Full text: Casselische Policey- und Commercien-Zeitung (1791, [2])

anget 
rgens 
ruͤcht 
Zefin⸗ 
49. 
eldte 
a As⸗ 
d ge⸗ 
elner⸗ 
ting; 
etens 
u 25⸗ 
oten 
Fun⸗ 
und 
Hert⸗ 
14 
haus 
ver⸗ 
ein 
zteg 
r am⸗ 
dels⸗ 
llens 
nach 
itwe 
rigt 
cken 
azu 
elcht 
ney⸗ 
ent⸗ 
hat 
yxten 
uß 4 
mi⸗ 
rb⸗ 
icht 
hes 
un, 
ns⸗ 
teo 
zen 
of⸗ 
von Grundstücken 
901 
dffentlich verkauft werden. Wer nun darauf bieten will, der kan sich in dem auf den 22ten 
Novemb. ein fuͤr allemahl bestimmten Licitations⸗Termin, auf Fuͤrstl. Laudgericht angeben. 
Taffel den 12ten Sept. 1791. 
18) Es soll des Andreas Wiscke zu Niederkauffungen, sein klelnes Wohnhaus, ruͤckstaͤndiger Milli- 
tair⸗Gelder halber, ex officio an den Meisibietenden oͤffentlich verkauft werden. Wer nun dar⸗ 
auf bieten will, der kan fich in dem auf den 29ten Novemb. ein fuͤr allemahi bestimmten 
KLicktations⸗Termin, auf Fuͤrstl. Landgericht angeben. Cassel den 2oten Sept. 179. 
329) Es sollen des Andreas Gleims zu Volmaͤrshaußen, seine 2 Acker Wiesen im Wald, am Conrad 
Berthel gelegen, ruͤckstaͤndiger Militair⸗ Gelder wegen, ex obcio an den Meistbietenden oͤffent⸗ 
lich verkauft werden. Wer nun darauf bieten will, der kan sich in dem auf den 29ten Novemb. 
ein fuͤr allemahl bestimmten Licitations-Termin, auf Juͤrsil. kandgericht angeben. Cassel den 
roten Sept. 1791. 
20) Demnach der Wiegandische Hauskaͤufer, Henrich Hahn zu Breltenbach, die schulbige Haus⸗ 
Kaufgelder, fuͤr das erstandene ehmahlige dem Einwohner Johann George Wiegand zu Brei⸗ 
tenbach zugehoͤrig gewesene, daselbst zwischen dem Schutzzuden Samuei Plach und Johannes 
Fincke gelegene Wohnhaus, bis jetzo nicht ad depositum judiciase, geliefert, und daher, auf 
dessen Gefahr und Kosten, die nochmalige an derweite subhastation desseiben erkannt, auch Ter⸗ 
minus licitationis auf den 15ten Nobember d. J. bestimt worden: So koͤnnen sich diejeuige, wel⸗ 
che Lust haben, sothanes Wohnhaus zu kaufen, besagten Tages, des Morgens von 8 bis 14 
Uhr, vor hiesigem Geirichte einfinden, ihr Gebot thun, und nach Befinben“ der Adiudication 
gewaͤrtigen. Hof den Iten Ociob. 1791. 
Adel. von Dalwigksches Gesamt⸗Gericht das. Lt. Krug. 
21) Nachdem bas Fuͤrstl. Waisenhaus zugehoͤrige in der Frankfurter Straße auf der Oderneustadt 
gelegene Haus, welches bishers zur Taͤbaͤcks Fabrike gebraucht, nunmehro wieder in vdlis 
guten Stand gesetzt worden, entweder verkauft, ober von jetzo an, vermiethet werden soll; 
—A ersagtes⸗ in allem wohleingerichtete Haus nebst Hinterze⸗ 
daͤude, zu miethen oder zu kanfen gedenken, bey dem Hausmeister Lotz im hiesigen Waisenhaus 
zeitig zu melden. Cassel den 7ten Octob. 1791. 
1), Es sollen die beyden hiesigen Stadt⸗Wirthshaͤuser, nehmlich der Stadt-Keller und Ne— 
denkrug, welche mit Bier und Brandewein, auch ersterer mit dem Weinschank versehen, von 
kuͤnftigem 1792ften Jahr an. Mehrestbietend verpachtet werden. Diejenige, welche also zu ein 
oder der anderen Pachtung Lust haben und gehorige Taution seljen, werden demnach dazu vor⸗ 
geladen, so daß fie in dem auf den 211en Sciober d. J. auf hiesigem Rathhause angesetzten Ter⸗ 
min, des Vormittags um 9 Uhr sich einfinden und dieten, sodann auf das hoͤchste Gebot, nach 
Befinden und mit Genehmhaltung Hochfuͤrstlichen Steuer⸗Collegii, des Zuschlags gewaͤrtigen 
koͤnnen. Und dienet zugleich zur Vachricht, daß auf den Stadtkeller 120 Rthlr. und den 
Nebenkrug 65 Rihlr. bercits gedoten worden. Wolfhaagen den 21ten Sept. 179.1. 
Burgermeister und Rath daselbst. C. Wachenfeld. 
2) Vermdge Hoch fuͤrstlicher Ober⸗Remhe. Kammer Rescripti, soll die Herrschaftliche Con⸗ 
duction Nenters dausen weiche Trinitatis 1792 pachtlos wird, und wovon bishero zum jaͤhr⸗ 
lichem Pachtgelde 235 Rtihir. gegeben worden, auf anderweite 65oder 9 Jahre, an den Meistble⸗ 
senden verpachtet werden. Nachdem nun hierza Terminus Licitationis auf Montag den 24ten 
October b. J. bler bey Amt Neatershausen angesetzt worden: So koͤnnen auch diejenigen, welche 
diese Nagturg uͤberneb men wollen, und eine Taution von soo Rihlr. zu stellen, und das erfor⸗ 
derliche Inventarlum anzuschaffen auch einer Pachtung vorzustehen im Stande sind, sich be⸗ 
meldeten Montag den 2aten Oclober des Morgens 10 Uhr, hier bey Amt einfinden, die biebe⸗ 
rigen 
Verpacht⸗ und Vererbleihungen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.