Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1792, [1])

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Januar. 
Werkauf von Grundstůckem 
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Neuenhof, am Grebe Frantz und Johann Henrich Liebebentze, und 1dk. noch alda, am Jo⸗ 
hannes Ruͤhl und Jacob Reuß gelegen, ex officio an den Meistbittenden oͤffentlich verkauft werden. 
Wer nun darauf dieten will, der kan sich in dem auf den Ziten Januar ein fuͤr allemahl bo⸗ 
stimmten Licitations⸗Termin auf Fuͤrstl. Landgericht angeben. Cassel den 22ten Decemb. 1791- 
125 Foigende, dem Einwobner Andreas Spoor zu Frielendorf zugehoͤrige Erbgrundstuͤcke, als: 
) Lin Acker vor der Wildgrube, an Jehannes Marth, zu 1Ack. 20 Rut. 2) ein Ack. auf dem 
sogenannten Bergacker, an Adam Leyß, zu FAck. 10 Rut. 3) ein Ack. am gruͤnen Teich, an 
dem untersten Kloster⸗Muͤller gelegen, zu 15 Ack. 7 Rut. und 4) ein Ack. im Sembergsfeld, 
an George Kaufmann gelegen, zu 23 Ack. 4 Rut. groß: sollen Freytags den i7ten Februar in⸗ 
stehenden Jahrs, oͤffentlich an den Meisthietenden verkauft werden. Diejenige nun, welche 
godachte Grunbstuͤcke zu kaufen willens sind, oder rechtliche Anspruͤche daran zu haben ver⸗ 
meynen, koͤnnen sich am bestimmten Tage des Vormittags gegen 10 Ühr, bey Fuͤrstlichem Ju⸗ 
stiz ⸗ Amt zu Frielendorf einfinden, erstere ihre Gebote thun, leztere gaber ihre Norhdurft zu 
Protokoll vorsiellen und das weitere erwarten. Ziegenhain den 2ten December 179.. 
S. 8. Justiʒ⸗Amt hiers. 
13) Auf mehrmalige Instanz der verwittweten Fran Generalln Schmidtin zu Rotendurg, des 
Frey⸗ Adlich von Meysendugischen Verwalter Schlepps zu Frielingen, des allhiesigen Einwoh⸗ 
ner Barkhold Guͤmpels, des Johannes Schuͤlers von Cleba, und derer weiter in actis benahm⸗ 
ten Creditorum, sollen die vom Jacob Zimmer zu Hattenbach im August des vorigen Jahres 
erkaufte, in 573 Ack. 63 Rut. bestehende, vormals Schuͤlerische Guͤther, weil jener Kaͤufer 
die, schon nedio October des abgewichenen 1790ten Jahres zu bezahlen versprochene Kaufgel⸗ 
der bis jetzo nicht erlegt hat, sondern uͤber F davon annoch zuruͤcksiehen, auf deffen Gefahr und 
Kosten, auch mit Vorbehalt, der, diesem Guthe anklebenden Freyherrlich von Meysendugi⸗ 
schen Lehns⸗Qualitaͤt, und derer, dem Herrn Land-Rath von Meysenbug hierauf zustehen⸗ 
den allenthalbtzen Gerechtsamen, hinwiaderum oͤffentlich an den Meistbietenden verkauft wer⸗ 
den, wozu Termin auf Mitwochs den 14ten Maͤrz d. J. bezielt ist. Es koͤnnen sich dahero 
Kauflustige in pretixo, Vormittags von 10 bis 12 Uhr, auf der Amtsstube zu Niedernaula 
melden, die, mit diesen Guͤthern verbundene Nutzungen und darauf haftenden Beschwerden, 
so wie deren Qualitaͤt uͤberhaupt erfahren, nach vorgaͤngig, ihres Vermoͤgens halber beyge⸗ 
brachten Legitimation bieten, und hierauf weitere Amiliche Verfuͤgung erwartes. Niedernaula 
den 2ten Januar 179d3.. ..... Auvs Zuͤrstl. Justiz· Amt das. Heuser, Or- 
4) Nachdem auf des hiesigen Hrn. Kaufmann Keßler seine zu Schorbach, Amts Obernaula, ha⸗ 
henbe jaͤhrliche Erbzins von 2 Rthlr. sowohl als z Hahnen, 50 Eyern und betraͤchtlichen Zezn⸗ 
den, wovon das 1te Jahr vom greßen Feld 13 Moͤtt Korn, 113 Moͤtt Hafer; 2te Jahr vom 
Mittelfelde 12 Moͤtt Korn, 19 Moͤtt Hafer; gte Jahr vom kleinen Feld 83 Moͤtt Korn, 
20 Moͤtt Hafer, in Neukircher Gemaͤß, anßer dem Treseney⸗Zehnden, der auch jaͤhrlich 4. 6 bis 
z Rihlr. eingetragen, gegeben, und hiexher geliefert worden. In dem den 28ien Decemoöͤ. v. J. 
gestandenen Termin mit Inbegriff des mit dem Hrn. Amtsrath Rieß zu Breiten bach gemeinschaft⸗ 
lch seyendem ansehnlichem Wald, woraus an abstaͤndigem Holz fuͤr mehr denn J00 Rthir. 
forstmaͤßig von dieser Halbschied sowohl gehanen, als auch jaͤhrlich uͤber 2 bis z Wagen Heu 
auf denen Wiesen und Trieschern in diesem Wald nicht aliein gemacht, sondern auch in dem 
ebenfals gemeinschaftlichen Wasser viele Forellen und Krebse gefangen werden koͤnnen, nur 
1500 Rthlr. geboten worden: So ist ein anderwaͤrtiger Termin zum Verkauf auf den 25ten 
dieses Monats weniger nicht bey mir angesetzet worden; als koͤnnen auch sich der⸗ oder diejenige 
Herren Kaͤufere, welche diesen Zehnden cum bertinentiis gegen ein denen Einkuͤnften gleichkom⸗ 
mendes Gebot zu erstehen willens sind, die alsbaldige Zuschlagung und Schleßung diefes Con⸗ 
kracts gewaͤrtigen. Ziegenhain den 6. Jan 179..SFrancke, Proc. ordin. 
tz) Das Haus Her. 820. uf, dem Toͤpfenmarkt, der Judenschale gegen uͤber, welches zu verschie⸗ 
denen Gewerben schicklich ist, stehet aus der Hand zu verkaufen.
	        
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