Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1792, [1])

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Inuat. 
Vorladungen der Glaubiger: J 
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billigmaͤglgen Nachlasses anvorderst guͤtliche Uebereinkunft zu pflegen; auch falls solche zu 
Stande kommt, sich von demselben der Zahlung, widrigenfalles aber welterer Erkaͤnniniß und 
blernaͤchstiger Colecatlon zu gewaͤrtegen, unter ver Verwarnung, daß die alsann Zurüchblei⸗ 
bende nicht welter gehoͤrt, sendern praͤcludirt werden so lLen. Mardurg den 2ten Iguar 1792. 
Lcę J. V. Riemenschneider, Commssions⸗ Ratb. 
M Demnach uͤber des Einwohner und Baͤckermeistens Christopy Auttzauß nud defsen Edef auen 
Vermoͤgen zu Halsderf, nach untersuchtem Stata activorum & passi vorum, ber sortnliche Coucurs⸗ 
Proceß erkannt worden: so werden alle diejentgen, welche an gedachten Altbansischen Eheleu⸗ 
en ex quocunque juris sit eapite, An⸗ und In pruͤche zu haben vermeyneun, sie seyen bereis be⸗ 
kannt oder nint, bickmit ein für allemahl oͤffentuch vorgeladen, daß sie so gewß In Termia 
auf Momag den 13ten Febr. nachtkünftig bestinimt, feüh Rorgens g Uhr, eusweder inn Person, 
oder durch genugsam Besolmaͤcht'gie vor hlesigem Fürstl. Justiz-Amt erscheinen, ihre Fordts 
kungen augthen, und soviel thunlich, in continenti begrüunden, als widrigenfals gewärtigen 
soken, daß sie damit werter nicht gehoͤret, sondern von der constatirenben Concurs⸗Masse 
daͤnzlich abgewiesen werden. Rauschenderg am éten Jan: 1702 
Suͤrstl Hess. Justiz ⸗Aunt das. 5. Stippius. 
5) Ruf Instanz der Kreditoren des gewesenen Führmantiis Jacob Weisbeit zur Struth, hat mir 
Fuͤrstl. Reglerung committirt, uͤber dessen Verwmoͤgen, nach vorher versuchter Guͤte. in Gemaͤs⸗ 
heit der ueneren Verordaung den Toucurs zu erkennen. Dessen saͤmtliche Crediteres, sie moͤgen 
berrits liquidirt haben oder nicht, werden also hiermit verabladet, im Termin den 15den Maͤrz 
bor mir, euf dem hlesigen Ober⸗-Amit zu erscheinen, der Untersuchung ihrer Forderungen und 
mit Vorlegung des immirtelst zu formitenden Sta us masse Veesuchs cines guͤtlichtn Aus ommens, 
ju dessen Entsseherg aber der Eroͤsfaurg des förmlichen Concurses zu gewärtigen; wobel zu⸗ 
aleich bedeutet wird, daß man sich bey Abschliessung eines etwalgen Vergteichs ledeglich nach 
der Mebrheit der Erschelnenden richten und auf die Zurüchbleibende nicht weiter attendirxen 
werde. Uebrigens haben auch diejenigen, welche Faustpfärder kaben nebst ihren Forderungen 
solche anzuzetgen, bey Verlust derselben. Schmallalden dea 23ken December 17953. 
Vigs. Commisi. Saust. 
6) Alle Glaubiger des Amts⸗Chirurgi Koͤrners zu Oedelsheim werden hierdurch oͤffentlich und 
bey Verme dung der Ausschliessung vorgelaben, ihre an denselben habende Forderusgen den 8len 
kuͤnftigen Monats vor hiesigen Amt zu liquidiren, und sich sodann auf die zur guͤrlichen Aus⸗ 
kunft vorgelegt werden sollende Vorschlaͤge zu erklaͤren. Veckerhagen den 7ten — 1792 
Peeiffer. 
7) Jehannes Solms zu Hattenbach, ist gegenwaͤrtig gesonuen, selne, mehrentheiss schon ge⸗ 
richtlich verofaͤudete Bisttzungen aus freyer Haud zu verkausen. Da man aber zu Sscherstel⸗ 
lung derer Solmsischen bekaunte xnd unbekannten Glaubigern, anforderst edictalem citatio- 
nem ereditorum zu erkennen fuͤr noͤthig gefuben: Als werden hie: durch alle ind jede, welche 
an dem gedachten Johannes Solbems eine Forderung ex quocunque capite zu haben vermeynen, 
hierdurch aufgessrdert, in dem sd Hquidandum credita-cuf Montags den Acten Febr. d. J. 
anberaumten Termin vor Fuͤrstl. Infciz⸗ Amt zu Medernaula, entweder in Person eber durch 
binlaͤnglich legitlmirte Anwaͤlde zu erschelnen, ihre Forbderungen ad Protocollum anzugeben, 
und durch die, alsbalb zu producirende, hieruüber allenfals in Händen habende Documenta zu 
btschetnigen; in dessen Eatstehung aber die Zurückbleihende zu gewaͤrtigen haben/ daß sie von 
der, durch deu Guͤiher⸗Verkauf geloͤßt werdenden Masse praͤcludirt, der Solmsische Status 
passiyoruta, nach denen angezeigte und erwiesen werdenden Farderungen vestzestellt, und der, 
eventualiter schon augezeigte Kauf, nach Befinden Obrigkeitüch beftaͤttiget werde. Holzhausen 
den ten Jannar 07.* Aus Suͤrstl. Hess. Justiz⸗ Amt. Heuser, Dr. 
⁊NDer Herr Oberst von Hanustein im Leib⸗Infanterie ⸗Negiment will mit seinen Glau⸗ 
bigern weaen ihrer Bezahlung eine guͤtliche Uebereinkunft zu treffen suchen, und hat miucenn
	        
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