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Gemeinnuͤtzige Sachen.
39. Stud
dern Ort seine Nothdurft verrichte, auch der Eymer, worin solches geschiehet, bestaͤndig zugedech
bleibe; Morgens und Abends derselbe ausgeleert, in eine tiefe Grube geschuͤttet und ausgespuͤlt, die Grubt
aber mit Stroh oder Graß bedekt werde. Ueberdies ist Sorge zu tragen, daß die Kranken im leinep
Zeug sauber gehalten, und ausser denen, die zur Pflege derselden noͤthig sind, allen andern ge sunder
Leuten mit den Ruhr Kranken der Umgang abgerathen werde. Hierbey ist es auch eine sehr noͤthige
Vorsorge, daß die an der Ruhr Persechencn nicht lange in denen Haͤusern aufbehalten, und ihre Lech
name in tiefe Graͤber gelegt werdenn. A
Dieienigen, welche um die Kranken seyn muͤssen, thun wohl, wann sie fleißig ausspeuen, nich
des Kranken Stube essen vder trinken, und bey dem ersten Merkmal von Uebelbefinden gleich eu
Brech Mittel nehmen. 2*
Bekommt man Leibschmerzen, Durchfaͤlle, spuͤrt man einen bittern Zeschmack zeigt sich e⸗
ne unreine Zunge, stellt sich Eckel vor den Speisen auch Ueblichkeiten und Erbrechen ein, ew
pfindet man Bopfweh und eine Traͤgheit in allen Gliedern, so sey man, wann sich der eine oder
der andere dieser Zufaͤlle, oder mehrere zusammen sich einstelien, versichert, daß die Ruhr auf den
Wege sey, und daher auf eine schleunige und ungesaͤumte Huͤlfe bedacht, indem der Abgang des Blute
weder immer gleich von Aufang gegenwaͤrtig, noch ein ganz wesentlicher, obgleich fast allgemeinet
Zufall bey der Ruhr ist. Das Vorzuͤglichste, was hier in Ermangelung eines ordentlichen Arztes ge⸗
Lhehen kann, ist, daß man sich gleich mit warmen Kleidern versehe, von Bier, Brandtewein Wein
Roffee, kaltem Getraͤnk, allem Fleisch, Eyer, Kuchenwerk, blaͤhenden und hart zu verdauen⸗
den Gemuͤsse. als Kartoffeln, weisse Ruͤben etc. abstehe, und sich aus der Apotheke, die Nr. 1. beschriebent
zwey Pulver holen laͤßt. Man verfaͤhrt mit diesen Pulvern auf folgende Art: einem Erwachseme
giebt man eins dieser Pulver mit Thee eingeruͤhrt ein, laͤßt ihn lauwarmes Wasser oͤder Kamillenblu
men⸗Thee fleißig nachtrinken/ und wartet eine gute halbe Stunde ab, ob er sich darauf zu mehrern
malen erbreche; erfoigt solches, so wird das andere Pulver nicht gegeben, wann aber waͤhrend der Zei
solches nicht, oder nur schwach und wenig geschiehet so wird das andere Pulver nachgenommen
Kindern von g bis 10 Jahren wird die iß eines solchen Pulvers Anfangs, und nur alsdann nad
einer halben Stunde die andere Huaͤlfte gegeben, wann auf die erstere keine Wirkung erfolgen sollte.
Ganz kleinen Kindern kann man den halben Theil eines solchen Pulvers mit einem Eßloͤffel voll Waß
ser und eben so viel Honig vermischen,/ und ihnen hiervon alie Viertelstunde bis zur⸗erfolgten hinlaͤng
lichen Wirkung zwey große Theeldffel voll geben. Jedoch soll man Schwangern und Wochnerinnen
wie auch stillenden Srauen, nicht weniger solchen Menschen, welche mit Bruͤchen behaftet siud, oder
Blutspeien und Blutbrechen, oder Anfaͤlle von einem Schlagfluß gehabt haben, ohne Vorwissen ei⸗
nes ordentlichen Arztes keine Brechmittel geben, und werden die Apotheker hierdurch mit Verweisung
auf ihren geleisteten Eid, auf das ernstlichste erinnert, daß sie, wenn Brechmittel ohne Recept eines
Arztes verlangt werden, dieserwegen genaue Ruͤckfrage thun, und im Fall einer solchen Bedenklichkeit
den Kranken entweder zuvor an den Physicum oder einen andern ordentlichen Arzt verweisen, oder ihnen
allenfalls die Nro: 2. verzeichnete Pulver gleich Anfangs geben moͤgen.
Nach beendigter Wirkuug des Brechmittels, reiche man dem Kranken den Tag uͤber fleißig schler
—5 von geschaͤlter Hafer, Gerste, Reis, und dringe ihm ausserdem, gegen Appetnt, keine
peisen aaff.. . —FVVV
KFindet man nach dem genommenen Brechmittel eine merkliche Besserung/ so kann man die folt
dende Tage es allein bey einer guten Lebens⸗ Ordnung in Ruͤcksicht der Speisen und des Warmhaltend
ewenden lassen. Im Fall aber Schmerzen in dem Ruͤcken und CLenden entstehen, man Srost und
eeeeeie han die Muͤdigkeit in allen Gliedern so wie das Veisen und Kneipen im
Unterleib mehr uͤberhand nehmen, die Stuhlgaͤnge sich vermehren, blutig werden, und besonders dad
bestaͤndige Draͤngen zum Stuhl, ohne daß viel weggehet nebst dem peinigenden Durst anhalten
und zunehmen, und sich uͤberhaupt an den Tag giebt, daß das Uebel schoͤn tiefere Wurzeln gefaßt, so
nehme man gleich den Tag darauf von denen Nro. 2 beschriebenen Hulvern, alle 2 Stunden fuͤr ei⸗
en Erwachsenen em ganzes und fuͤr ein Kind ein halbes, Im Fall diese Pulver ein Erbrechen erre
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