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Sept.
Verkauf von: Grundstuͤcken.
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5) Ausgeklagter Schuldeuhalber, sollen nachfolgende, dem Joh. Christoph Thoͤne zu Nieder⸗
meißer, zustaͤndige Grundstuͤcke, als: 1) Wohnhaus aufm Sommerhofe, zwischen Rartin
Range, und Joh Heinrich Neuze gelegen; 2) . Ack. 15 Rut. Garten dabey; 3)14 Ack.
5 Rut. vorm Wolferswinkei, an Henrich Rennebaum und Heurich Heusers Kei. 9 J Ack
a Rut. vorm Westerholze an Anthon Thoͤne und Johannes Ruͤddentlaus Rel. und 5) 1 Acker
11 Ruten Wiese, hinter der Leibe, unterm Dinckenberge, zwischen Henrich Nenze d. juͤng.
und dem Obermeißer Lande gelegen, von Gerichtswegen an den Meistbietenden oͤffentlich ver⸗
kauft werden. Diejenige nun, welche sothane Grundftuͤcke zu erstehen gesonnen, oder rechtl.
Anspruͤche daran zu machen vermeynen, koͤnnen sich in dem dazu ein fuͤr allemahl auf den
aten November dieses Jahrs auberahmten Verkaufs⸗-Termin, vor hiesigem Fuͤrstl. Justiz⸗Amt
angeben, ihre Gebote thuu, und resp. Nothdurft ad Protokollum vorstellen, und nach Befinden
des Zuschlags, so wie weitere rechtliche Verfuͤgung gewaͤrtigen. Zierenberg den 23ten Äugust
1791.. BSGs8. Justiʒ⸗ Amt das. J. P. Seppe.
Von Gerichtswegen soll gegen baare Bezahlung in Kassenwehrung oͤffentüch verkauft und
ausgeboten werden: 1) die dahier an der Schwalm gelegene, mit einem Mahl⸗ und Schlag⸗
zang versehene, zins⸗ und dienstfreye Otto⸗ Muͤhle, in welche die die Gemeinde Betzgerode
zugleich gebannt ist, samt einem Aalfang und der Fischerey im Muͤhlengraben; 2) ** Acker
Barten bey der Muͤhle; 3) Ad. 8 Rut. Erdwiese; 4) 33 Ack. ⸗Rut. Erbwiese, und 3)
Ack. 2 Rut. Erbgarten, welche Srundñuce auernachsi bey der Muͤhle gelegen. Wer nun auf
sothane Muͤhle und die Grundstuͤcke bieten will; der wird hiermit verablaͤdet, sich in dem auf
Montag den 7ten November d. J. erzielten Termino Licitationis dabier vor Gerichte einzufin⸗
den, sein Ges und Gegengedot zu thun, auf das Meistgebot aber Zuschlag und dem Bekinden
nach Adindication zu gewaͤrtigen, Zwesten am 22ten Aug. 179.
Allodial von Loͤwensteinisches Samtgericht alda Justitiarius Vosenthal.
7) Es soll von Amtswegen, ausgeklagter Schuldenhalber, womit Johannes Prior und dessen
Ehefrau, von Werkel, dem Schutzjuben Leib Levt von Obervorschuͤtz, verhaflet ist, das dem
Schuldner zustaͤndige Haus mit einem Zubehoͤr, zwischen der Schule und Johannes Schultzen
gelegen; hiervon wird abgegeben in die Rentherey dabier J Rauchhuhn und 6 Hir. Hofschilliug,
auch 2 Eyer, die hierzu gehoͤrige Gemeinds-Nutzung und Zack. Erbgarten Ch. F. Nr. 39. au
der· Schiudefurth⸗Gasse, zwischen Dittmar Sauer und — Wilhelm gelegen, in Ter⸗
mino Licitationis Dounerstag den 18ten October d. J. an den Meistbietenden verkauft werdem
Wer nun sorhanes Haus und uͤbrige Grundstuͤcke zu aufen Lust hat, ober baran sonst eine ge⸗
gruͤndete Ansprache zu haben vermeynet, hat sich in præfixo des Morgens 9 Uhr, auf hiesiger
Imtsstube einzufinden, seine allenthaibige Notodurft, bey Verlust seines daran habenden
Rechts. ad Protokollum zu verhandlen, und der Meistbietende sodaun, dem Befinden nach,
der Adjndication zu gewaͤrtigen. Gudensberg den 6ten Aug. 1791. S. P. Vietor.
1) Ausgeklagter Schuldenhalber, womit Facob Braͤutigam zu Werckel, dem Schutzinden Leib
Levt zu Obervorschuͤtz berhaflet ist, sol von Amtswegen, das dem Schuldner zustaͤndige Erb⸗
land am Fritzlaeifchen Steinwege, an der Graͤnze, an Hans Adam Schminke gelegen, dier⸗
don wird abgegeben die 11te Garbe in den kleinen Zehnden, in Termino Licitationis, Don⸗
nerstag den z20ken October d. J. an den Meistbietenden verkauft werden. Wer nun sothaues
Erlaed zu Naufen Lust hat/ oder daran sonst eine gegruͤndete Ansprache zu haben vermeynet,
hat sich in præsiso des Morgens 9Uhr, auf hiesiger Amtsstube einzufinden, seine allenthalbi⸗
g: Notbdurfst hey Verlust seines baran habenden Rechts, ad Protokollum zu verhandlen, und
per der Meiftbietende sodann dem Befinden nach, der Adiudication zu gewaͤrtigen. Gudeng,
berg den 6. Aug 179, 37 J 8. P. Vietor.
5) Auf Ansuchen der Erben des verstorbenen Candidati juris Bourdon zu Sandershausen, ist
mir von Hochfuͤrstl. Regierung eommittirt worden, das ihnen daselbst zufiebende Haus nebst
Scheuer, Hofreide, und einem dabey gelegenen — welches jetzo an den Branteweinsbren⸗
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