Full text: Casselische Policey- und Commercien-Zeitung (1791, [2])

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Sebptur. 
Verpachtungen. 
ZAck. anf den Ellen⸗Aeckern, am Justus Umbach bd. juͤng. gelegen, ex ossicio an den Meist⸗ 
dietenden oͤffentlich verkauft werden. Wer nun darauf bieten will, der kan sich in dem auf 
den 29ten Septemb, bestimmten Licitations, Termin, auf Fuͤrstl. Landgericht angehen. Cassel 
den 29ten Aug. 1791. 
21) Es sollen die dem hiesigen Buͤrger Adam Kramm zustehende Grundstuͤcke, als: 1) Haus und 
Hofreide aufm Ziegenbock, zwe schen Guͤnter Thoͤnen und Matthias Harimann; 25 25 Acker, 
2 Rut. Wiesen in der Lohwiesen, mit Joh. Henrich Schindehuͤtten, jezt dessen Erben an der 
Hospitals wiese gelegen, oͤffentlich an dru Meistbietenden in Termino, Montags den 7ten No⸗ 
bember naͤchstkuͤnftig verkauft werden. Diejenige nun, welche diese Grundstuͤcke zu kaufen ge⸗ 
sonnen, oder daran rechtliche Ansprache zu haben vermeynen, koͤnnen sich in præfixo zu fruͤher 
Zeit auf dem Rathhause aldier einfinden, die Gebote und Nothdurft zu Protokoll geben, und 
das weitere rechtliche eiwarten. Grebenstein den goten Aug. I7äü8äF5. —— 
Suͤrstl. Stadtgericht hiers. Goͤssell. Deichmann. 
Verpacht⸗ und Vererbleihung. 
1), Nachdem sich zu dem auf Peterstag 1792 pachtlos werdenden zu Ober⸗Urf gelegenen 
frey Adel. Guth, des Herrn Ober-Appellations-Gerichts⸗Rath von HNotz zu Eafsel, in dem 
anberabmt gestandenem Licitations⸗-Termin, kein annehmlicher Pachter eingefunden; So wird 
solches hierdurch bekaunt gemacht, um sich sothaner Pachtung dalber bey dem Herrn Eigen⸗ 
kbuͤmer in Caffel, oder bey deri Samegericht in Zwesten meiven, und die Pachtbedingungen 
daselbst vernebmen zu koͤnnen. 
2), Zu anderweiter Verpachtung der Ende May kuͤnftigen Jahrs pachtlos werdenden hlesigen 
Abnaberger und Ahna-Muͤhlen, sodann der Unterneustaͤdter Mahl Schlag⸗ Schneide⸗ Bohr⸗ 
und Walkmuͤhle nebst der vor der Stadt bey Bettenhausen gelegenen sogenannten Drathmuͤhle, 
ist ein nochmahliger Licitauonstermin, auf Dienstag den 27ten des naͤchstrommenden Monats 
September bey Fuͤrstlicher Oberreuthkammer angesetzt, welches mit dem Beyfuͤgen bekannt ge⸗ 
macht wird, daß, wie bisher, die Ahnaberger⸗ Muͤhle mit der Ahna⸗Muͤhle au einen Bestaͤn⸗ 
der, die Unterneustaͤdtermuͤhdle aber mit der Drathmuͤhle an einen andern Pachter, deren jeder 
auf 3000 Rttzlr. hypothekarische Caution zu leisten und das vierteljaͤhrige Locarium voraus⸗ 
zuzahlen im Stande ist, verpachtet werden sollen; diejenige also, welche zu Uebernehmung der 
einen oder andern dieser beyden Muͤhlen⸗Pachtungen Lust haͤtten, koͤnnten sich daher in obi⸗ 
gem Termin des Vormittags alhier einfinben, obrigkeitliche Aitestata, daß sie Muͤhlenverstaͤu⸗ 
dige und Zu dieser Unterneomung genugsam vermoͤgend seyen ohne welche niemand zur Lcha⸗ 
tiou gelaffen wird, produciren, nach Vernehmunz der Pacht-Conditionen, deren sie sich auch 
bor her erkundigen koͤnnen, ihre Erklaͤrung ad protocollum thun, und darauf das weitere arwar⸗ 
Iken. Cassel den 16. August 179.. Zuͤrsti. Hess. Ober⸗RKenih⸗Kammer daselbst. 
) Zu anderweiter Verpachtung des Vorwerks zu Frauensee, welches auf Trinitatis 1792 vacant 
wird, soll ein nochmaliger Licitations ⸗Termin Dienstag den Iiten des nachsttuünftigen Monats 
Octoder auf Fuͤrkl. Ober Renthe Kammer abgehalten, und darinn die Gebote auf das Vorwerk 
auein sowohl, als mit denen bisher dabey gewesenen Lmts Guͤnhern Seen und Fischereyen, 
auch auf jedes dererselben besonders ad protoeollum angenommen werden. Es wird demnach 
solches mit dem Beyfuͤgen hierdurch oͤffen lich besannt gemacht, daß diejenige, welche auf eine 
oder die andere Art zu diefen Pachtguͤthern Lust haben, sich alsdann des Vormittags alhbier 
einfinden, wegen ihrer Vermoͤgens⸗Umstaͤnde, und daß sie wegen der Vorwerls Pacht die noͤ⸗ 
thbigen Kenntnisse haben, und auf Joso Rthlr. hypothekarische Caution im Lande zu stellen im 
Stande sind, obrigdeitliche Attestata, ohne welche niem and zur Licitat!on gelassen wird, pro— 
duciren, nach Verne hmung der Pachteonditionen, deren sie sich auch in loeo erkundigen koͤnnen, 
lhre Erklaͤrung zu Protokoll geben, und darauf das weitere erwarten moͤgen. Cassel den 5ten 
Sept. 1791. Aus Zuͤrstl Ober⸗Renth⸗Kammer. 3
	        
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