Full text: Casselische Policey- und Commercien-Zeitung (1791, [2])

Verkauf von Grundstuͤcken. 
2 tuci 
M Es sollen des Michel Buͤrger von Grosenritta nachbemeldte Grundstuͤcke, nemlich: 1) eine 
Schener, davon Conrad Froͤlich das Gegentheil hat; 2) 2Ack. Erbland aufm bretdten Hecken⸗ 
Feide, am Johann Jost Toͤpfer; 3) 1 Stuͤck Erbwiese auf der Heiligenbaune, am Johannes 
Dietrich gelegen, ex officio an den Meistbietenden oͤffentlich verkauft werden. Wer mun darauf 
bieten win, der kan sich in dem auf den 25ten October ein vor allemahl bestimmten Verkauss⸗ 
Termin, auf Fuͤrstl. Landgericht angeben. Cassel den 1iten Ang. 17981..5 
) Es soll des Conrad Pape von Edlen, jetzt des Johann Henrich Buͤtte daselbst Z Hufe Land, 
davon Johann George Weyde das Gegentheil besitzt, ex ouicio an ten Meistbietenden oͤffent⸗ 
lich verkauft werden. Wer nun darauf bieten will, der kan sich in dem auf den 25ten Ociob. 
eln vg allemahl bestimmten Verkaufs⸗Termin, auf Fuͤrstl. Landgericht augeden. Cassel den 
gten Aug. 179. * 
9) Ausgellazter Schuldenhalber, womit Adam Vaupels Rel. zu Geismar, dem Schnutzjuden 
Ruben Moses zu Fritzlar verhaftet ist, soll von Amtswegen das der Schuidner in zustaͤndige 
Haus, Stallung und Hofreyde, zwischen Johannes Schmal und Valentin Naumann, davon 
wird abgegeben gnaͤdisster Herrschaft jaͤhrl. 7 Ald. Koͤdder⸗Dienstgeid, 1 Rauchhuhn; a) der 
Fraͤulein von Dallwig nacher Fritzlar, 1Fastnachtshuhn, und 3) ber Kirche zu Geismar 2Alb. 
Grundzius, und 2 Gemeinde-Nutzungen, in Termino Licitationis Donnerstag, den 27ten Öcteb. 
d. J. an den Meistbietenden verlauft werden. Wer nun sothenes Haus cum pertinentiis zu 
kaufen Lust hat, oder sonst eine gegruͤndete Ansprache daran zu haben permeinet, hat sich in 
præsiao des Morgens 9 Uhr, auf hiesiger Amtsstube einzufinden, seine allenthalbige Nothdurft, 
bey Verlust seines daran babenden Rechts ad Protocollnm zu verhandlen, und der Meist bietende 
sodann, dem Befinden nach, der Adjudleation zu gewaͤrtigen. Gudensberg den Aien August 
7qr...... 3. 8. P. Vietor. 
5) Ein Haus benebst einer Wlrihschaft mit allem Zubedoͤr, welches sich auch sonst zu alen Ge⸗ 
werben schickt, hat Hofraum, Hiutergebaͤude, Kuͤh⸗ und Schweinestaͤlle; sozieich zu verkaufen. 
c) Von Gerichtswegen soll gegen daare Bezahlung in Kaffenwehrung oͤffentlich verkauft und 
ausgeboten werden: 1) die dahler an der Schwalm gelegene, mit einem Mahl und Schlag⸗ 
gang versehene, zins⸗ und dienstfreye Otto⸗Muͤhle, in welche die die Gemeinde Betzgerodt 
zugleich gebannt ist, samt einem Aalfang und der Fischerey im Muͤhlenzraben; 2) vAcker 
Garten bey der Muͤhle; 3) 2Ad. 8 Rut. Erdwiese; 4 33 Ack. Rut. Erbwiefe, und ) 
Ack. 2 Rut. Erbgarten, welche Grundstuͤcke allernaͤchst bey der Muͤhle gelegen. Wer nun auf 
sothane Muͤhle und die Grundstuͤcke bieten will; der wird hiermit verablaͤder , sich in dem auf 
Montag den 7ten November d. J. erzielten Terinino Licitalionis dabier vor Gerichte eln zufin⸗ 
den, sein Ge⸗ und Gegengebot zu than, auf das Meistgebot aber Zuschlag und dem Befinden 
nach Adiadication zu gewaͤrtigen. Zwesten am 22tea Aug. 79. 
Aldodial von Loͤwensteinisches Samtgericht alda Justitiarius Rosenthal. 
7) Es soll vonl Amtswegen, ausgeklagter Schuldenhalber, womit Johannes Prior und dessen 
Ehefrau, von Werkel, dem Schutzjuden Leib Levi von Obervorschoͤtz, verbaftet ist, das dem 
Schuldner zustaͤndige Haus mit elnem Zubehoͤr, zwischen der Schule und Johannes Schultzen 
gelegen; hiervon wird abgegeben in die Rentherey dahier 1 Rauchbuhn und 6 Hlr. Hofschilling 
zuch 2 Eyer, die hierzu gehoͤrige Gemeinds-Nutzung und Ack Erbgarten Ch. F. Ne. 39. an 
der Schiudefurth⸗-Gasse, zwischen Dittmar Sauer und Bittmar Wilbeim gelegen, in Ter⸗ 
mino Licitationis, Donnerstag den 18ten October d. J. an den Meistbletenden verkauft werden— 
Wer nun sothanes Haus und uͤbrige Grundstuͤcke zu kaufen Lust hat, oder daran sonst eine ge⸗ 
gruͤndete Ausprache zu haben vermeynet, hat sich in præfixo des Morgens 9 Uhr, auf hiesiget 
Amtsstuhe einzufinden, seine allenthalbige Notodurfe bey Verlust seines daran habenden 
Rechts. ad Protokollum zu verhandlen, und der Meistbletende sodann, dem Befinden nach, 
der Adjudication zu gewaͤrtigen. Gudensberg den oten Aug. 1791. BS. P. Vietor. 
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