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gruͤnden, als auch auf die von Schuldner ihnen alsbann vorzulegenbe Vergleichss⸗Vorschlaͤge
sich zu erklaͤren, im Nichterscheinungs-Fall aber des Verfahtens in contumacian zu gewaru—
gen. Cafsel den 16ten Septbr. 1791. S. 5. &r. Justiz⸗ Ranziey.
6) Das von dem entwichenen hiestgen Buͤrger und Metzgermeister Fehanves Blermann zuruͤck⸗
gelassene Activ⸗ Vermoͤgen, reichet zu Bezablung dessen Passiv⸗-ESchulben beyweitem nicht
an, und es ist demnach, wenn von dessen Creditoren kein angemessener Nachlaß geschehen sollte,
die Erkennung des Concurses ohnvermeidlich; da jedoch zu Verhuͤtung dessen zuforderst die
Guͤte bey denen Glaubigern zu versuchen, und eine summarische Untersuchung des Status
Passivorum vorzunehmen noͤthig ist: Als werden alle diejenigen, wesche an obgedachten Johan es
Biermann etwas zu fordern haben, andurch dergestalt ebictaliter eitiret, daß sie in Termino,
Montags den 7ten November, entweder in Person ober durch genugsam Beso Imaͤchtigte vor
hiesigem Amte erscheinen, ihre Forderungen bey Vermeidung der Abweisung gehoͤrig anbringen
und begruͤnden, sodann aber nach vorgaͤng!ger Vorlegung des Status Massaͤ, wegen eines
angemessenen Nachlasses und sonst zu treffenden guͤllichen Verzleichs sich ertlaͤren, wo auf
dann, oder in Entstebung des ein oder anderen demnaͤchst das weitere verfuͤget werden soll.
Frankenberg den Sten Ociob. 179. B8B. h Amt das. J. C. Ruchenbecker.
7) Nachdem es die Nothdurft erfordert, den Schulden⸗ Bestand des Conrad Pfeil von Schem⸗
mern zu unkersuchen: so werden alle und jede bekannte und undekannte Glaͤubiger hierdurch
offentlich vorgeladen, in dem hierzu auf Freytag ben 28ten October d. J angesetzten Termin,
entweder in Person oder darch hinlaͤnglich Bevollmaͤchtigte, Vormittags 9 Uhr, auf hiesiger
Verboͤrstube zu erscheinen, ihte Forderungen zu Protocoll anzuzeigen usd zu begruͤnden, widri⸗
geufals sie zu erwarten baben, daß sie damit nicht weiter gehoͤrt werden koͤnnen sondern gaͤnz⸗e
lich abgewiesen werden muͤssen. Spangenberg den 15ten Septb. 1795..
8. 5. Justitz⸗ Amt ˖ hieselbst. Wangemann.
8) Da der Nachlaß des vor kurzem dahier verstorbenen Registratoris Wolfgang Friedrich Scho⸗
jan zu Bezahlung dessen dem Gericht bereits bekannten Schulden nicht anreichend, und daber
zu deren voͤllieen Liquidation und hiernaͤchstigen Collocirung, auch etwa zu treffender guͤtlichen
duskunft Terminus præ udicialis auf Mittwochen den söten November dieses Jahrs bestimmt
worden: Ais werden ersagte Schojansche Crebitores hlermit verabladet, besagten Tages zu
gewoͤhulicher Gerichts zeit auf Fuͤrstlicher Regierung zu erscheinen, ihre Forderungen, wie sich zu
Recht gebuͤhret, behoͤrig documentirt ad Protocollum anzuzeigen, und darauf rechtlicher
Erkenntniß, im Ausbleibungs⸗Fall aber zu gewaͤrtigen, daß sie von diesem Verfahren gaͤnzüch
ausgeschlossen werden sollen. Cassel den 23äken Septenber 5J.
B. W. Kuͤppell. vig. Commifs.
Verkauf von Grundstuͤcken.
1) Vermoͤge von Hochfuͤrstl. Regierung mir ertheilten Auftrages sollen zu Auseinanber⸗
—J derer Pfarrer Bauerschen Erben, folzende denenselben zustaͤndige in der Stadt Herẽ⸗
eld Terminey gelegene Grundstuͤcke, als: a) 2Acker Land vor dem Petersthor, jense ts der
Fulda, zwischen dem Wege und Andreas Hartusch gelegen; b) 3Ack. 5 Rut. Land an einer
halben Sattei vor dem Johannesthor, am Scheidrasen und der Wiese gelegen; e) 3Acker,
5 Ruthen Land vor dem Johannesthor auf der Au, an Constantin Zickendraih gelegen; 4)
b Rut. Wiesen vor diesem Land gelegen; e) 25ck. 7 Rut. Land im Heuringsgraben, zwischen
des Adler-Wirth Goͤpels Erben und dem Eichoͤffer Muͤller gelegen; ) JAcker Land an ei⸗
ner Sattel vor dem Clausthor, an der Straße, an Herrn Rath Hartert gelegen; 8) 15 Ack.
B5 Rut. Wiesen im Giesen, an Herrn Rath Hartert gelegen: h) 33 Ack. 21 Rut. Wiesen, am
Scheidrasen an Hrn. Rath Hartert gelegen; i) 1Ack. Wiesen vor dem Jobannesthor, am
Weerd, an Hr. Buͤrgermeifier Wolf selegen; d Ack. 15 Rut. Wiesen vor dem Frauenchor⸗
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