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Octobd.
Verkauf von Grimdstuͤcken.
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i6) Unsgeklagter Sqhaldend alber, womit der hlesige Buͤrger Urhan Bohne b. alt. an die Vamnti⸗
sche Concurs Masse verhaftet ist, sol den 21den Rovemrer d. J. das demselben zugeboͤrige Erb⸗
land naͤchst der Thonskausie Ch. T. Nr. 1605. haltend 1z ick. 3 Rut. vor hiefigem Stadigericht
bffentlich an den Meistbietenden zegen daare Zahlung verkauft werden: Diesenige, so solche⸗
irsteken wollen, koͤnnen sich in præßxo dor hicfigem Stadtgericht einfinden, ihre Gebote thun,
aud der Meistbletende, wenn die Glocke 12 geschlagen, des Zuschlags gewaͤrtigen. Sudeus⸗
derg am 3ten Septb. i79. Burgermeister und Rath. Neuber.
73 Es iß der Hr. Kaͤmmerer Grandidier willens, sein in ver Earlshaberstraße an der Kruck⸗
Gasse Ecke gelegenes neugebautes Haus zu verkaufen; uud dient zur Nachticht, daß die Daͤifte
des Kaufgeltdes darauf stehen dleiden kan. —
18) Es ist eine gewisse Person in Cassel gesonnen, ein Haus mit Laͤnderey in Carlshaven, be⸗
stehend aus 5 Uck. Land, nebst 2 Ack. Wiesen, und 1 Garten biuter der Stadt daselbst/ aus
frever Hand zu verkaufen. Wer dazu Lust hat, mag sich gegen baares Geld auf dem Brink
allhier in Ni 513 zur weitern Nachricht meiben.
ro) Zum oͤffentlich⸗Nedoch freywilligen Verkauf des Gasthofs zum Hof von England, nebst allen
darzu gehoͤrigen Gebaͤuden und sonstigem Zubehoͤr, allbier in der Elisabetherstraße, zwischen
dem Koch Bruͤckmann und Hampischen Hause gelegen, ist auf zuvor geschehene Berufung jue
Vertheilung von den majorennen Schaͤferschen Erben, Terminu⸗ auf Donnerstag den ablen
Jan. des instehenden 179 ⁊ten Jahrs anberaumt worden: Kauflustige koͤnnen sich alsdann vor
diesigem Stadtgericht zu gewoͤhnlicher fruͤher Zeit augeben, bieten „und der Meistbietende nach
VBefinden das weitere erwarten; wobey zur Nachricht dient, daß der jetzige Miethsmann, Gast⸗
wirth Hofmann, zuvorderst die mit ihm geschlossenen Pachtjahre ausbaͤlt, und also besagter
Basthof vor Michaeli 1793 nicht in Besi; genommen werden kan. Cassel den 14ten Octb. 1791.
A..EX Commissione Senatus. G6. E. Koch, Stade⸗Secretarius.
20) Demnach der Wiegandische Hauskaͤufer, Henrich Hahn zu Bretenbach, die schulbige Haus⸗
Kaufgelder, fuͤr das erstandene ihmahlige dem Einwohner Johaun Seorge Wiegand zu Brei⸗
tenbach zugehoͤrig gewefene „ daselbst zwischen dem Schutzjuden Samuel Plach und Johanunes
Fincke gelegene Wohnhaus, bis jetzo nicht ad depositum judiciale geliefert, und daher, auf
dessen Gefahr und Kosten, die nochmalige anderweite subhastation besseiben erkannt, auch Ter-
minus liecitationis auf den 15ten November d. J. destimt worden: So koͤnnen sich die jenige; wel⸗
che Lust haben, sothanes Wohnbaus zu kaufen, besagten Tages, des Morgens von 9 bis 12
Uhr, vor hiesigem Gerichte einfinden ihr Gehot thun, und nach Befinden der Adjudication
gewaͤrtigen. Hof den iten Octob 7—1.
.. Adel. von Dalwigksches Gesamt⸗Gericht das. Lt. KRrug.
u1) Nachfolgende dem Buͤrger und Lickermann Jobannes Schnatbaum und dessen Ehefran alhier
gehoͤrige und hierselbst gelegene Immobiistuͤcke, als: 1) das auf der Peterstadt in der Petri⸗
traße zwischen der Pferde Schwemme und dem Kaͤmmerer Dedolph stehende Wohnhaus mit
Zubeboͤr; 2) 3Ack. 133 Rut. Erbland aufm Kraͤhenberge, unter der Keffelbreite, an Stadt⸗
Aetuarlus Schenkels Ecben und Diederlch Moritz; 3) Ack. 11 Rut. Erbland, hinten im
Roͤhlerschlage, durch den Weg, an Joh. Henrich Flotho, und Joh. Daniel Kehl; 4) 3ac
Rut. Erbland, aufm Steinern Kreutz, uͤberm Steichboͤferwege/ an Joh. Henrich Streichers
Rel. und dem Ratbsverwandtea Ebbrecht gelegen, und 5) 3 Ack. ¶ Rut. Erdland, im Teppe⸗
kenbein, am RKatbhsverwandten Ebbrecht und einem Hospitals⸗Launde: sollen oͤffentlich an die
Meist dietende gegen baare Zahlung verkauft werden. Wer solche daher entweder zu kaufen
willens ist, oder rechtlich⸗ Anspruͤche darau zu haben vermeynet, bat sich in Termino Don—
neetag den 1oten Novemb⸗r naͤchstkuͤnftig, Vormittags um 10 Uhr, vor hiesigem Stadtge⸗
45 eeee seine Gebote und Nothburft ab Protoco lum zu geben, und sodann das
wehiere zu gewaͤrtigen. Hofgelsmar den 20ten ug rönc.
— — Saͤrstl. Sess. Stadtgericht das. Goͤssel.
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