Full text: Casselische Policey- und Commercien-Zeitung (1791, [2])

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3) Eine Koͤchin, so ihrer guten Aufsuͤhrung wegen Attestakte vorzeigen kan, welche auch mit 
Reincemachen, Waschen uͤnd Buͤgeln umzugehen weiß, alhler in einen kleinen Haushalt; auf 
Michaeli oder Weinachte. 
) Auf Michaeli; eine Kindermagd von gesetzten Jahren, die schon mehr als Kindermaͤdzen ge⸗ 
dienet, Waschen, Buͤgeln, Stricken uad Mehen kan, nd Zeugnifse ihres guten WMandels 
hat; in der Frankfurterstraße Nr. 44. auf der ersten Etage, kan sich eine solche Person meldem 
Personen, welche Dienste suchen: 
) Ein Pernckenmachergesell, der Frauenzimmer und Herrn gut frisiren kan, die Aufwartung 
versteht, und etliche Fahre hier in Cassel in Condition gestanden hat, bey eine Herrschaft; so⸗ 
gletich ober auf Michaellil. 
2) Eine Person von gesetzten Jahren, außerha'b Cassel bey Kinder oder bey eine alte Dame zur 
Aufwartunz; sie kan Reden, Stricken „gut Waschen und Buͤgeln, auch sonstige Hausarbeit. 
3) Eine Person, als Hausdaͤlterin, oder Koͤchin, die auch Damens bedienen kan, und mit gu⸗ 
Jem Altestat versehen ist, inn⸗ oder außerhalb Eassel; kan soglelch, oder auf Michaeli antreten. 
4) Ein junger Mensch von 2t Jahren, weicher schon mehr gedienet, Herrn frisiren kan⸗ auch 
etwas mit Gartenarbeit umzugehen weiß, und gute Attestate vorzeigen kan, in⸗ oder ausser⸗ 
de dassel In des Baͤckermeisters Breiting Behausung auf dem Biuf , ist naͤhere Nachricht 
zu haben. I 
Kapitalien, welche auszulehnen: 
150 Rthlr. zu 4 pro Cent hier in Cassel in Nr. 702. in der Marlinistraße. 
2) 300 Rthlr. Kapital, gegen sichere Hypothek; sogleich. 
8) 1000 Rthlr. auf die erste Hopothek dier in Casset, zua pro Ceut, einzeln oder beysammen. 
), 8200, Rthle. zusammen oder vertheilt, auf die erste sichere Hypothek auf ein Haus alhier in 
Cassel zu 4 pro Cent. In der Martinistrape in Ne. 33. ist sich zu melden. 
5) 250 Rthlr. Pupillengeld, beym Baͤckermeister Sicbert. 
Bekanntmachung von verschiedenen Sachen. 
) Nach der Anzeige des Herrn Pfarrer Otto zu Ibda, siad demselben in der Nacht auf den 27ten 
Jul. mittelst Endruchs gestohlen worden: ein silberner vergoldeter Abendmahls⸗Keich und ein 
dergleichen Tellergea, worauf der Name Johann Bode „eingegraben stedt, beides obngefehr 
20 Rihle. werth, ein Paar silberne Schubfchnallen, ein Paar goldene Ohrringe, 2 Sersiet⸗ 
ten vom Lilienmuster, eine neue gedruckte Schuͤrze, ein silbernes Petschaft, ein geranchter 
Meerschaumener Pfeifendopf, ein Federmesser mit 4 Klingen, eine stablene Halsschnalle und 
3 Laubthaler. Von hiesigen peinlichen Gerichtswegen, werden demnach alle Orts Obrigkeiten 
resp. ersucht, auf etwaige Innhader dieser Sachen zu achten, die Verdaͤchtigen anzuhalten, 
und in dem einen ober dem audern Falle an hiesiges Gericht gefaͤllige Nachricht zu ertheilen. 
Rotenburg an der Fulde, den 29ten Augusi 1701. 
5. 6. R. Rath und Amtmann. O. S. Gleim. 
2) Nachdem des im siebenjaͤhrigen Kriege im hochloͤbl. Leib⸗ Regiment gestaudenen, und damals 
verstorbenen Capitain Bauermeisters in 29 Rthlr. 24 Alb. bestehende Nachlassenschafts⸗Maffe 
unter die Creditores deren Fordirungen vor liquid erkannt worden, als: 1) der Hr. General⸗ 
Major von Gobr; 2) des gewesenen Handelsmann Magnus, Jobann Rall's Erben 33) des 
Kaufmann Hartmanns; 4Wur⸗ Bramber; 3) Hof⸗Fourier Keylers, Tochter;6) denen 
Weinhaͤndlers, Geng, und 7) Stettin, wien Erklaͤrungen gemaͤß, nach Verhaͤltnsß elnes je⸗ 
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