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Vorladungen der Glaubiger. 34. Stuͤck.
liches Churfuͤrstlichen Justiz⸗Kanzley, entweder in Person, oder durch hinlaͤnglich instruirte⸗
und beyollmaͤchtigte Anwaͤlde zu erscheinen, die vermeintlichen Original⸗Wechselbriefe zu pro⸗
duciren, und ihre aus solchen praͤtendirenden Foderungen zu profitiren, und zwar unter der
ausdruͤclichen Verwarnung, daß diejen gen Wechsel⸗Glaͤubiger, welche ihre praͤtendirte Wech⸗
sel⸗ Forderungen, in Termino præfiso gegen den Kammerjunker von Lichtenstetn nicht ange⸗
hben, und die Wechsel in ihren Originalien nicht produciren werden, mit thren aus solchen
habeden Foderungen praͤcludiret, zum ewigen Stillschweigen verwiesen, und die bis hieher
vorn dem Kammerjanker von Lichtenstein ausgestelten, es seyn eigene, oder trassirte Wechsel,
fuͤr kraftlos, null und nichtig erklaͤret werden sollen. Uhrkundlich des hierunter gelegten
Kontgl. Churfuͤrstl. Hanzley⸗-Insiegels, und gewoͤhnlicher Unterschrift. Geben Hannover den
2ꝛůĩsten Inlins 1795. (6(6L.S.) J. P. C. Salckle.
5 V — J G. Schroͤder.
) Nachdem Jodannes Sustmann, gebuͤrtig aus Wabern, vor geraumen Jahren ohne einige
Raͤchricht seines Aufenthalts zu geben, als SchmiedeGesell in die Fremde gegangen, und daun
—— demselben von dessen mit Tod abgegangenen
Mutter Schwester, des verslorbenen Einwohner Adam Betz zu Haddamar geweseuen Chefrauen
zugefallenen“, unter vormundschaftlicher Verwaltung stehenden und nach der zulezt abgehoͤrten
len Curatel⸗Rechnung, 143 Rthlr 3 Alb. 83 Hlr. ertragenden Erdrheiss, nachgesucht wordenz;
So wird ersagter Johannes Sustmann oder dessen rechtmaͤsige und desbalb sich zu legttimf⸗
rende · Lelbes Erben hiermir edictaliter citirt, im Termin, Freytag den 11ten November d. J ⸗
dor dah esigem Amt zu erscheinen, und vorerwehntes Erbtheil in Empfang zu nehmen, indeßgen
Entftehung aber zu gewaͤrtigen, daß solches denen sich gemeldeten Verwandten, als naͤchsten
Intestat⸗Erben, auf herichtigte Legitimation, verabfolgt werden selle. Gudensberg den oten
Ang. 1791. S. P. Vieior.
Vorladungen der Glaubiger.
1) Auf unterthaͤnigstes Nachsuchen, ist dem im hochloͤbl. Regiment⸗Garde stehenden Faͤhnrich
Carl Wilhelm von Bose, der gebedene Abschied zwar gnaͤdigst zugestanden worden, jedoch soll
derselbe der gegebenen hoͤchsten Ordre gemaͤß eher vom Regiment nicht abgefuͤhrt werden, bis
dessen etwaige Schulden bezahlt sind. Alle dielenige, die an gedachtem Faͤhnrich eine gegruͤn⸗
dete Schudforderung haben, moͤchten⸗ werden demnach hierdurch vorgeladen, sich damit in
dem auf den 5ten Septemb. dieses Jahrs angesctzten Termin, vor dem unten getannien Kriegs⸗
zericht gehoͤrg zu melden, und solche zu liquidiren, oder haben im Nichterscheinungsfall zu
Zewaͤrtigen, daß sie hernach weiter nicht gehoͤrt werden. Cassel den 14ten Aug. 179.
9*6* J B8S. 8. Kriegs⸗Gericht des hochl. Kegiments Garde.
8. C. von Benning
Oberst und Commandeur. C. Bauer, Rgmtsquartmstr. u. Auditeur.
2) Nachdem mir aus Hochfuͤrstl. Reglerung aufgegeben worden, saͤmmtliche Glaͤubiger des
Pfarrer Fischer in Zimmersrode vorzuladen, und selbige prævia liquidatione & collocatione
aus dem dritten Theil dessen Besoldung suecessive zu befrledigen, so werden hierdurch alle die⸗
jenigen, so an ermelbetem Pfarrer Fischer gegruͤndete Forderungen zu haben vermeynen, oͤf⸗
fentuch und bey Vermeydung, nachher nicht weiter damit gebrt zu werden, vorgeladen, in
Termind Dienfiags den zoten August schierskuͤnftig in dem hiestgen Amtbause vor mir erschei⸗
nen und solche echtsgebuͤhrend darzuthun. Treysa den 22ten Jun 1791.
— 8. E. Biskamp, AmtsAssessor. Vermoͤge Auftrags.
) Asf Ansuchen des, uͤber des verstorbenen Stadtschreiber Johannes Wiegands hinterlassene
unmuͤndige Kinder zwoter Ehe bestellten Vormunds, Mattblas Laußer, und jene muͤndige Kin⸗
der erster Ehe, Siegmund und Sophia Wiegand alhier, werden hiermit, um einen zuverlaͤßi⸗
gen