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wobl bekannte als unbelannte Glaͤubigere, welche an gedachten Stadischrelber Wlegand und
bessen beyde, bereits vor ihm, mit Todde abgegangenen Ehefrauen Marta Lbar otle, gebor⸗
ae Huͤckerin, und Anna Catharina, geborne Wennerdoldtin Rachlassenschaften gegruͤndete
Anspruͤche, woher sie auch nur ruͤht en moͤgten, zu haben glauben, auf den zu deren An⸗ udd
Vorbringung auf derselben Darlhaung, auf den 1zten September l. Is angesezten Ternuin,
dergestait vorgela den, daß sie unausbleiblich in Person, eder ducch oroörungsmaͤßig Bevoll⸗
maͤchtigte auf hiesigem Ratbhause zu gewohnlicher Morgenszelt erschesnen⸗ ihre Auspruͤcht und
Forderungen anzeigen und gehoͤrig beg uͤnden, in dessen Eutstehang aber gewaͤrtigen, daß die
Verthellunz saͤmtlicher Verlasseuschaften und Zahlung der berichtigten Schuldes, nach Ver⸗
moͤgen und Besinden alsdald vorgekehr! werde, und Thnen daun nicht weiter zu belfen stehe.
Neulirchen, am Iten Aug. 170950.. Zuͤrstl. Hess. Stadigericht daselbst. Lampmann.
. Des verstorbenen Einwohner Henrich Scheln haßens nachgelassene Kinder zu Relichensachlen,
haben die gerichtliche Anzeige gethan, daß ihres Vaters Passiva das Activ-BVermoͤgen uͤber⸗
stiegen, des Endes mit Enisazung dessen Erbschaft auf die Cessionem bonorum anzutragen,
und um die dffentliche Vorladung seiner Glaubiger zu bitten sich gendthiget faͤnden. Da nuu
diesem Suchen statt gethan worden; So werden alle sowodl bekannt⸗ als unbekannte Glaubiger,
welche an des gedachten Henrich Schellhaßens Nachlaß, Forderung zu machen gedenken, auf
Donnerstag den 15ten September d. J. anderweit destimmt, dergestalt vor das Adeliche von
Boyneharg Hoensteimische Gericht allhier zur gewoͤhnlichen Gerlichtsͤzeit, bey Vermeydung der
Ausschliesung hierdurch oͤffentlich vorgeladen, sich in Person, oder durch geuugsam leitimirte
Anwaͤlde zu Anzeigung und Begruͤndung ihrer Forderungen, einzufinden, und zugleich auf den
ihnen vorzulegenden aue benebst die ordnungsmaͤßig erfolgende Vergleichs⸗ Au⸗
traͤge, zu erklaͤren, beym fruchtlosen Ausgang letzerer aber die Erkennung des foͤrmlichen Con⸗
cursses zu gewaͤrtigen. Jestaͤdt am aten AQug ast 1791.
I IJ. Thomas, Adel. v. Boyneb. Hoenst. Amtmann.
5) Vermoͤge Hochfuͤrstl. Regierungs⸗Auf rags, soll der Schulden⸗Zustand bes verstorberen
Schultbeiß Schotts nachgelassenen Toͤchter alhier, in Gemaͤfßheit gnaͤd. Verordnang vom oten
Septembr. 1783. summarisch untersucht werden, dannendbers alle und jede, weiche au diesen
Schottischen Toͤchtern Forderungen, von welcher Art sie auch seyn moͤgen, zu haden vermeh⸗
nen, dergestalten peremtorie cititt und vorgeladen werden, daß sie in der hierzu auf Montag
den loten October d. J. dahier eoram Comnussione im Amthaus anberahmten Tagefahrt hre
Forderungen beboͤrig liquid'ren, auch im Widersprucdsfall verificiren e
scheinende, aber sich zu gewaͤrtigen, daß sie hernach mit ihren Anspruͤchen nicht weiters gebort,
sondern abgewiesen werden solen. Marburg am iten Aug 1795. —
J J Vißg. Commisl. Lt. Carl Gotifried ille
6) Nachdem man fuͤr noͤtbig sindet, den Schulden⸗ und Vermoͤgens⸗- Stand des hießgen Schutz⸗
uden Joseoh Dannebergs naͤher und gruͤndlicher zu untersuchen, und hierzu Montag den 3teu
October naͤchstluͤnftig anberahmt hat: so wird solches saͤmtlichen, sowohl bekannten als uube⸗
lkannten Creditoren des besagten Schutzuuden Joseph Daanebergs zu dem Ende hilerdurch be⸗
kannt gemacht, um sich am bestimmten Tage, Vormittags 10 Ubr, vor Kürstlich em Jußiz⸗
Umt dabier in Ziegenhaln auf der ehemaligen Eanzeley⸗Siube wo nicht selbsten, dennoch
durch genugsam Bevollmaͤchtigte, einzufinden, und ihre an gedachtem Schutzjuden Daime⸗
berg dermalen noch habende Forderungen, ohnfehlbar zu bewahrbeiten; widrigenfals aber sich
gewaͤrtigen, daß fie damst nicht weiter gehoͤret, sondern von der zu eonstituirenden Debit⸗
Masse schlechterdings abgewiesen werden soͤen. Ziegenbaln den 13tken Aug. 17091.
vuͤrnl. Sess. Justiz-Amt hier selbsten.
7) Es bat die Witwe Hofmaͤnnin eln Acker Erbland vom Schuhmacher Johann Franz Baue
muͤller am Reißberg, zwischen dem Sceshucachn ee vnd dem Brandeweinschenlen Au⸗
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