Vorladungen der Glaubiger. 4.Stuct.
ber Mehtheit der Erschelnenden richten und aduf ble Zuruͤckblelbende nicht welter attendiren
werde. Uebrigens haben auch diejenigen, welche Faustpfaͤnder baben nedst ihren Forderungen
solche anzuzeigen, dey Verluß der selden. Schmaltalden den 23ten Oecember 170951.
vig. Commiis. Saust.
) Alle Glaubiger bes Amts⸗Chbrurgi Koͤrners zu Oedtlatztim werden kierdurch oͤffentlich unb
dey Vermeidung der Aussch liessung vorgeladen, ihre an denselhen haberde Fo: derungen den 8ten
kuüͤnfttzen Monats vor hiesigem Amt zu hquidirer, und sich sodann auf die zur güͤrlichen Aus⸗
kanft vorgelegt werden sollende Vorschlaͤge zu erklaͤren. Veckerhagen den 7ten Jannar 17914
I 7* Pfeꝛt —
7 Nachdem uͤher das Vermegen des Einwohuer und Ackermanus Johannes —S Be⸗
bra der Concurs erkannt und zur Liquidation der Schulden Termin auf den Iten Febdruar ange⸗
sezt worden ist: So werden faͤmtliche Creditores hiermit vorgefordert, in præfixo vor hie sigem
Fuͤrstl. Amte zu erschetnen und ihre Forderungen zu liquidiren, ober zu gewaͤrtigen, daß sie von
der Mafse aus geschlossen werden suͤen. Notenburg den 161en December 17980.
— ig. 8. R. Rath und Amtmann das. O. 8. Gleim.
Alle diesenigen, welche an dem Jacob Klein zu Bebra eintge Forderungen haben, muͤssen solche
im Termin den 25ten Januar vor diesigem Fuͤrstl. Amte liquidiren und begruͤndin, oder haben
zu gewaͤrtigen, daß sie bey Vertheilung der Masse uͤbergangen werden. Rotenburg den 20ten
December 1791. a S. 5. R.Rath und Amtmann daf. O. 8. Gleim
Demnach fich aus dem uͤber des zu Joebach ohnlaͤngst verstorbenen Johann Henrich Echmidts
Verlassenschaft errichteten und eingelieferten Invemaris zu Tage gelegt, daß die Paffiva das
Activoermoͤgen uͤbersteigen, die hinterbliebene Witwe auch samt dem destellten Vormund bonis
cedirt, und daher der formliche Concurs⸗ Proceß von Amtswegen erkannt werden muͤssen:
Als werden alle diejenigen, sie seyen bereits bekaunt oder nicht, welcze an obgedachter Jo⸗
dann Henrich Schmidtischen Verlassenschaft Ane⸗ und Zuspröche zu haden vermeynen, hiermit
ein fuͤr allewahl doffentitch vorgeladen, daß sie so gewiß im Termin, auf Montag den zoten
Ranuar naͤchsikuͤnftia bestimmt, vor hiesigem Fuͤrstl. Justiz⸗ Aut entweder in Person oder durch
genugsam Bevollmaͤchtigte erscheinen, ihre Anspruͤche angeden, und soviel thanlich, sofort be⸗
gruͤnden; als widrigenfalns fich der Praͤclusibn und daß sie von der Masse zaͤnzlich abgew esen
werden, gewaͤrtigen sollen. Rauschenderg den 28ten Decem ber 1791.
A Suaͤrstl. Zess. Justiz⸗Amt daselbst. J. 5. Stippius.
t0) Bey dem, auf Ansuchen des Frey⸗Stifis Wallenstein zu Homderg „geschedenen Verkauf
berer dem Franz Derx und dessen Ebefrau zu Elben zugeborig gewesenen Guͤrher bat sich er⸗
geben, daß die von genonnten Derxssches Edeltuten gemawte Schulden deren Vermögensbe⸗
sand über steigen. Nachdem nun zu wissen noͤthig ist, ob nicht, außer denen berelnd ar gezeig⸗
ten Schulden, sich deren noch mehrere vorfinden: Als werden sewohl alle dekaunte, «ie un⸗
bekannte Franz Derxische Glaubiger dergeßalt heemst vorgeladen, daß selbige Montags den
19ten Maͤrz kuͤnftigen Jabrs vor biesigem Gericht entweder in Person, oder durch anrelchend
Bevollmaͤchtiate erscheinen, ihre Forberungen, bey Strafe der Ausschließung, geboͤrig ange⸗
ben und begruͤnden, auch sich auf die, wegen ihrer Vefriebignna, ihnen von Gerlchts wegen,
zu Vethuͤtung eines foͤrmlichen Concarses, zu ihnende Vergeschs Vorschläge bestiwmt erkla⸗
ren, in Entstehung dessen aber gewaͤrtigen solen, daß nach Verschrift landeherriichen VBerord⸗
nung verfahren werden sollen. Eiberderg den 281en Decembes 1795. B. Voͤssell.
11) Nachdem Hochfürstl. Regienung zu resolviren geruhet bat, daß über die Verlassenschaft des
trwunkenen Justitiaru Friedrich Ehristian Vieid, der formliche Concurs erfannt werden soll,
und mir zugleich der Auftrog gescheven ist, mich diesem Geschfte zu unterzieben: so werden
alle und jede, welche an erwaͤrnter Verlassenschaft gegruͤndete BEnsprache wachen, hiermit vor⸗
zeladen, in dem auf Donverstag den oten May enberaumten Termin, Morgens'g Uhr, in
dem hiesigen Kloster Wilhelmi, gegen den zu dellellenden Contradietorem, in Person oder 8
bzhin⸗