Full text: Casselische Policey- und Commercien-Zeitung (1791, [2])

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Vorladungen der Glaubiger. 
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werden alle diesenige, welche an dem all hier verstorbenen Georg Tblel oder dessen noch lebende 
Ehefrauen einige gegruͤndete Forderungen, quoeunque eapite haben, hierdurch peremtoricę 
citirt und vorgeladen, solche in Termino Freytags den 29ten Julius dieses Jahrs, weniger 
nicht bey allhiesigem Justiz⸗ Amte zu liquidiren, und zugleich mit denen hieruͤber allenfalls in 
Haͤnden habenden documentis hinlaͤnglich zu begruͤnden, als sich auch auf die ihnen, zu Vermei⸗ 
dung eines weitlaͤufugen Concurs Procesfes, ex ofcio gemacht werdende Vergleichs⸗Worschlaͤge 
ad protgn zu erklaͤren, wie deun die Zuruͤckbleibende fich zu erwaͤrtigen haben, daß auf 
ihre nach Verlauf dieses Termins, annoch vorgebracht werben moͤgende Forderungen, keine Ruͤck⸗ 
sicht genommen, sondern auf dergleichen Klage nicht weiter erkaunt werden solle. Ho zheim 
den 25. Jun. 179.. ,Aus Fuͤrstl. Justiz⸗ Amt. Heuser, Dr. 
Nachdem uͤber des dahier derstorbenen Capitain Feez und dessen mit Todt ebenfals abzegau⸗ 
genen Ehe⸗Consortin, gebohrne Krause, nachgelassenes Bermoͤgen der Loncurs erkannt, und uss 
don Hochkuͤrstlicher Regierung der Auftrag ertheit worden, deshalb das noͤrhige zu verfuͤgen: 
Als werden in dessen Gemaͤs heit alle diejenlge, welche am bemelbeten Capitain Ferz und dessen 
Ehefrau einige gegruͤndete Forderung zu haben vermeynen, hiermit edietaliter citixet⸗ in Ter⸗ 
mindo, Freytag den 12ten Aug. d. I? auf dahlesigem Rathhaufe, entweder in Person. eder durch 
genugsam bevollmaͤchtigte Anwaͤlde zu erscheinen, und ihre vermeintliche Forderungen zu Pro⸗ 
ocoll gehoͤrig zu hegruͤnden, widrigenfals dieselbe mit solcher nicht weiter gehoͤrt, sondern da⸗ 
mit praͤciudirt werden sollen. Miebenstein den 25ten Jun izkdt. 
irt w anheis sanm Burgermeister und VRatb hierselbst. 8. P. Vietor. 
gillebrand⸗ zeit. Consul, Vig. Conmiss. 
5) Da man den Schuldenbestand bes Einwohners, Fohannes Knoche und dessen Ehefrsuen Anva 
Elisabeth, gebohrne Siegner zu Kirchhofe, von Amts wegen zu untersuchen noͤthig findet; So 
werden dessen so bekannt als nbetaunte Glaubiger hiedurch oͤffeutlich aufgefordert, ihre 
saͤmtliche Forderungen, Donnerstags den aten kuͤnf igen Monats August l. J. des Morgens 
z Uhr, auf hiesiger Amtsstube, entweder in Person, oder durch besonders dazu bevollmaͤch⸗ 
figte ÄAnwaͤlde, bey Vermeidung der Ausschliefung vollstaͤndig anzuzeigen, und rechtlich zu be⸗ 
aben. Melfaugen den 27ten Jun. n. 
Aus hiesigem duͤrstl. Justizamt. Sriedrich Wollrad Burch hardi. 
M Denen sich ohnlaͤngs ad Nquidandum gemeldeten Creditoren des bey dem hoch oͤblichen leich⸗ 
ten Infanterie⸗ Bataillon Lentz gestandenen kieutenants von Lahrbusch, wird terminus ad cer- 
andum de prlorĩtate auf den 25ten bleses sub præjudicis præclusi hiermit vorberaumt, und ih⸗ 
nen zugleich nachrichtlich bekannt gemacht, daß in gedachtem Termin desselben bey dem Ba⸗ 
dailloͤn zuruͤckgelassenes sebr geriuges Vermoͤgen dem Befinden nach, an die Creditores ausbe⸗ 
zahlt werden * Treysa den 2ten Jul. 1791 
J entz, 
Oberst und Commandeur. Grimmel, Audit. 
5d Alle diejenige⸗ welche an dem Nachlaß der am 16ten vorigen Monats dahier verstorbenes 
Juͤdin Brendel Wolff, es sey aus welchem Grunde es wolle, Anspruch zu haben vermey⸗ 
nen, werden hiermit vorgeladen, solches binnen 14Tagen a dato so gewiß bey Fuͤrstl. Landge⸗ 
richi zu mesden, als ansonsten sothaner MNochlaßz deren durch Testament ernannten Erben, 
nach Verlauf dieser Zeit, ausgefolgt werden soll, so wie dann diejenige, die von derselben 
Beld erborgt, und FJaustpfaͤnder hinterlegt haben, ein fuͤr allemal angewiesen werden, den 
ꝛoten Jul. Nachmittogs 2 Uhr, in der Wornung der verstorbenen Juͤdin Brendel, beym 
Drecholermeister Kuͤgeler in der Dionysienstraße, zu erscheinen, und gegen Erlegung des 
Darlehens ihre Faustpfaͤnder zuruͤcknehmen un er der Verwarnung, daß die Sachen der 
Nichterschienenen, ebenfals dem oberwehnten Testaments⸗Erben aus zelefert werden sellen. Cassel 
den iten Jul i79. S. . Candgericht dahier. 3 
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