Full text: Casselische Policey- und Commercien-Zeitung (1791, [2])

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Vorladungen der Glaubiger. 
41. Stuͤck. 
die noch unverthellte Verlassenschaft, an die von Bernerischen Herrn Erben verabfolgt werde. 
Rinteln den 24ten Septb. 1591. Joh. Jac. Cotheisen. Vig. Commiss. 
Nachdem sich seit kurzer Zeit verschiedene Creditoren bes Undreag Beers dessen Ehe⸗ 
frau alhler, um ihre Befriedigung gemeldet, deren saͤmtliche Habseligteit aber berelis gegen 
400 Rthlr. Kapital Hochfuͤrstl. Ober⸗Renth⸗Kammer zu Cassel specialiter verpfaͤndet, dem 
Amt wit zu wissen noͤthig ist, od benannte Beckerische Eheleute annoch so viel eigenthuͤmlich 
Vermoͤgen besitzen, daß deren uͤbrige Glaubiger fernerhin nicht gefaͤhrder seyen: So werden 
solchemnach alle diejenige, so an besagtem Andreas Becker und dessen Ehefrau aus einem oder 
bem andern rechtlichen Grund etwas zu fordern haben, hiermit von Umtswegen citirt und 
befehliget, in Termino den zten Nov. b. J. Vormittags o Uhr, entweder in Perfon oder durch 
binlaͤnglich instruirte Sachwalter auf hiesiger Amtsstube zu erscheinen, und ihre respective 
Anspruͤche gegen mehr ernannte Beckersche Eheleute geltend zu machen, allwo zugleich ein ge⸗ 
schaͤtztes Vermoͤgens⸗ Verzeichniß jener Eheleute vorgelegt, und weiter nach der gnaͤdigsten 
Verordnung vom 16ten November 1788. verfahren werden sol; So wie denn auch die Nichter— 
scheinende der nachherigen Enthoͤrung zu gewarten haben. Obernaula den 2ꝛ2ten Septb. 1791. 
8. vess. u. SFreyh. v. Doͤrnberg Gesamt⸗Justiz⸗Amt alh. J. Siebert, Amts⸗Aciuar. 
3) Auf Instanz des verstorbenen Zeugschreiber Lins Beneficial⸗-Erben werden alle, so⸗ 
wohl bereits bekannte als unbekaunte des Defuncti Glaubiger hiermit edietaliter vorgeladen, 
um in Termino Donnerstag den 20ten naͤchstkuͤnftig, Vormuͤtags um 9 Uhr, vor hiesigem Gar⸗ 
nisons-Kriegs-Gericht zu erscheinen, und ihre Forderungen ordnungsmaͤßig zu liquidiren/ 
widrigenfalls aber der Praͤclusion bey diesem Verfahren ohnfehlbar zu gewaͤrtigen. Cassel den 
28ten September 179. 
Laeosberg, 
General· Lieut. und Gouverneur. seinemann, Garn. Audit. 
1) Da die gegen den hiesigen Buͤrger und Kramer Arend Treißbach und dessen Ebefrau zu Tagt 
gekommene Schulden⸗Last, deren Activ⸗Vermoͤgen um ein betraͤchtliches uͤbersteigt, und im 
Fall kein guͤtlicher Vergleich der Creditvren uner sich, zu Stande komt, die foͤrmliche Er⸗ 
lennung des Concurses unvermeidlich ist: So wird zu Vermeidung dessen, Termin auf Mon⸗ 
tag den 24ten October zum Versuch der Guͤte anderaumt, und werden zugleich alle diejenigen, 
welche an bemeldetem Arend Treißbach und dessen Ehefrau etwas ju forbern haden, andurch 
dergestalt edictaliter vorgeladen, daß sie in presixo, entweder in Person, oder durch genug⸗ 
sam Vevollmaͤchtlgte vor hiesigem Amte erscheinen, ihre Forderungen sub pœna præclus, 
summarisch ad Protocollum angeben, und risp. begruͤnden, sodenn aͤber sich, auf die, nach 
vorge egtem Statu Massæ, ensweder ex officio, oder von einem der Glaͤubiger at zugebende Ver⸗ 
glelchs⸗ und resp. Remißions-Vorschlaͤge, eitlaͤren; wornach denn oder in Entstehung einer 
guͤtlichen Auskunft das weitere verfuͤgt werden soll. Frankenberg den 240ten Sepeb. 1791. 
Kuͤrstl. Sessisches Amt daselbst. J. C. Kuchenbecker. 
5) Demnach zur naͤheren und voͤlligen Unsersuchung des Henrich Knaust und dessen Shefrau von 
Lrombach Vermoͤgens-Zustandes, auch zum Versuch eines guͤtlichen Vergleichs, Termin auf 
den ruten Ocitober schierskuͤnftig anberahmt worden: So werden alle und jede bennnn und 
unbekannte Knausftische Creditores, alsdann ohnfeh bar zu erscheinen, und ihre Forderungen zu 
begruͤnden, auch auf die Vergleichs-Vorschlaͤge, sich zu erklaͤren, bey Ve⸗meidung der Aus⸗ 
schlessung, verabladet. Cassel den i9ten Sept. 17075. 658. 8. Landgericht hiers. 
5 Um den Schulden- und Vermoͤgens-Zustand des Johann Wilhelm Brede von Simmershau⸗ 
sen, gruͤndlich zu untersuchen, auch zum Versuch eines guͤtüichen Vergleichs werben sowodi 
die befannte als unbekannte Glaubiger desse'blgen, hiermit ein tuͤr alemahi, oͤffentlich vorge⸗ 
aden, den 13ten Octoder schierskuͤnftig, dey Vermeidung der Ausschliessung zu erfcheinen, ihre 
dorderungen zu begruͤnden, und nach eingesehenem ftotu Massæ fich ju euflaͤren, vob 
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