Full text: Casselische Policey- und Commercien-Zeitung (1791, [2])

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Vorladungen der Glaubigeeeeee. 
—AA Ehefrau, haben bey allhiesizem Amte vorgestellet, wie sich 
dermalen so viele elterliche Glaubigere angeben, daß die ihnen schen bekaunt gemachte Passiva, 
basjenige Quantum, weiches sie bey der, Aufang dieses Jadres von ihnen geschehenen Guͤ⸗ 
ther⸗Aunghme versprochen haͤtten, weit uͤbersteige, und sie solchemnach, wenn sich nicht, die 
zugleich vorzuladen gebetene Crebitores zu einem, der Sache augemessenen Nachlaß verstehen 
parden, diese Guͤtherzen fortzubringen nicht im Stande seyen, sondern dem Aute uͤberlas⸗ 
sen muͤsten, jene aus deren Verkauf zu ihret Befriedigung bestthnulichst zu verhelfen. Wenn 
man nun solchemnach citationem edicalem ereditorum zu erkennen fuͤr poͤthig gefunden: Als 
werden alle diejenige, welche an dem allhier verstorbenen Georg Thlel, ober dessen noch lebende 
Ehefrauen einige gegruͤndete Forderungen, ex quocunque ca pite haben, hierdurch peremtorie 
itirt und vorgeladen, solche in Termino Freytags den ⸗gten Inlius dieses Jahrs, weniger 
nicht bey allh efigem Justiz-Amte zu liguidiren, und zugleich mit denen hieruͤber allenfalls in 
Haͤnden habenden documentis hinlaͤnglich zu begruͤnden, als sich auch auf die ihnen, zu Vermei⸗ 
dung eines weitlaͤuftigen Concurs. Processes. ex offieis gemacht werdende Vergleichs-Vorschlaͤge 
ad protocollum zu er laͤren, wie denn die Zuruͤckbleibende sich zu erwaͤrtigtn haben, daß auf 
shre nach Verlauf dieses Termins, annoch vorgebracht werden moͤgende Forderungen, keine Ruͤck⸗ 
ficht genommen, sondern auf dergleichen Klaze nicht welter erkannt werden solle. Holzheim 
bden 25. Jun. 1791. Aus Suͤrstl. Justiz ⸗ Amt. Heuser, Dr. 
RNachdem uͤber des dahier verstorbenen Capitain Feez und dessen mit Todt ebenfals abgegan⸗ 
genen Ehe⸗onsortin, gebohrne Krause, nachgelafsenes Vermoͤgen der Concurs erkannt, und uns 
bon Hochfuͤrstlicher Regierung der Auftrag ertheilt worden, deshalb das noͤthige zu verfuͤgen: 
Als werben in dessen Gemaͤsheit alle diejenige, welche am bemeldeten Capitain Feez und dessen 
Ehefrau einige gegruͤndete Fordernug zu haben vermeynen, hiermit edictaliter citiret, in Ter⸗ 
mind, Freytag den 12ten AÄug. d. J. auf dahiesigem Rathhause, entweder in Person oder durch 
genugsam bevollwmaͤchtigte Anwaͤlde zu erscheinen, und ihre vermeintliche Forderungen zu Pro⸗ 
ocoll gehoͤrig zu begruͤnden, widrigenfals dieselbe mit solcher nicht weiter gehoͤrt, sondern da⸗ 
mit —88 werden sollen. Niedensteln den 25ken Jun. 1791. 
Stadt⸗ Schultheiß samt Burgermeister und Rath hierselbst. 
68. . P. vietor. Sillebrand, zeit. Consul, Vig. Commiss. 
3) Da man den Schuldenbestand bes Einwohners, Johannes Knoche und dessen Ehefrauen Anna 
Eñfabeth. gebobrne Siegner zu Kirchhofe, von Amtswegen zu untersuchen noͤtbig findet; So 
werden deffen so bekannt als unbekannte Glaubiger hierdurch oͤffentlich aufgefordert, ihre 
faͤmtliche Forderungen, Donnerstags den a4ten kuͤnftigen Monats August l.J. des Morgens 
z Uhr, auf hiesiger Amtsstube, entweder in Person oder durch besonders dazu bevollmaͤch⸗ 
tigte inwaͤlde, bey Vermeidung der Ausschliesung vollstaͤndig anzuzeigen, und rechtlich zu be— 
gruͤnden. Melsungen den 27ten Jun. 1791.. .. J 
Aus hiesigem Suͤrstl. Instizamt. Sriedrich Wollrad Burchhardi. 
M Denen sich ohnlaͤngs ad liquldandum gemeldeten Creditoren des bey dem hochloͤblichen leich⸗ 
ten Infanterie⸗ Basalllon Lentz gestandenen Lieutenants von Lahrbusch, wird terminus ad cer- 
tandum de prioritate auf den 25len dieses sub præjudieio præclusi hiermit vorberaumt, und ih⸗ 
nen zugleich nachrichtlich bekannt gemacht, daß in gedachtem Termin desselben bey dem Ba⸗ 
raillon zuruͤckge lasse nes sehr geringes Vermoͤgen den Befinden nach, an die Creditores ausbe⸗ 
zahlt werden sc Treysa den aten Jul. 1791. 
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Oberst und Commandeur. Grimmel, Audit. 
5) Alle diejenige, welche an dem Nachlaß der am 16ten vorigen Monats dahier verstorbenen 
Juͤdin Breudel Wolff, es sey aus weichem Grunde es wolle, Anspruch zu haben vermey⸗ 
nen,
	        
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