Full text: Casselische Policey- und Commercien-Zeitung (1791, [2])

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Hctob. SBekanntmachung von vetschiedenen Sachen. 
Rapital, welches zu lehnen geiücht witb ⸗· 
Eins von 400 Rthlr. in hess. Muͤnze auf ein verassecurirtes Wohnhaus mit iʒoo Rihle F 
Betkanntmachung von verschiedenen Sachen. 
2— 
1) Da man wahrgenommen, daß uͤber Arrak, Rum und andere Sorten Brandewein, Fracht⸗ 
Briefe unter dein Ramen Wein producirt werden: so wird ein jeder gewarnet, sich derglel⸗ 
chen dey harrer Ahndung und Confiscation der Waare nicht weiter zu Schulden kommen zu 
lassen, auch dieses idren Verkaͤutern und Spediteurs dbekannt zu machen; wie man bann 
auch zu demjensgen, welche Wem und dergleichen Getraͤnke zur eigenen Consumtion kommien 
lassen, sich e daß ße denen Baͤndern in Aufschlag⸗ und Visirung der Faͤsser keine Hin⸗ 
dernisfe in den Weg legen, sondern sie ihren Dienst der Verordnung von 1784 gemaͤß verrichten 
lafsen werden. Cassel den 17ten Septb. 70. Aus Suͤrsti. Ober⸗Kentih⸗Kammer. 
2) Da es der Stadt Carlohaven an der Weser, welche aus maff iven erbauet und 
besonders zu Fabriken und einem jeden Gewerbe bequem liegt, gegenwaͤrtig au verschiedenen 
Kuͤnsilern unb Handwerkern, als einem geschickten Maler, Kupfer⸗ und Blechschmiedt, Zinn⸗ 
zießer, Wagner, Drechsler, Seiler inigleichen Damast⸗ und Leinen⸗ Webern fehlet, auch 
alle Urten von Wollen⸗Webereyen bey der in diesiger Gegend sich findenden guten Wolle, 
vortheilhafter Lage des Orts, billiger Hausmtethe wohlfeilen Lebensmitteln und sonstigen 
Beduͤr missen, auch freyen Religlons? Uebung fuͤr beyde Protestantische⸗ des zleichen die frauzod⸗ 
sische Gemeinden, mit Vortheil angelegt werden koͤnnen: Als wird solches jedermaͤnniglich, 
die sich alhier niederlasfen und ansaͤßig machen wollen, die noͤthige Geschicklichkeit in ihrem 
Menter, und das erfo derliche Vermogen desitzen, h erdurch weniger nicht dekannt gemacht, 
als ihnen anch die gewoͤhnliche Personalfreyheit auf gewisse Jahre nud sonstige gute Aufnahme 
und Befoͤrderung zugesichert. Carishaven den 23ten Septbr. 1z88. 
. 3. Tommenihurey⸗Amt samt Burgermeister u. Rath das. Biedenkap. W. Hornung. 
3) Meinen diesigen und auswaärtigen Gonnern und Freunden mache hierdurch dekannt, daß ich 
mein vorgehabtes Logis auf dem Graben verlassen, und nunmehro meine eigene Wohnung, 
vor dem Fuͤrsil. Schiosse, neben der Hof⸗Apotheke bezogen habe. Ich empfehle mich dahero 
neuerdings Denenselben, mit meinen schon dekannten Setden- Galanterie⸗ und eugl. Waaren 
bestend mit der Bitte mich ferner mit Dero geneigten Zuspruch zu beehren, wo ich alsdenn 
das disher gehabte Zutrauen, durch reelle und vromte Bedienung fernerhin zu erhalten mich 
destreben werde. Johann Martin Peter. 
Man hat seit einiger Zeit mißfaͤllig wahrnehmen muͤssen, daß außer den mit Kammor⸗ Conces⸗ 
fionen versehenen Weinschenken auch von andern Personen der Weinhandel en detsil getrieben 
wird, dergestast, daß diese den Wein Ancker⸗ und Bouteilleuweise verlausen, wodurch daun 
sowohl gnaͤdigste Hetrschafi um das Zapfengeld verkuͤrzt, als auch den coucess ionirten Dree 
jen die abrung nizogen wird. Es wird daher hierdurch bekauut gemacht , und ernstlich be⸗ 
fohlen, daß sich niemand, als die bey der Accisstube bekannten Weinhaͤndler und die uͤbrigen 
Weinschanks⸗Concessionarien (welchen letzten jeboch allein erlaubt ist, den Wein Bouteillenweise 
zu verkaufen) beygehen lassen solle, einen Weinhandel, weder im großen noch im klemen zu 
treiben, ee jedem Tontraventiousfall mit Consiscation des Weins/ und der ord⸗ 
nungsmaͤßigen Strafe eines Cfl. von jedem nuterschlagenen A bus Accise⸗ Adzinen gegen die 
Uebertreter sofort ohnnachfichtiich verfahren werden sobl. Cassel den 4ten Octob. 179.. 
Aus Suͤrstle Ober⸗Renih⸗Rammer. 
5) Ein vierfitziger Kinder⸗ Wagen, steht in Nr. 199. vor dem Schloß d vevten — 77 
5) Nachdem von Montag den eaten Detober d. J. an, und fernerbin 4. Tage in der Woche, 
eals: Montag, Dienstagg, Mitwochen, und Dounerstag, unten im Kauonen⸗Saal des Fuͤrsti. 
—MIIIIV Zeua⸗
	        
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