Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1792, [1])

Vorladungen der Glaubiger. 
1. Stůck — 
enbestand zu wissen, um in Gefolg der Verordnung vom I6ten Sepibr. 1788 ohne kostspielige 
foncars Weitlaͤufigkelten, die Creditoren uͤber die wahre Lage des Bermoͤzens und der Schul— 
en breHeiden und wegen ihrer Befrledigung guͤtliche Nuskunflsmittel an Hand geben zu koͤnnen. 
zr Jem Gefolg also werden saͤmmtlich, sowohl bekannte als unbekannte Bendersche Erebito— 
en*z* Sem auf Freitag den 13ten Januarek. J. auf hiesigem Nathhaus bestimmien Termin 
diete det hierunt verablabet, um ihre Forderunzen bestimmt anzugeben, und klar zu machen 
Ade fals dieselbe zu erwarten haden, daß sie damit nicht weiter gehoͤrt, sondern gaͤnzlich 
nnesen werden muͤssen. Spangeuberg den 17ten Dech. 1791. 
Wangemann. Kraft Suͤrnl. Regierungs⸗Auftrags. 
Nachdem der Hr. Hauptwann von Urff, in dem Regiment Seiner Hochfuͤrsti. Durchlaucht des 
serren Erbprinzens, bey des regierenden Herrn Landgrafen Hochfuͤrstiichen Durchlauchten un⸗ 
rihanlgit supplicirend einzeksmmen und gebethea, ihme, außer dem von seiner Gage bereits 
ruͤcbehalten werdenden Orittel, noch einen weitern Abzug, wozu er sich willig finde, zu ge⸗ 
attes auch dem Fuͤrstlichen Kriegs-Kolleg!o aufzutragen, seine Erediroren dffentlich vorzu⸗ 
deerum mit diesen wegen deren sueceisiven Befriedigüng eine Uebereinkunft zu treffen; die⸗ 
Suchen auch per Extractum General⸗Kriegs⸗-Protocolli d. d. Cassel den 18ten v. M. statt 
n, und hierauf aus Fuͤrstlichem Kriegs⸗Kollegio mir committiret, und aufgetragen wor⸗ 
das hierunter weiter noͤthige gehoͤrigermaßen zu bewuͤrken: LAis werden solchemnach alle 
jede Gaͤublger des Hrn. Haupemanns von Ueff diermit vorgeladen, in dem auf Dienßtag 
a ioten Jan. k. J. angesezten Termin auf Foͤrstlichem Kriege-Kolleg'o in der Commissions⸗ 
rube, entweber in Person oder durch hinreichend Bevollmaͤchtigte zu erscheinen, und sich auf 
ihnen alsdann vorzulegende Zahlungs⸗-Vorschlaͤge nicht nur zu erllaͤren, sondern auch ihre 
rderungen, infofern solche nicht bereits liquid sern solten, geboͤrig zu begruͤnden. Caffel am 
en Deceiub. 17955. 33J · T. Avenarius, Kriegs⸗Secretarius. 
)em im hochloͤbl. Garde-Grenadier-Regiment stehenden Hauptmann von Laffert, ist auf 
n unterthaͤnigstes Anfnchen der Abschied gnädigst zugestanden worden. Es werden demnach 
jenigen, welche alenfais an demselben Forderungen haben, hierdurch vorgeladen, daß fie 
gewiß in dem auf Donnerstag den 198en kuüuftigen Monats angesezten Termin, Vormitlags 
ihr, vor dem Kriegsgericht des hochl. Garde ⸗Grenad. Regiments erscheinen, und ihre Forde⸗ 
nzen geltend machen, als widrigensfals zu gewaͤrligen, daß sie dahier nicht weiter gehoͤrt, 
idern abgewiefen und dem Hauptuann von Laffert der schriftliche Abschied verabfolgt wirdo 
iffel den 19ten Decemb. 1791. 2 
von Biesenrodt. O. S.Strube, Auditeur. 
kachdem bey Errichtung des Inventarli uͤber den Nachlaß des ohnlaͤnast dabler verstorbenen 
irger und Schlosfermeister Peter Pfeffers sich ergeben, daß die bereits dekannte Schulden 
chen uͤbersteigen. und dahtro, in sofern keine guͤtliche Ueberrinkunft statt finden kann, die 
kernung eines Eoncurses unvermeidlich: Als werden so wohl bekaunte als undekannte Glau⸗ 
zer, welche an gedachten Pfeffer, und dessen Witwe gegruͤndete Forderungen haben, hiermit 
entlich vorgelahen, in Termino Montag den 13en Febr. k. J. Vormittags 9 Unr, vor hiesi⸗ 
n Amte zu erscheinen, ihre Forderungen ad Protocollum anzugeben und soviel woͤglich gleich 
begruͤnden, auch sich auf den ibnen alsdann vorgelegt werdenden Statum Maössæ, in Ge⸗ 
zhet gnaͤdigster Verordnung wegen e nes guͤtlichen Vergleichs, zu Vermeidung eines Con⸗ 
ses ad Protocollum zu erklaͤren, als widrigenfalles, die Nichterscheinenden praͤcludiret, 
fder Ersche'nenden Erslaͤrung und deren Forderungen aber rechtliches Erkenntuiß erfolgen 
. Kirchkain am 122ten December 170t. 
Sochfuͤrstl. Justiz⸗ Amt daselbst. J. G. Jungck. 
⸗Rkot Johannes Schmitt zu Miengs hausen, felne, in⸗ und vor diesem Orte gileaene Be⸗ 
un⸗en gegen eine Zugabe von 750 Ritzlr. vertauscht. Da man nun wegen derer dem Amt schon 
annten Schmietischen Schulden und anbern vorliegenden Umstaͤnden vor der Verabfolgung 
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