Full text: Casselische Policey- und Commercien-Zeitung (1791, [2])

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Es ist auf Ansuchen des verstorbenen Vierbrauer George Welssing vachgelassenen Witwe als 
erh 8— Kinber ese zuvor ausgewuͤrlies odrigkeliliches Veraͤnßerungs-Decret, 
zum oͤffentlichen, jedoch freywUigen Verkauf ihras vor dem Leipzigerthor, ohnweit der Puiver⸗ 
muͤhle, zwischen dem Huthfabrikant Meyer und Uhrmacher Heise gelegenen Graßg artens, Ter⸗ 
min auf Donnerstag den 26en Januar des instehenden 1792ten Jahrs anberaumt worden,. 
Kauflustige Loͤnnen sich alsdann vor hiesigem Stadtgericht zu gewoͤhnlicher Zeit angeben, bieten, 
und der Meistbietende nach Vesinden das weitere errrarten; wobey zur Nachricht dient, daß mit 
dem darauf geschehenen Gebot ber 405 Rihlr. der Ansang zum Ausbieten gemacht werden soll. 
el den 14ten October 1791. — 
kassel den 14ten O 7 Ex Commissione Senatus. 5. E. Roch, Stadt⸗Secretarius. 
25) Nachdem in dem zum freywilligen Verkauf der denen Buͤchnerischen Erben zustaͤndigen, in 
berFrankfurthersiraße neben weyland des Hen. Geh. Kriegs⸗ und Domainen⸗ Raths Stuͤckratt Frau 
Wicnub und Erben delegenen Eck⸗ und daran stoßenden in der Weißnstelnerstraße gelegenen Ne⸗ 
benbehausung am 28ten vorigen Monats anberahmt gewesenen Licizations⸗ Termin kein aunchm⸗ 
isches Gebot gescheren, und deefalls auf Ansuchen erwaͤhnter Buͤchnerischen Erben anderwelter 
Zerminus Licitatlonis auf den gten December d. J. bestimmt worden: Als wird solches des Endes 
offenttich biermit bekaunt gemacht, damit Kauflustige in præfixo erscheinen, und der Meistbie⸗ 
ehbe nach Befinden des Zuschlags gewaͤrtigen moͤge. Cafsel den 1ten November izo. 
S. 5 . 8r. Justiz⸗-Kanzley. 
26) Es soll des Landmesser Schneider zu Oberkauffungen, sein allda gelegenes Wohnhaus, 
und Gaͤrten, ex officio an den Meisibieienden oͤffentlich verkauft werden. Wer nun darauf 
bleten will, der kann sich in dem auf den 15ten November ein fuͤr allemahl bestimaten Licita⸗ 
tious Termin euf Fuͤrstl. Lardzericht augeben. Cassel den 11. Octob. 7298.— 
27) Es sol von Amtswegen, ausgellagter Schulbenhalber, womit Henrich Borck von Bessa und 
Elsabeth gebohrne Bantze, dessen Ehefrau, dem Schutziuden Leib Leri von Obervorschuͤtz, 
verhaftet sind, das denen Schuldnern zust aͤndige Wohnhaus in Termino Licltationis Donners⸗ 
tag den 13ren Decemb. d. J. an den Meistbietenden verkauft werden. Wer nun sothanes Wohn⸗ 
haus zu kaufen Lust hat, oder soust eine gegruͤndete Ansprache daran zu haden vermeynet, hat 
sich in præfixo des Morgens — hiefiger Ansstube einzufinden, seine allenthalbige 
Nothdurft bey Verlust seines daran habeuden Rechts, ad Prololollum zu verhandelun und der 
Meistbietende sodaun, dem Befinden nach, der Adjudication zu gewaͤrtigen. Gudensberg den 
zoten Septb. 17955.. 8. P. Vietor. 
28) Demnach auf Rachsuchen, werland des Manermelsters und Gaͤrtner Johann George Euser 
Benefictal ⸗ Erben, zum oͤffentlichen Verkauf des erstern auf hiesiger Oberneustadt hinter der 
Stad:mauer gelegenen Gartens und darinn gelegenen Gebaͤnde, Terminus auf den 18ten Jan. 
k. J. anbexanmt worden: Als wird solches des Eudes hiermit bekannt gemacht, damit Kauf lu⸗ 
stige, Moͤrgens d Udr, auf hiesiger Fuͤrstl. Franzoͤsischen Justiz-Kanzley in præsixo erscheinen, 
und bder Meistbletende nach Besinden des Zuschlags gewaͤrtigen moͤge. Cassel den oten October 
1791. — 8. 5.8. Justiʒ⸗ Kanzley. 
29) Es soll des Nicolaus Wimmell von Wehlheiden Erbwlese an der Kohldahn, am Ludwig 
Wimmill gelegen, ex osficio an den Meistbietenden oͤffenillch verlauft werden. Wer nun darauf 
pieren will der kan sich in dem auf den 20ten November schierskuͤnftig, eia fuͤr allemahbl be⸗ 
stimmten Verkaufs-Termin, auf Fuͤrstl. Landgericht angeben. Cassel den 18ten Octob. 1791. 
30) Es sol vermoͤge eines von Hochfuͤrstl. Regierung erhaltenen Vuftrags, der verwitweten 
Registraiors Barlmaͤnuin in Wasdau, Haus und Garten, nebst dem segenannten Plankenhbof, 
ex ossicio an den Meißbietenden dssentlich einer ausgeklagten Schuld halber verkauft werden. Wer 
nun darauf dieten will, der kan sich in dem auf den 2oten December schierskuͤnftig ein fuͤt alemahl 
bestimmten Verkaufs⸗Termin, auf Fuͤrsti. Landgericht angeben. Cassel den 24ten Octob. I7 9i. 
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