubiger. 
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wlesen, davon binnen 6 Mochen bey mir als verordnetem Juventardsatlons ⸗Commissario ad 
protocollum Anzeige zu thun. Marburg den 29. Nor. ö.. 
J Johan Philipp Bieß, Reglerungs⸗Secretarius. Vigore Commissionis. 
2) Saͤmtliche belanute und unbrkannte Creditores des in Concurs gerathenen Jacob Werners zu 
Hergershausen, werben vorgefordert, im Zermin den 22. Dec. vor hiesigem Zuͤrstl. Amte zu 
erscheinen, und ihre Forderungen zu liquidkreu, oder zu gewaͤrtigen, daß ie bey Vertheilung 
der gerlugen Masse ausgeschlossen werden. Rotenburg den 26. Nov, 1791. 
3. 5. B Rath und Am mann daf. O. 8. Gleim. 
3) Da der hiesige Buͤrger und Mettzgernieister Eberhard Engelbrecht, seine Insolven; an⸗ 
gezeigt und bonis cedirt hat, dahero noͤthig seyn will, dessen Schuldenzuftand zu untersuchen: 
Als ist des Ends, auch zum Versuch eines goͤtllchen Auskommens unten ben sich angetzen wer⸗ 
denden Eberbard Engelbrechtisches Glaͤubigern peremtorischer Termin, auf Olenstag den éten 
Maͤrz des instebenden 1702sten Jahres anbezielt worben, und werden demnach hiermit saͤmt⸗ 
liche Engelbrechtische Creditoren ein uund fuͤr allemahl aufgefordert und vorgeladen, daß sie in 
angesezter Tagefarth vor hlesizem Stadtgerichte, es seye in Person eder durch uͤberall instruirte 
Bevollmaͤchtigte, zu fruͤher gewoͤhalicher Gerichtszeit erschelnen, ihre Forderungen und Anspraͤ⸗ 
che angeben und degruͤnden, auch nach genommener Einsicht des Massenbestandes, welcher ihnen 
in Gemaͤßhelt der Ordnung vom 1sten Sepibr. 1788, in præfixo vorgelegt werden soll, sich so⸗ 
wohl auf das vom Cridario an Handgerommene beneficiu cessionis bonorum, als auch bestimmt 
erklaͤren, ob und wie sie die Masse auter sich vertheilen, oder einen foͤrmlichen Concurs eroͤfnet 
wissen wollen? mit der Verwarnung, sie ihun das also oder nicht, daß sie dey diesem Verfabren 
weiter nicht gehoͤrt, sendern praͤcludirt, und erkennt werde W. it. Gegeden Cassel den J. Rov. 
17909. »7* W Burgermeister und VRath daselbst. 
1), Demnach die zeither vom Einwohner und Baͤcker Wilhelm Spangenberg zu Breitendach be⸗ 
sessene alda gelegene Immobll⸗ Guͤther nebst zugehdrigem Wohnhaus und Stallung, auf Ansu⸗ 
chen einiger dessen Creditoren plus licitando gegen 230 Rthlr. verkauft worden: So werden nun⸗ 
mehro alle diejenige, welche gezruͤndetre Forderungen au ersagten Guͤthern zu haben vermeynen, 
biermit oͤffentlich und dergestalt borgeladen, um ia dem auf den 2o0ten December d. J. bestimm⸗ 
ten Termin vor hiesizem Adl. Gerichte, in Person oder durch hinlaͤnglich Bevollmaͤchtigte, Mor⸗ 
gens von 9 bis 12 Ubr, zu erscheinen, und ihre Forderungen sub præjudicio præclusi zu proto⸗ 
koll anzuzeigen, auch gehoͤrig zu begruͤnden und rechtl. Erkenntniß darauf zu gewaͤrtigen. Hof 
den 15. Nob. 1791. Adel. von Dalwigksches Gesamt⸗Gericht daseibsten. Lit. Krug. 
5) Demnach das dem verstorbenen Einwohner Hermann Koch und dessen hinterlassenen Kindern 
zesther eigen gewesene, dahier zum Hof zwischen Christian Siebert und Nathan Siemons 
Werwe gelegenes Wohnhaus, auf Ansuchen einiger dessen Creditoren plus licitando verkauft 
worden: so werden alle diejenige, wesche gegruͤndete Forderungen an soihanem Haus zu baben 
permeynen, hlermit oͤffentlich und dergestalt vorgeladen, um in dem auf den 20ten Decemb. d. F. 
bestimmten Termin vor hiesigem Adel. Gericht in Person oder durch hinlaͤnglich Bevollmaͤchtigte 
Morgens von 9 bis 12 Uhr zu erscheinen, und ihre Forderungen bey Strafe der præclusion uns 
Abweisung zu protokol anzuzeigen, auch gehoͤrig zu begruͤnden und rechtiiche Erkenntniß dar⸗ 
auf zu gewaͤrtigen. Hof den azten November 13091. J — 
Adel. von Dalwigksches Gesamt⸗Gericht das. Et. Krug. 
* 
6) Es haben die Schlosser Martinschen Erben ihren halben Acker Land auf der Hohenwinbe, 
um eine gewisse Summe Gelds verkauft: wer was daraß zu praͤtendiren hat, kan sich bey dem 
Baͤckermeister Briebach meiden, 
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