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Mit Hochfuͤrstch⸗ Heßischen gnäͤdigstem Privilegio.
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Montag den 7ten November.
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Ediktalvorladung.
Dae selt 20 Jabren abwesende Justus Schilbe aus Asbach, wird hlermit edletaliter atiret,
binnen 3 Heonaten sich dahler einzusinden, und sein in 25 Rthlr. beftehendes Vermoͤgen in
Empfang zu hehmen, oder zu gewaͤrtigen, daß solches seinen naͤchsten Verwardten gegen
Caution verabfolget werde. Allendorf den oten Jun. 1791. v. Sagen.
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— Vorladungen der Glaubiger.
10 Des Durchlauchtigsten Fuͤrsten und Herrn, Herrn Wilhelm des Neunten, Landgrafen zu
Hessen, Fuͤrsten zu Hersfeid, Grafen zu Catzenelnbogen, Oiez, Ziegenhain, Nidda, —————
burg und Hanaurc. ec. Wir zu Dero franzoͤsischen Justiz⸗ Kanzley verordnete Director, Raͤthe
und Assessores, fuͤgen hiermit oͤffentlich zu wissen: Demnach Wir ad instaatiam des rerstorbe⸗
nen Rauermeisters und Gaͤriner Johaun George Euser hinterlassener Beneficial⸗Erben, die
Convocation bes erstern Creditorum erkannt haͤben; Als citiren, heischen und laden Wir alle
und jede gedachten Mauermeisters und Gaͤrtners Johann George Euser Glaubiger hiermit oͤf⸗
fentlich und peremtorie hierdurch, um im Termin den 20fen Jan. k.J. Morgens o Uhr, auf hiesi⸗
ger Fuͤrstl. franzosischen Juftiz⸗ Kanzley zu erscheinen, ihre Forderungen weniger nicht ad Pro⸗
kocollum anzuzeigen, und behoͤrig zu begruͤnden, widrigenfalls aber zu gewaͤrtigen, daß sie
mit denselben enthoͤrt, und von hier abgewiefen werden sollen, Caffel den oten Octob. 1791.
vt — ab Hess. Sr. Justiʒ⸗Kantzley.
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