Full text: Casselische Policey- und Commercien-Zeitung (1791, [2])

7) 
.3 
en 
J. 
er 
il. 
2 
M 
4J 
r 
ꝛ 
— 
1⸗ 
er 
m 
r⸗ 
r—e 
2 
9 
u⸗ 
14 
4 
V 
F 
Ue 
n 
n 
r. 
VF 
* 
August. 
Verkauf von Grundstuͤcken. 
713 
ben Meistbietenden oͤffentlich verkauft werden. Wer nun darauf bieten will, der kan sich in 
dem auf den 23ten August ein fuͤr alemahl bestimmten Licitations⸗Termin, auf Fuͤrstl. Land⸗ 
gericht angeben. Cassel den 12ten Jul. i79.. 
10) Es soll das denen Kindern des verstorbenen Einwohners Hans George Humburg zu Calden 
gehoͤrige, und daselbst in der Oberstenstraße zwischen Johann Wilhelm Humburg und Caspar 
Henning stehende halbe Wohnhaus, oͤffentlich an den Meistbletenden gegen baare Zahlung ver⸗ 
kauft werden. Wer nun solches entweder zu kaufen willens ist, oder rechtliche Anspruͤche darau 
gu haben vermeinet, hat sich in Termino Diensttag den 4aten October naͤchstkuͤnftig, Vormit⸗ 
tags um 10 Uhr, zu Grebenstein vor Amt einzufinden, seine Gedote und Nothdurft ad Proe 
socollum zu geben und darauf das weitere zu gewaͤrtigen. Hofgeismar den —Aã 1791. 
oͤssell. 
ti) Ss soll das dem hiefigen Schutziuden Moses Heilbrun geboͤrige, und hierselbst auf dem 
Schumarckt, zwischen denen Schutzinden Itzig Heinemann und Jesel Salomon stehende Wohn⸗ 
haus, oͤff ntlich an den Meistbietenden gegen daare Zahlung verkauft werden, Kauflustge 
sowohl, als diejenige, so rechtliche Anspruͤche daran zu haben vermeynen, koͤnnen sich datzer 
in Termino Donnerstag den izten October naächßkuͤnftig, Vormittags um 10 Uhr, vor hiesi⸗ 
gem Stadtgericht einfinden, ihre Gebote und Rothburft zu Prototoll vorstellen, und sodanu 
das weitere gewaͤrtigen. Hofgeismar den 25ten Jul. 1791. J 
S. 5. Stadtgericht daselbst. Goͤssell. 
12) Es soll des Johann Jost Schaumburg von Niederzwehren, dem hiesigen Stift Martini zins⸗ 
hare F Hufe Land, aufgewachfener Fruchtzinsen halber, ex offieio an den Meistbietenden oͤf⸗ 
fentlich verkauft werden. Wer nun darauf bieten will, der kan sich in dem auf den 27ten 
Septbr. ein vor allemahl auderahmten Verkaufs⸗Termin, auf Fuͤrstl. Landgericht angeden. 
Cassel den i12ten Jul. 179 3. 9J 
13) Nachdem in dem abgehaltenen Licitations⸗Termin, auf des dem Jobannes Hebig alhler, 
Schuldenhalber verkauft werden muͤfsende Wohnhaus, das dermahlige Wirtbshaus zum 
Stern genannt, samt Hofreithe, Scheuer und Stallung, auch zweyen darzu gehoͤrigen Gar⸗ 
ten, mehr nicht daun 520 Rthlr. geboten worden; diefes Gebot aber zu geringe, und die Noth⸗ 
durft erfordert, daß auch die demselben zustaͤndige Rottlaͤndereien, als 3Ack. 18 Rut. ein 
Stuͤck unter dem Suͤff ig, zwischen Balthaser Saam und Conrad Budes heim gelegen, und Ack. 
an der Sauliede vor dem Walde her, zwischen Johannes Reinmuͤller und Conrad Ernst gelegen, 
mitverkauft werden muͤssen; hierzu nun Termin auf Donnerstag den ersten September d. J. 
anberaumt worden; So wird dieser weitere Licitations⸗Termin hiermit oͤffentuch detannt ge⸗ 
macht, damit diejenige, so auf das Wirthshaus samt Zubehoͤr und Garten ein mehreres zu 
geben, und die Rottlaͤnderelen zu kaufen wellens sind, sich in dem bestimmten Termin am 
tten September, des Morgens so bis 12 Uhr, vor hiesigem Justiz⸗Amte melden, ihr Gebot 
thun und nach Befinden der Meistbietende des Zuschlags gewaͤrtigen. Friedewald den 14ten 
Jul. 1795. Suͤrstl. Hessisches Justiz⸗Amt das. Sriedr. Jul. Sariert. 
14) Es sollen nachstehende dem Peter MRoͤllet und dessen Ehefrauen, Anna Gerdrutha, gebohr⸗ 
ne Lange zu Dagobertsbausen zugehodͤrige erbeigenthuͤmliche Grundstuͤcke, als: 1) ihr, zwi⸗ 
schen Jobann George Buͤrger und Heurich Globes gelegenes Wohnhaus mit Zubehoͤrungen, 
und 6 Ruten dahinter gelegenen Garten; 2) 1Ack. Wlesen, und 3) 13Ack. 10 Rut. Erbland 
im Heisterbach, und zwar saͤmtlich zwischen Johannes Ziegler und Hermann Globes Witwe 
zelegen, in dem hierzu auf bden yten kuͤnftigen Monais September von Amtswegen angesez⸗ 
sezten Termin, auf hiesiger Amtsstube Schuldenhalber meistbietend verkauft werden. Kauflu⸗ 
stige Lwobl als diejenige, welche Anspruͤche, gus welchem Grund es auch sey, an sotha⸗ 
nen Grundstuͤcken zu haben vermeynen, koͤnnen sich alsdenn in sothanem Termin an besagtem 
Diet des Vormittags von 9 bis 12 Uhr, einfinden, ihre Gebote und allenfalsige Anspruͤche zu 
——— Pro⸗
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.