Full text: Casselische Policey- und Commercien-Zeitung (1791, [2])

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Septbr. 
Vorladungen der Glaubiger. 
793 
7) Dem im beochloͤbl. Earde Grenadier⸗Regiment gestandenen Prewier⸗Lletenant von Naris⸗ 
rorti, ist auf sein uaterthaͤnigstes Ansnchen der Abschied als Hauptmann gnaͤdigst zug estanden 
worden: Es werden demnach alle diejenigen, welche an demselben Forderungen haden, hiermit 
vorgeladen, daß sie so gewiß, in dem, Mittwochs den 2isten kuͤnfrigen Monats, Vormittags 
um 9 Uhr, vor dem Kriegsgericht des hochloͤb. Garde Grenabier⸗Negiments angesetzten Ter⸗ 
min, in Person oder durch hinlaͤnglich Bevollmaͤchtigte erscheinen, und thre Forderungen gel⸗ 
tend machen, als widrigenfals zu gewaͤrtigen, daß sie dahier nicht weiter gehoͤrt, sondern da⸗ 
mit abzewiesen, und gedachtem Hauptmann von Mariskotti der schrifiliche Abschied verabfolgt 
werden solle. Cassel den 25sten August 1791. 
von Biesenrodt, . 
General⸗Lieuten. u. Command. des hl. Garde Grenadler⸗Rgms. O. S. Strube, Audit, 
3) Nachdem in des zu Wolfhagen verstorbenen Burgermeisters Johann George Vietors 
Concurssache, uͤber saͤnmtliche Forderungen nunmehro endlich erkannt, und zum Verfah⸗ 
ren uͤber den Vorzug, Termin auf den 2oten Septb. bestimmet; zu dem Ende auch die Ta⸗ 
besle, wie nach den vorliegenden Acten die Glaubiger zu befriedigen, entworfen, und sowohl 
am Rathhause zu Wolfhazen, als auch an hiesiger Gerichtsthuͤr angeschlagen worden: als wird 
solches hiersurch oͤffentlich bekannt gemacht, um dasjenige, was der eine oder andere Glaubi⸗ 
ger weren eines befsern Platzes fuͤr sich zu bkaben glaubt, in ermeldetem Termine allhier vor⸗ 
zustelen und zu begruͤnden, mit der nachdruͤcklichen Bedeutung, daß der Nichterscheinende 
Glaaubiger damit hernach nicht weiter gehoͤrt, sondern auf des erscheinenden Glaubigers Vor⸗ 
bringen einseitig und zu dessen Gunsten erkannt werde. Breuna den 22ten Aug. 179. 
. J. C. Kornemann, Kraft hoͤheren Aufttags. 
9) Wie Burgermeister und Rath alhier zu Cassel fuͤgen htermit kund und zu wissen, da 
der hiesige Buͤrger und Lohgerbermeister Werner Schenck in seinen Vermoͤgens-Umstaͤnden 
ganz zuruͤckgelowmen ist, und Wir zu voͤlliger Untersuchung dessen Schnlden-Zustandes, auch 
Versuch eines gütlichen Vergleichs unter defsen Glaubigern Terminum præjudicialem auf Dien⸗ 
staz den igten December bestimmt haben: Als citiren, heischen und laden Wir alle und jede, 
welche an obgedachtem Lohgerbermeister Werner Schenck aus einigem Grunde, Ansprüͤche oder 
Forderungen zu haben vermeynen, hiermit und in Kraft dieses, zum ersten, zweyten uud drit⸗ 
ten, mithin ein und vor allemahl, und wollen, daß sie in dem anberaumten Termino perem- 
torio dor hiesigem Stadtgericht, es seye in Person, oder durch binlaͤnglich Bevollmaͤchtigte zu 
fruͤher gewoͤhnlicher Gerichtszeit erscheinen, ihre Forderungen und Anspruͤche augeben und ge⸗ 
hoͤrig dociren, auch nach genommener Einsicht des Maffenbestandes sich bestimmt erklaͤren, 
ob sie die Masse unter sich in Guͤte vertheilen, oder einen foͤrmlichen Concurs eroͤfnet wifssen 
wollen, mit der Verwarnung, sie erscheinen oder nicht, daß sie dey diesem Verfahren nicht 
weiter gehoͤrt, sondern praͤciudirt, und auf der geschickt erschienenen An⸗ und Vorbringen er⸗ 
kannt werde W. R. Eassel den 15ten ALug. 1791. Burgermeister u. Rath daselbst. 
Verkauf von Grundstuͤcken. 
) Ein dem verstorbenen Buͤrger Andreas Neussel dahier in Ziegenhain zugebhoͤrig gewesene Wie⸗ 
se, die Stockwiese genannt an dem Einwohner Raab zu Niedergraͤnzebach gelegen, soll in 
Termino Dienstags den 13ken September oͤffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. 
Diejenige nun, welche solche zu kaufen Lust haben ober rechtliche Anspruͤche daran zu haben 
permeynen, oͤnnen sich am bestimmten Tage, des Morgens um i0 Ubr, bey Fuͤrstlichem 
Justiz⸗ Amt dahier einfinden, erstere ibre Gedote thun, letztere aber ihre Notbdurft zu Pro⸗ 
totoll vorstellen, und die weitere rechtüche Verfuͤgung darauf erwarten. Ziegenbain den Ziten 
Jul. 1791. —7* 8. 5. Justiz⸗Amt hierselbst. 
2) Ea 
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