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8). Chinesisches Pflaster fuͤr Huͤneraugen und Warzen, welches selbige in kurzer Zeit vertreibt.
Das Paket fuͤr mehrere Personen zu 8 Ggr. und drey 20 Grr. ——
9) Ein aus Korfu herstammendes Mittel fuͤr die Wanzen, welches selbige auf immer in einigen
Minuten vertreibt. Das Glas 6 Ggr. und drey nicht mehr als 16 Ggrr.
dNon verbis sed operibus probantur artes. J
WVB. Der Hr. Professor verkauft nicht anders, als in seinem Logis, ausser, wenn Herrschaften
— taͤglich von Morgens s bis 6 Uhr Abends in
seinem Logis anzutreffen; und im Fall er nicht da waͤre, so ist eine andere Persan, unten in der
Stube bestellt, die Sachen zu verkaufen, und bei jeder wird ein Gebrauchszettel gratis abgegeben.
Wenn Auswaͤrtige von obigen Sachen etwas verlangen, bittet er Briefe und Geld postfreh einzu
senden.
Steckbriefe.
—W
c) Obuwelt dem Dorf Viermuͤuden, wurde Sonntags den 25ken Septemb. J. J. eine schwanger
Weibsperfon, Namens Anng Catharina Breschin von besagtem Viermuͤnden „ in dem Eddin
floß todt gefunden, welche allen Anzelgen nach, gewaltsamierweise jns Wasser gestoßen, und
auf solche Art geroͤdtet wurden; Da in Anschung dieser vermuthlichen Ermordung, aller Ver
dacht auf den Ehemann und Einwohner Johßannes Selbel aus Viermuͤnden, gestailten dersehh
eintge Tage vorhero von bemeldeter Anna Catharina Broschin als Impregnatoe ihrer un pflich
tigen Schwangerschaft denunciiret worden, solcher aber/ des nemuchen Tages, da die Ba⸗
angluͤckte gefunden worden, heimlich aus seinem Wohnort entwichen und man' bis jetzt dessen
Ausenthalt nicht hat aue fiundig machen koͤnnen, uͤbrigens jedoch dem gemeinen Wesen daran gele⸗
gen ist, daß wegen des gegen obgedachten Seibel strcitenden nicht geringen Verdachts, diese
don ihm begaugenen Mordthat, mit der erford rlichen Inquesitivn vorgeschritten, und beh
demnaͤchstiger Ueberzeugung des Verbrechens zur wohlverdienten Strafe gezogen werde: Al
werden alle und jede auswaͤrtige Orts Obrigkeiten, in subsidium juris & sub oblatione ad te
ciproca andurch dienstfreundlich ersucht, auf obbenahmten Johannes Seibel, welcher ohngefeh
54 bis 55 Jahr alt, mitler starkuntersetzter Statur, und dicken Angesichts ist, etwas aus waͤrts
gebogene Beine, auch schwarze Haare und eine jedoch kaum merkbare Platte auf dem Kopf
hat und gebuͤckt gehet, uͤbrigens bey seiner Eniweichung, mit einem hellbiau tuchtrnen Roc,
einem wollen damastenen blaugewuͤrfelten Camisoͤlgen, weißen ledernen Beinkleidern, blauen
wollenen Struͤmpfen und mit Schuhen bekleidet gewesen genau zu insigiliren, ihn im Betie
ungsfall zu wohlverwahrlichen Haften bringen zu lassen, und sobann au hiesiges Fuͤrstl. Pein⸗
liches Gericht, gegen Erstattung der Kosten, schleunige gefaͤllige Rachricht zu erlheilen. Vier
muͤnden im Oberfuͤrstenthum Hessen, den 1sten October j71.
Sr. Hochfuͤrstl. Durchl. des Prinzen Friedrichs von Hessen, Peinliches Gericht daselbst.
J · ¶ . Kuchenbecker, Amtmann und peinlicher gichter.
) Der wegen verschiederer Diebstaͤhle in Inquisition gerathene und alhler inhaftirt gewesent
Johann Jost Korell, buͤrtig aus Heimbach, Amis Treysa, oder Schoͤnstein, 23 Jahr alt / welchtt
anger starker Statur, schwaͤrzlichen bleichen Angesichts, und stumpf geschninenen schwarzen
Haaren, einen dunkelblauen Rock, hellblauen Camisol, ledernen Beinnedein und Stiefelt
tragend, Ist zunter der heutigen Morgen-Kirche gegen 10 Ubr, als der hiesige Amsediene
Lhrißkian Dielenschnelder in der Kirche gewesen, defsen alten und abgelebten Vater Matthias
Dielenschneider bey Gelegenheit, daß ihn dieser zum Adtritt begleiten wolen, zum hiesigen
Bruͤckenthor hinaus entwischt, ohne daß er bis jetzo wieder aus gemacht werden koͤnnen. Da
us nun die allgemeine Sicherheit erfordert, daß dieser Verbrecher wieder inhaftiret, und zut
eeeebrn Strafe gezogen wird; So werden alle und jede geziemend ersucht, ein wachsames
Auge auf diesen Fluͤchtling zu haben, denselben im Betrettungsfall vest zu machen, und hiervol
bey hiesigem Fůrstlichen Justizamt beliebtge Arzeige zu thun Welsungen den 2ten Oet. 1791
Aus dasigem guͤrstl. Justiz Amt. 8.W. Burchardi. mii⸗