Verpachtungen.
Kanflustige oͤnnen sich alsbann vor hlesigem Stadtgericht zu gewoͤhnlicher fruͤher Zeit angeben,
dieten, und der Meistbietende nach Besinden das weitere erwarten. Cassel den bten Septdr.
179. Ex Commissione Senatus. G. E. Koch, Stadt⸗ Secretarius.
Verpacht⸗ und Vererbleihung.
) Nachdem sich zu dem auf Peterstag 1792 pachtlos werdenden zu Ober⸗Urf gelegenen
frey Adel. Guth, des Herrn Ober-Appellaitons-Gerichts-Rath von Motz zu Caffel, in dem
anberahmt gestandenem Licitatiors⸗ Termin, kein annehmlicher Pachter eingefunden So wird
solches hierdurch bekannt gemacht, um sich sothaner Pachtung halber bey den Herrn Eigen⸗
thuͤmer in Cassel, eder bey dem Samtgericht in Zwesten melden, und die Pachtbedingungen
daselbst vernehmen zu koͤnnen. W
) Zur anderweiten von Petri 1792 angehenden Verpachtung des mit einem starken In⸗
ventario versehen, und mit einer großen Schaͤferey berechtigten, dem Herru General⸗Maser
von Keudell zugehoͤrigen sequeftrirten Guthes zu Schwebda/ wevon disher 1355 Rihir. jaͤhruͤ⸗
chen Pachtgeldes, auch 8 Malter Korn entrichtet worden, wird Kraft des mit dazu von Hoch⸗
fuͤrstlicher Reglerung ertheilten Auftrags, ternünus plus sid re e da rn e
Schwehda angesetzet, dariun diejenige, welche ein mehreres als die bisherige Pachtpraͤstationen
so der Herr Landrath von Keudell bereits geboten hat, geben wollen, ihr Gebot zu thun/ und
auf das hoͤchste Gebot gegen einen baaren Vorstaub von 2000 Rthlr. nach vorgaͤngiger Ratifi⸗
eation Hochfuͤrstl. Regierung des Zuschlags zu gewaͤrtigen haben; und soll denen, de sich zu
dieser Pachtung melden werden, sowohl vor⸗ als in dem Termin, der alte Pachtbrief und das
Inventarium vorgelegt werden. Eschwege den 7. Septbr. 179535. Holzapffell.
M Zu anderwelter Verpachtung des Vorwerks zu Frauensee, welches auf Trinitatis 1792 vacant
wird, sell ein nochmaliger Liecitativns⸗Termin Dienstag den riten des naͤchsttuͤnftigen Monats
October auf Fuͤrfel. Ober⸗Renth⸗ Kammer abgehalten, und darinn die Gebote auf das Vorwert
allein sowohl, als mit denen bisher dabey gewesenen Anits-Guͤthern, Seen und Fischereyen,
auch auf jedes derersetßen besonders ad protocollum angenommen werden. Es wird bemuach
solches mit dem Beyfuͤgen hierdurch oͤffentlich bekannt gemacht, daß diejenige, welche auf eine
oder die aundere Art zu diesen Pachtguͤthern Lust haben, fich alsdann des Vormittags alhier
einfinden, wegen ihrer Vermoͤgens-Umstaͤnde, und daß ste wegen der VorwerksPacht die noͤ⸗
thigen Kenntnisse haben, und auf 1020 Rthlr. hypothekarische Caution im Lande zu enw
Stande sind, obrigkeitliche Attestata, ohne welche nlemand zur Licitation gelaffen wird pro⸗
duciren, nach Vernebmung der Pachtconditionen, deren sie sich auch in loco erkundigen koͤnnen,
bbre Erklaͤrung zu Protokoll geben, und darauf das weltere erwarten moͤgen. Cassel den zten
Sept. 179.. Aus Zuͤrstl. Ober⸗Kenth⸗Kammer..
HMO Mitwochs den 28ten Septb. deJ. soll der hiesige Stadt- Wein⸗ und Brandeweins Keller hin⸗
wiederum auf Z⸗ oder vach Befinden auf 6Jahre, an den Meisthietenden verpachtet werden:
Diejenigen nun5 so solchen erstehen wollen, und noͤthige Sicherheit zu leisten im Stande sind,
koͤnnen sich in diesem Termin vor hiesigem Stabtgericht einfinden, die Bedingungen vernehmen,
shre Gebot thun, und der Meistbletende salva approbatione Hochfuͤrstlichen Steuer⸗Kollegil
des Zuschlags gewaͤrtigen. Gudensberg am 19ten Aug 1710... — *
Burgermeister und Raih, A—. Moͤnch, zeit. Consuh.
Zu vermiethen:
HM Es sollen die Boutiken in benen Hallen auf dem Marstaͤller Platz, deren Pachtzeit mit Ende
Novemb. dieses Jahrs zu Ende gehet, hinwiederum Meistbietend vermiethet werden, worzu
KFerminus auf Montag den zten Octob, angesetzt worden, Diejenige, welche selbige zu miethen
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