Full text: Casselische Policey- und Commercien-Zeitung (1791, [2])

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raumt, welches zu dem Ende hiermit bekannt gemachtwird, damit diejenige, welche zu Ueder⸗ 
nehmung der in der Pacht znsammen bleibenden Ahnaberger⸗ und Ahna⸗Muͤhle, oder der Un⸗ 
terneustaͤdter mit der Drath⸗Muͤhle oder der Sanderbhaͤuser Muͤhle Lust haben, sich als dann 
des Vormittags aldier einfinden, ——— und des Vermoͤgens zu ei⸗ 
ner diefer Pachtungen, sowohl, als wegen ihres bisherigen Beiragens, obrigkeitliche Attesta⸗ 
ta, ohne welche niemand zur Lichation zelaffen wird, produciren, nach Vernegmung der Pacht⸗ 
onditienen, deren sie sich auch vorher erkundigen koͤnnen, ihre Erklaͤrung ad Protocollum thun, 
eeeee das weltere erwarten moͤgen. Cassel den 1oten Inn 173 Rap 
Aus Luͤrstl. Ober⸗Rent⸗ Rammer. 
) In gefolge Auftrags aus Hochfuͤrstlicher Regierung, soll der des Hrn, Oberften von Loͤwen⸗ 
stein zu Hersfeld zustehende Antheil des Frucht⸗ und Treßeney⸗Zehnden vor Borcken, an den 
Meisidietenden vermaltert werden, und ist dazu Terminns auf Donnerstag den aiten Julius 
schierskuͤnftig anberahmt worden. Pachtlustige koͤnnen demnach besagten Tages, Vormuttags 
ben 11 bis 12 Ubr, bey Faͤrstlichem Amt dahier einfinden, ihr Gebot thun, und nach Befinden 
Zuschlags und Erthellung des Molterbriefs gewaͤrtigen. Treysa den 2aten Jul. 179.. 
Ge. Bisekamp, vig. Commiss. 
Die Herrn Gebruͤdere von Baumbach zu Nentershausen und Kirchheim sind willens, das 
ihnen abgetrettene und zu Petritag kuͤnftigen Jahrs in der bisherigen Pacht ledig werdenden 
von Baumbachischen Guth zu Binsfoͤrih, Amts Spangenberg, mit allem, und wie es bis hle⸗ 
bin verpachtet gewesen, hinwiederum auf o⸗ oder 9 Jahre zu verpachten. Es loͤnnen also die⸗ 
senige, welche hierzu Lust haben, sich instehenden Dlenstag den ihten Julius d. J. in Binsfoͤrth 
n der dasigen von Baumbachischen Wohnung melden, uno das weitere erwarten. Wer auch 
eer von diefer Pachtung naͤhere Erkandiguug einzugleden noͤthig finden wird, wolle sich bey 
des Herrn Land-Raths von Baumbach zu Nentere hausen angeben. Hers?eld am 13ten Jun. 
i7 W. C. Limberger. 
H Es sind die Herrn Gebruͤdere von Baumbach zu Kirchheim und Nenters hausen entschlosen, 
ihr zu Kirchheim, Amts Niedernaula, bis hiehin selbst besteltes Guth, hinwiederum von Petri⸗ 
ag“t. J. an, anuf 62 oder 9 Jahzre zu verpachten, und haden hier zu Termin auf instehenden 
Mitwochen den 27ten Jullus d. J. asberahmt. Wer demnach soiches zu pachten Lust hat, kau 
sich besagten Tages zu Kirchheim in der von Boumbaechischen Wohnung angeben, und das 
eitere erwarten; guch sich vorder bey des Herrn Ober-Einnehmer von Baumbachs daselbst/ 
um die naͤhere Umstaͤnde erkundigen. Hersfeld am 15ten JZuu. 1791. J— 
W. . Cimberger. 
Es soll das vor hiesiger Residenz, ohnweit der Dorfschaft Weblheiden gelegene, ehemals 
Schoͤnfeldische, von gnaͤdigster Herrschaft acquiritte Etablissement mit dessen Zudehoͤr und der 
ẽrlaubniß, eine Wirihschaft daselbst anzusegen, derpachtet, des Eubes aber Mentags den 
ten des naͤchstkuͤnftigen Monats Juliue, ein Licitations⸗-Termin auf Fuͤrstuicher Oberrenth⸗ 
Kammer abgebalten werden, welches hierdurch bekannt gemacht wird, damit diejenige, welche 
diese Pacht zu aͤbernehmen gedenken, sich ale dann des Vormittags alhier einsinden, zur Lict⸗ 
dation gehoͤrig legitmiren ihre Erklaͤrung ad Protocollum thun⸗ und das weitere erwarten 
moͤgen. Cassel den 2iten Jun. i7933.. Abus bvuͤrstl. Ober⸗Renih⸗ Kammer. 
Das im Amt Melsungen gelegene herrschaftliche Vorwerk Fahre mit den segenarnten 
Schwertzelshoͤfen, nebst der freyen Schaaf⸗Trift und der Wirthschaft auch Herbergierung zur 
Fahre, wird auf Tufnitatis kaͤnfrigen Jahrs in Pacht vacant, daher zu dessea anderweiten 
Elecation, Terminus Leitationis auf Montag ben Iten August des jetzlaufendes Jahrs, bey 
Fuͤrstl. Sber ⸗ Kenth⸗ Kammer anderahmt worden; Weilches demnach mit dem Bevfuͤgen bier⸗ 
durch bekannt gemacht wird, daß biejenige/ welche zu Uebernebmung dieser Pacht Lust haben, 
sich alsdann des Vormittags albier einfinden, mit obrigkeitlichen Attestatis, daß fie auf 1000 
Rthlr. hypothekarische Caution jeisten koͤnnen, und uͤberhaupt wegen ihrer Vermdgens an 
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