Full text: Casselische Policey- und Commercien-Zeitung (1791, [2])

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368 Verkauf von Grundstucke 
November ein fuͤr alemahl bestimmten Licitations⸗Termin auf Fuͤrstlichem Landgericht angeben. 
Eassel den 12ten Sepib. 1709. I 
5) Ausgeklagter Schuldenhbaiber sollen nachstehende der Johannes Seitz Rel. dahier, zugehoͤrig 
GBrundstuͤcke, nemlich: 1) Ein Stuͤck Land an der Morschhäufestraße, 2 Metzen RNussaal 
groß, an George Riemauns Erben von Spangenberg; 2) 40. Trieschwiese aufm Briebach, 
am Stadt⸗ und Gemeinde⸗ Walbde gelegen, oͤffentlich, und an den Meistoetenden, gegen baart 
edtetmaͤßige Zahlung verlauft werden, und ist hlerzu Licitations- Termin, auf Donnerstah 
den 29en December d. J. anberahmt. Kauflustige koͤnnen sich in præsixo, Vormittags 9 Ubr, 
vor hlesigem Adelichen Gericht einfinden, ihr Gebot thun und des Zuschtags vach Befinden ge 
— D von Lindauisches Gericht das. 
9 Auf Besehl Fuͤrstlicher Regierung zu Marburg wird die dem Jagdjuncker von Drach z 
Ellers hausen zugehoͤrige halde Waldang, der Martinzeberg, Hünscheid und Veßrein genannt, 
16673 Ack. groß, mit dem zuletzt darauf geschehenen Geboi berer 560 Rihlt Frankfurter Waͤh 
rung andurch nochmahls ausgeboten, und koͤnnen sich Kauflustige, welche ein mehreres zu ge 
ben gefonnen sind, im Termin Dienfttags den 15ten November, im hiesthen Amthause einfin 
den und ferner aufbleten. Frankenberg am 15ten October 17109.. 
— — J. C. Ruchenbecker. Vig. Commissionis. 
) Es soll des Nicolaus Vlehmann in Wahlershausen, sein bis jezt noch in Besitz gehabtet 
Wohnhaus und Garten, benebst dessen Hufe Land ex offlceio an den Meistbietenden oͤffentlich 
verkauft werden. Wer nun darauf bieten will, der kan sich in dem auf den 22ten Rovemb. ein 
fuͤr uemad bestimmten Licitatlons⸗ Termin auf Fuͤrstl. Landgericht angeben. Cafsel den 12ten 
Septbr. 1791.. 
Zum oͤffentiichen Berkauf des, der Witwe des verstorbenen Johannes Herbsts dahier zugehoͤ⸗ 
rigen Wohnhauses in hiesiger Vestung, samt dem darhinter gelegenen Gaͤrtchen und der Miste⸗ 
staͤtte, ist Terminus auf den igten Secember naͤchstkuͤnftig anbestimmt worden. Diejenigen 
nun, welche gedachtes Vornhaus zu kaufen Lust haben, oder rechtliche Anspruͤche daran zu haden 
bermeynen, koͤnnen sich am bestinumten Tage des Vormittags um 10 Uhr, bey Fuͤrftl. Justiz⸗ 
Amt dahier einfinden, erstere ihre Gebote thun, letztere aber ihre Rothdurft zu Protocou vor⸗ 
stelen, und hierauf dem Besinden nach, die weitere rechtliche Verfuͤgfng erwarten. Zlegen⸗ 
—R— 8S.B. Justiz⸗ Amt hiers. Bode. 
In dem heutigen Lieitations⸗Termin sind auf des Gemeins⸗Schuldner Christian Wiederholds 
zu Melgershausen Inmobil⸗Guͤther, als: 1) das Wohnhaus, Hofreide, Schener und Stal⸗ 
lung, so ein Hufenstitz ist; und 2) die 13 Hufe Land, in die Rentherey Felsberg 2 Vrti. 115 Mtz. 
Korn und soviel Hafer, nebst 6 ald. 3 hl. Pfluggeld zinsend, 920 Rtblr. geboten worden. Es 
wird also solches hierdurch oͤffentlich bekannt gemacht und koͤnnen fich diejenigen, so ein meh⸗ 
reres dafuͤr zu geben gewillet find, in dem anderweit auf den 18ten Novemb. ein fuͤr allemahl 
bestimmten, Liecitations-Termin des Morgens 9 Uhr, auf hiesiger Amtsstube einfinden, dar⸗ 
auf ihre Gebote thun und der Adiudication gewaͤrtigen. Felsberg am ten October 1791. 
Suͤrstl. Hess. Amt daselbst. Quentin, Actuarius. 
to) Freitags, den zoten December dleses Jahrs, sol vermoͤge eines aus Hochfuͤrsti. Regierung 
auf Ansuchen des dahier verstorbenen Herrn Hof⸗ Apothekers Friedrich Ludwig Lorenz Gleims 
hinterlassenen Erben, und damit selbige sich der Elterl. Erbschaft haiber untereinander voͤllig 
auselnander zu setzen vermoͤgen, mir zugekommenen hochverehrlichen Auftrags, somit freiwil⸗ 
lig, doch oͤffentlich und meistbietend: a) das von jenem erst vor etlichen Jahren Hinwiederum 
nen auf⸗ und gar solide ausgebauete Wohnhaus in hiesiger Wettergasse, einerfenne an dem 
Baͤckermtister Schaaf belegen, samt b) der darinnen befindlichen ganz vorzuͤglich wohleinge⸗ 
richteten Apotheke, welche schon feither zo Jahren mit dem Privilegso einer Hof⸗Apotheke ver⸗ 
sehen und begnadiget, in welcher Ruͤcksicht dann auch e) der jedesmalige Besitzer seinen Ge⸗ 
richtostand unter Hochfuͤrstl. Regierung hat, und woneben dy in dem Wohnhause außer vor⸗ 
ge⸗ 
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