Full text: Casselische Policey- und Commercien-Zeitung (1791, [2])

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1o Uhr, wurde derselbe, nach einer uͤber ein Jahr lang gedauerten langsamen Sutkraͤstung, 
in dem beynade zuruͤckgeleg:en 71sten Lebens⸗Jahr, von seinem Erldser, den er mit so unge⸗ 
theilten und ungeheuchelten Herzen unter allen Umständen verehrte, so sanft und mit dem ru⸗ 
bigen Wesen in die Ewigkeit abgerufen, das genugsam auzeigte, alldort sey sein Lohn fuͤr 
iyn aufgehoben. Eassel den zien August 1295. —. 4 
Philipp jJacob Piderit, Hessen⸗Casselischer Garnisons⸗Arzt. 
2) Gestern den 31. Jul. starb an den Folgen einer boͤsartigen Ruhr mein aͤltester Sohn, Johann 
Dietrich, im IIten Jahr seines Alters; diesen betruͤbten und schmerzhaften Verlust eines so 
hoinungvollen Juͤnglings, hade ich hierdurch allen meinen Freunden und Goͤnnern bekannt 
machen wollen. Wannfried den 1. Aug. 1791. I .. Henr. Appel, Fuͤrstl. Hess. Postmeister. 
Vorl. d. Glaubig.: Bey Fuͤrstlicher Regierung hat der Herr Obrist von der Malsburg angezeigt, 
wie er gesonnen sey, die Guͤsher seines verstorbenen Herrn Vaters, Geheimen Raths, und 
Regierungs-Präaͤsidenten von der Malsburg gegen hinlaͤngliche Sicherheitsleistung in eigene 
Administration zu nehmeu, und auf diese Weise durch bessere okonomische Einrichtung denen 
sich im Concurs gemeldeten Ceeditoren geschwiudere Zahlungs-Vorschlaͤge zu thun in Stand 
gresetzt werde. Saͤmmtliche Glaubiger ermeldeten Herrn Geheimen Raths und Regierungẽ⸗ 
Praͤsidenten von der Malsburg werden dannenhero Kraft hierunter mir ertheilten Auftrags vor⸗ 
geladen, in Termino Mittwochen den 14ten September, entweder in Person oder durch bin⸗ 
laͤnglich und specialiter bevolmächtigte Anwaͤlde auf Fuͤrstl. Regierungs-Commiss ions⸗Stube 
Vormittags 9 Uhr, zu erscheinen, die alsdenn vorgelegt werdende Puncte naͤher zu pruͤfen 
und sich daruͤber zu Protokoll zu erklaͤren, gegentheiligen Falls aber zu gewaͤrtigen, daß die 
Nichterscheinende mit ihrer Noibdurft praͤcludirt und nach demjenigen, was der groͤßere Theil 
beschließen wird, der Vergleich von Commifsionswegen bestäaͤtiget werden soll. Cassel den 
Iten August 179.. B. W. Ruͤppell, Regierungs-Secretar. 
Verkaufs.: Es sollen saͤmtliche dem Unter⸗ Moͤller, Wiegand Bindhammer dabier zustehende Im⸗ 
mobilsa, als Haus, woran eine Muͤhle mit zwey Mablgaͤngen und einem Schlaggange, unter 
dem Dorfe gelegen, worauf Ein Rthlr. Handdienst geld, und Ein Rthlr. vom Schlaggange, 
sodann ein Hahn, und 20 Eyer, und fuͤnf Viertel Korn, an die Gerichtsherrn; desgleichen 
drey Metzen Partim, an den zeitigen Prediger, und 4 Albus dem Schuimeister haften, nebst 
der Hofreyde, Scheuer, Stallung und der Fahrt, wie auch saͤmtliche hierzu gekoͤrige Laͤnde⸗ 
reyen, Wiesen und Garten, von Obrigkeit und Gerichtswegen an den Meistbietenden, Schul⸗ 
denhalber verkauft werden, worzu Termin auf den Ziten August d. J. praͤfigirt stehet; Wer 
nun dies Mühle und Guͤther zu kaufen willens ist, der kan sich in præftixo von des Morgens, 
d bis 12 Uhr, dahier am gewoͤnnlichen Gerichtsorte einfiaden, sein Gebot thun, und auf das 
Meistbietende nach Befieden sich Zuschlags und gerichtlicher Wehrschaft gewaͤrtigen. Gilsa, 
den 17ten Jan. 1791. — — G. leischhut. 
Verpachis.: a) Nachdem die Freyberrl. Spiegelische Muͤhle in Hauede an der Diemel gelegen, und 
in enem Mahl⸗ und' Swilaggange bestehet; instehenden Weynachten Pachtlos wird, und zu 
beren fernerer Verpachtung, Termin auf den 19ten Septb. dieses Jabres bestimmet worden; 
So wird solches hierdurch bekannt gemacht, damit die hierzu Lusttragende, sich in ersagter 
Tage ahrt alhier zu Utbelngoͤnna einfinden, Beweißthuͤmer ihrer Muͤhlen⸗Kenntnisse, and 
daß sie die geüdrige baare Caution zu leisten im Stande sind, vorlegen, und das weitere dem 
Befinden nach, sofort erwarten moͤgen. Uebelngoͤnva den 1ten Aug. 1701. Sxypyharth. 
b) Auf das Adelich von Baumbachische Gutbh zu Kirchheim, Amts Niederaula, weliches von 
Petritant. J. an, wieder verpachtet werden soll, sind in dem abgehaltenem Termin Zwey hun⸗ 
deet und funfzig Reschsthaler jaͤhrliche Pachtzins bereits geboten worden. Diejenige, welche 
ein mebreres zu geben willens sind, und beglaubte Attestate, daß sie zu Anschaffung Vieb, 
Echiff and Geschuͤrs und anderen Erfordernissen, Zwey tausend Reiche ihaler auwenden kon⸗ 
nen, so wie auch von jhrer sonstigen guten Zusstorung, beybringen koͤnnen, wollen sich in der 
J 4* — 6eccc;3z. zfer⸗ 
August. Bekanntmachung von yerschiedenen Sachen⸗
	        
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