Full text: Casselische Policey- und Commercien-Zeitung (1791, [2])

31. Stuͤck. 
geben gefonnen ist, der kan sich in dem auf den oten August ein fuͤr alemahl bestimmten Liei⸗ 
tatious⸗Termin, auf Fuͤrstl Landgericht angeden. Cassel den 7ten Ju. i70. 
15) Es sollen des Heurich Ruͤdiger zu Weolheden, jetzt dessen daselbst hinterlassenen Kindern 
nachbemeldre Grunsstuͤcke, nemlich: 1 ihre neuerbaute Scheuer, Stalluug vud Backhhaus, 
am Nicolaus Kesler gzelegen; a) 1Siück Erbgarten am vorigem; 3) Hufe Land, so gnaͤ⸗ 
degster Herrschaft zehnd und dienst⸗ dem Stift St Martim aber jir drar ist, benebst der 
Bleiche, ex officio an den Meistbietenden oͤffeutlich verkauft werden. Wer nun baran⸗ bielen 
will, der kan sich in dem auf den gten August ein fuͤr allemahl bestimmten kLicitations⸗Teimin, 
auf Fuͤrsl. Landgericht angeben. Cassel den ten Jul. 1791. 
16) Es son des Johann Jost Schaumburg von Niederzwebren dem hlesigen Stift Martini zins⸗ 
bare J Hufe Land, aufgewachsener Fruchtzinsen halber, ex omßcio an den Meittbietenden oͤf⸗ 
featlich verkauft werden. Wer nun darauf bieten will, der kan sich in bem auf den 27ten 
Sepibr. ein vor allemahl anderahmten Verkaufs⸗Termin, auf Fuͤrsti. Landgericht angeben, 
LTassel den 12ten Jul. 1791. 
173 Schulden halber solen die dem Jobann Henrich Stiegell von Melgershausen zustehende Erd⸗ 
Immodih⸗ Guͤther, als: 17 das Wohnhaus, Scheure und Stauung; e) die Gemeinds«a 
Berechtigkeit zu 140 Ack. 3) J Ack. Erb⸗Rottland am Hohenberge; 49 1 Ack. Erbland vor 
dem Hohenberge; 5) IAck. Erbgarten, ohnwent dem Haue; 6) 1 Stuͤck Erbland im Mel⸗ 
sunger Felde gelegen, und 7) das Ochsen-Wiesentheil genannt, in dem auf den 15ten Sep⸗ 
tenber bestinnnten Lic tarions: Termin oͤffentlich und Meistbiereund verkauft werden. Diejmige 
nun, welche diese Guͤther, entweder beyfammen ober ein zeln zu kauten wißens sind, oder sonst 
eine gegruͤndete Ansprache daran zu baben vermeynen, koͤnnen sich in præfixo, ds Morgens 
d Uhs, auf hiefiger Amtestube einfinden, darauf bieten, und nach Befinden der Adjndication 
ewaͤrtigen, worinn dann auch die etwaige Ereb tores ihre Arspruͤche geltend zu machen haben. 
— den 4ten Jul. 179. 3* Suͤrstl. Hess Justiz⸗ Amt das. E. W Guͤnther. 
18) Nachdem in dem abgehaltenen Licitations⸗Termin, auf des dem Jobaunes Hebig albier, 
Schuldenbalber verlauft werden muͤfsende Wohnhaus, das dernablige Wir ashaus zum 
Stern genannt, samt Hofreithe, Scheuer und Staluung, auch zweyen darzu gehoͤrigen Gar⸗ 
ten, mehr nicht dann 520 Rthlr. geboten worden; dieses Gebot aber zu geringe, und die Noth⸗ 
durft erfordert, daß auch die demselben zustaͤndine Rottlaͤndereien is 3Ack. 18 Rut. ein 
Stuͤck untrem Saftig, zwischen Baltbasar Saam und Conrad Budes beim gelegen, und 3Ack. 
an der Sauliede vor bem Walde her, zwischen Johannes Reinmoͤller und Tenra Erust gelegen, 
mitverkauft werden muͤssen; hierzu nun Termin auf Dopnnerstag den ersten Septemher d J. 
anberaumt worden; So wird dieser weitee Licitadions⸗Termin diermit oͤffentuch defannt ge⸗ 
macht, damit diejenige, so auf das Wirthshaus samt Zubehoͤr und Garien ein wehreres zu 
geben, und die Rottlaͤndereten zu kaufen willens sind, sich in dem destimmten Termn am 
tten September, des Morgens so bis 12 Uhr, vor hiesigem Justiz⸗Amte melden, ihe Gebot 
thun, und nach Befinden der Meisthietende des Zuschlags gewaͤrtigen. Friedewald den 14ten 
Jul. 1791. Suͤrstl. Sessisches Justiz⸗ Amm das. Sliedr. Jul. hdariert. 
t9) Es sollen nachstehende dem Peter Moͤller und dessen Ehefrauen, Anna Geedu?ha, gebohr⸗ 
ne Lange zu Dagoberts ausen zugehoͤrige erbeigenthuͤmliche Grundftuͤcke, als; 1) ihr, zwie 
schen Jobaun Seorge Sürger und Henrich Globes gelegenes Wobnhaus mit —AI 
und 6 KRuten dabinter gelegenen Garten; 2) 1Ack. Wiesen, und 3) 5 Ack. 10 Rut. Srtianb 
im Heisterbach, und zwar samtlich zwischen Johrunes Ziegler und Hermann Globes Wetwe 
gelegen, in dem hierzu auf den gten kuͤnftigen Monas September von Amtswegen ange⸗ez⸗ 
sezten Termin, auf hiesiger Amtssube Schudenhalber meisibietend verkauft werden. Rau⸗ u⸗ 
stige sowobl, als dieienige welche Anspruͤche, aus welchem Gruud es auch sey, an sotha⸗ 
nen Grundstuͤcken zu habden vermeynen, koͤnnen fich als denn in sorh immnem Teemm an besautem 
Oet des Vormittags von 9 bit 1a Udr, einfinden, ihre Gebote und auenfalsig⸗ anspruc zu 
ro⸗ 
Verkauf von Grundstuͤcken.
	        
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